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Autor Thema: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt  (Gelesen 17591 mal)

D
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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#15: 18. Oktober 2016, 11:18
In Bremen gab es bereits einen nicht veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts (2 V 37/15 (1)), dass ohne nachweisliche Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids keine Vollstreckung eingeleitet werden darf.

Nach Antrag beim Finanzgericht hat der Leiter des Finanzamts Bremen-Nord die Vollstreckung sofort eingestellt und die Sache für erledigt erklärt. Kosten trug das Finanzamt.

Muss Person A also Amtsvorsteher (so ist Herr T. , Leiter dieser Dienststelle, im Behördenbuch aufgeführt) kontaktieren? Wenn diese mal telefonisch erreichbar wären.


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#16: 18. Oktober 2016, 11:22

zu Punkt 3: nun ja... das Schreiben von der LHK liegt ja nicht vor und auch nicht die Ankündigung der Gehaltspfändung.
Nur die Dokumente des Beitragsservices mit der Äußerung , dass ihr Schreiben ein vollstreckbarer Titel sei“wenn dem nicht widersprochen wurde“ und wir zahlen müssen......

Ohmanoman

PS Das Schreiben mit perönlichen Daten unkenntlich machen und hier mal hochladen.


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D
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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#17: 18. Oktober 2016, 11:24

Zitat von Detox:
Zitat
Ist die Adresse von dem Runden Tisch wo angegeben?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20384.msg131770.html#msg131770

Bitte schön  ;)

Ohmanoman

hab es gerade auch gefunden... aber vielen Dank ;)

Leider Termin letzte Woche verpasst... nächste Woche stoßen wir dazu, wenn nichts dazwischen kommt


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#18: 18. Oktober 2016, 11:29

zu Punkt 3: nun ja... das Schreiben von der LHK liegt ja nicht vor und auch nicht die Ankündigung der Gehaltspfändung.
Nur die Dokumente des Beitragsservices mit der Äußerung , dass ihr Schreiben ein vollstreckbarer Titel sei“wenn dem nicht widersprochen wurde“ und wir zahlen müssen......

Ohmanoman

PS Das Schreiben mit perönlichen Daten unkenntlich machen und hier mal hochladen.

Ach wir haben ganz am Anfang widersprochen und es kam "eine freche" Antwort, dass es denen nicht interessiere... Rechtsstaatsvertrag und wir dazu verpflichtet seien und auf weitere Widersprüche und Schreiben nicht mehr geantwortet wird.

Ab da an kamen ja halt die typischen Erinnerungen und irgendwann stand im Schreiben, dass dies ein vollstreckbarer Titel sei (worauf ich "gelacht" habe... wer sind die, dass sie einfach das mal so entscheiden können... ohne Unterschrift und Siegel etc? Ja.. dann kann ich auch jeden Anschreiben und sagen, dass dies ein vollstreckbarer Titel sei... etc pp .... *kopf schüttel*)

Ich kann es ja mal hochladen, sobald die Möglichkeit zum Einscannen hab (z.B. morgen)


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#19: 19. Oktober 2016, 10:23
Darf ich hier auch von Person A das Schreiben von Finanzen bzw. LHK "zensiert" posten? (möchte nicht vollspammen)

Ansonsten hier (sobald es freigeschaltet wird) =>
Pfändungs- und Einzugsverfügung (Zwangsvollstreckung - Pfändung Einkommen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20581.0.html

Person A erhielt gestern die Ankündigung von Person B (LHK-Mitarbeiter). Allerdings war es eine Druckschrift an Firma A (Arbeitgeber) zur Kenntnisnahme. Firma wird als Drittschuldner betitelt.

Hier das Schreiben ("zensiert") direkt vom Beitragsservice mit der Ansage, dass ihr Festsetzungsbescheid ein vollstreckbarer Titel sei. Sofern Person A bekannt, werden in anderen Bundesländer die selben Briefe rausgesandt.


Edit "DumbTV":
Das Dokument war nicht vollständig anonymisiert. Ein solcher Festsetzungsbescheid ist bereits vielfach im Forum veröffentlicht. Darum entfernt.

Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#20: 19. Januar 2017, 11:23
kann man nicht einfach auf so ein Schreiben mit dem letzten Tübinger Urteil antworten: BS ist keine Behörde und darf somit keine Titel ausstellen, das Schreiben (Feststellungsbescheid mit vollstreckbarer Forderung) ist nichtig?
bukh1


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#21: 24. Februar 2017, 21:17
Mir wurde auch mein Konto vom Steuerservice <hust hust ist ja kein 'Beitrag'  ;) > gepfaendet. Ich habe leider vorher auch kein Schreiben bekommen, passierte also aus heiterem Himmel. Nicht mal mehr Sparbuch ging  >:(
Ein kleiner Dreizeiler wegen PZU an die LHK hat gereicht und die Pfaendung wurde aufgehoben.
Bei dem ganzen habe ich zudem folgendes erfahren (ein bisschen Munition ;) ) :
Die Pfaendung wurde von
  "Radio Bremen, p. Adr. ARD ZDF Deutschlandservice Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Koeln"
angeordnet.
Geht es noch? Das sind hoheitliche Aufgaben und irgendein nicht rechtsfaehiger Verein streunert hier in Bremen rum? Ich fahre oefters mit der Bahn und weiss, wo die Haltestelle Radio Bremen ist. Und die ist nicht in Koeln... da ist auch kein Portal welches einen ploetzlich nach Koeln beamt  ;D


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#22: 24. Februar 2017, 22:03
Ein weiterer Anhaltspunkt bezgl. Bremer Vollstreckungswillkür?
Ist denn "Radio Bremen, p. Adr ..." überhaupt ein legitimer Gläubiger (LRA, Behörde, ...)?

Offenbar ein Fall für den "Hinkelstein RömischRadioBremen". Frisch gemeißelt und in der Auslieferung befindlich.
 
Weitere Informationen dazu unter:

Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22112.msg141284.html#msg141284


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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