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LandesHauptKasse (LHK) zwingt zur Klage

Begonnen von antiAZDler, 02. Juli 2017, 16:17

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antiAZDler

Hallo,

da ist dieser Typ, er hat gemeint er fragt mal genauer nach und will wissen warum er Rundfunk bezahlen soll obwohl er keinen Fernsehr hat. Ich habe ihm dann gesagt, dass hat mit dem RBStV und dem RBStVG zu tun und so weiter...
Er meinte dann, er habe Widerspruch eingelegt, einen Widerspruchsbescheid bekommen und diesen wegen Form- und Sachmängel zurück gewiesen. Schon 3x hätten Sie versucht zu vollstrecken, jetzt beim 4x Mal scheint es ernst zu werden. Er hat auf die Ankündigung vom März reagiert und nun eine Einspruchsentscheidung erhalten, die er zurückgewiesen hat. Ich habe eine Kopie der Schreiben (Ankündigung, Antwort, Entscheidung, Zurückweisung), kann aber nicht weiter helfen.  ???
Kann eine Zurückweisung, die auf die Form,sach- und rechtsmängel hinweist, erfolg haben. Wie könnte man hier eine Klage vorbereiten? Welche Infos braucht es dafür -> PM.

2x Danke  :laugh:

Roggi

Welches Bundesland? Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des entsprechenden  Bundeslandes raussuchen und hier verlinken, dann kann weitergeholfen werden.