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Autor Thema: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt  (Gelesen 17589 mal)

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Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
Autor: 18. April 2016, 16:25
Liebe Freunde des gepflegten Widerstands,

es geht nun auch in Bremen mit den Vollstreckungen los. Für Person A könnte das erlebt haben und so beschreiben:


Am Samstag bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt:

"-------------Seite 1----------------
ANKÜNDIGUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
-----------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Person A,
Sie haben trotz Zahlungsaufforderung / Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.

Forderung:       Rundfunkbeitrag / -gebühren
            Forderungsaufstellung, siehe Folgeseite
Gläubiger, wenn nicht selbst:    Radio Bremen

Gesamtbetrag:          4**,** €

Buchungszeichen:       911**********
            Bei Zahlung unbedingt angeben. Zahlungsnachweis bitte zusenden!


Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen
Rundfunkstaatsvertragsgesetzes bzw. § 11 Absatz 4 der Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur
Leistung der Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Meine Zuständigkeit ergibt
sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im
Verwaltungswege (BremGVG).

Ich bin daher verpflichtet, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb bitte ich Sie nochmals den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 4**,** € spätestens bis zum
**.04.2016 unter Angabe des Buchungszeichens 911********** auf das genannte Konto zu überweisen.

Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen
im Verwaltungswege (BremGVG) können sein:
   * Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände)
   * Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)

Falls erforderlich, können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in Ihrer
Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt

-------------Seite 2----------------
Forderungsaufstellung zum Schuldner:
Datum:

Gläubiger: Radio Bremen
( 400226637 /01.04.16 ) vom 01.04.2016

Rundfunkbeitrag / -gebühren Nutzungsart: Privat
Befreiungszeitraum :00/0000/00  SchuIdzeitraum: 12/1308/1 5
Mahnzeiträume:OO5
Bescheid vom: 01.06.2014
----------------ENDE------------------"


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Das Interessante ist die Angabe des Gläubigers. Hier erscheint nämlich korrekterweise "Radio Bremen" und nicht wie bisher der Beitragsservice.

Hintergründe von Person A:
- allen Beitrags-/Festsetzungsbescheiden fristgemäß widersprochen
- 2014 ablehnender Widerspruchsbescheid
- 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Bremen
- 2014 Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen aufgrund eines Härtefalls (Fernsehsucht -> keine Emfpangsgeräte)
- Ende 2014 ablehnender Beschluss des Verwaltungsgerichts mit Empfehlung eines Härtefallantrags

Person A machte sich wegen der Vollstreckungsankündigung wahrscheinlich Sorgen, dass in der kommenden Woche das Konto gesperrt werden würde und besuchte heute vielleicht den Sachbearbeiter des Finanzamtes. Person A könnte das so beschreiben:

"Der Sachbearbeiter des Finanzamts Bremen-Nord Zentrale Vollstreckungsstelle empfing mich sehr freundlich, worauf ich ihm meinen Fall schilderte. Er sagte dazu, dass er das Vollstreckungsersuchen an den Beitragservice zurückgeben werde, wenn ich ihm Kopien meiner Widerspruchsschreiben aushändige. Auf meine Frage, ob denn das Vollstreckungsersuchen von Radio Bremen komme, weil die Rundfunkanstalt als Gläubiger eingetragen war, sagte er, dass die Vollstreckungsersuchen immer noch automatisiert vom Beitragsservice in Köln kommen. Ich bedankte mich und versprach, die kopierten Schreiben bald einzureichen, wies noch kurz auf den Runden Tisch in Bremen hin, bedankte mich und ging.
Für die Bremer, die allen Bescheiden bisher widersprochen haben, scheint es also ein sehr einfacher Schritt zu sein, die Vollstreckung im ersten Anlauf aufzuhalten."

Viele Grüße
Mork vom Ork


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Neu ist auch, dass in der Vollstreckungsankündigung Bezug genommen wird auf das bremische Rundfunkstaatsvertragsgesetz. Bisher wurde immer der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeführt.

Person A hat jetzt beim Finanzamt eine Kopie des Befreiungsantrags wegen Härtefall eingereicht. Der Sachbearbeiter wird das Vollstreckungsersuchen mit einem entsprechenden Vermerk an den Beitragsservice zurückgeben. Person A ist schon ganz gespannt, wie lange es bis zum nächsten Anlauf des Beitragsservice zur Vollstreckung dauert.

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#3: 04. September 2016, 14:05
Inzwischen ist PersonA möglicherweise eine erneute "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" ins Haus geflattert. Diesmal von der Landeshauptkasse Bremen. Ich bin nicht ganz sicher, ob das jetzt zum Finanzamt gehört oder eine andere Behörde ist. Aber seht selbst:

Zitat
Landeshauptkasse Bremen Vollstreckungsstelle

ANKÜNDIGUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Sie haben trotz Zahlungsaufforderung / Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.

Forderung:                                 Rundfunkbeitrag / -gebühren
                                                   Forderungsaufstellung, siehe Folgeseite
Gläubiger, wenn nicht selbst:   Radio Bremen
Gesamtbetrag:                           4XX,XX €
Kassenzeichen:                          XXXXXXXXXXXXX
                                                   Bei Zahlung unbedingt angeben. Zahlungsnachweis bitte zusenden!

Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes bzw. § 11 Absatz 4 der Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Meine Zuständigkeit ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG).

Ich bin daher verpflichtet, die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb bitte ich Sie nochmals den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 4XX,XX € spätestens bis zum 10.09.2016 unter Angabe des Kassenzeichens XXXXXXXXXXXXX auf das genannte Konto zu überweisen.

Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) können sein:
-> Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände)
-> Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)

Falls erforderlich, können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in Ihrer Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landeshauptkasse


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#4: 04. September 2016, 14:30
Hier ist das fiktive neue Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice an das Finanzamt Bremen:


Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Finanzamt Bremen Nord
Zentrale Vollstreckungsstelle
Fludolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen


*Stempel 29. August 2016*

Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren

Unser Ersuchen vom XX.04.2016 über 4XX,XX EUR
Willi Mustermann, Ligusterweg. 1, 28XXX Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei lhnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie teilen mit, dass Sie die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt haben und venweisen auf die Eingaben des Schuldners.

Unsere Forderung besteht in voller Höhe zu Recht.

Der Schuldner wurde bereits mit Schreiben vom XX.07.2016 über die Rechtmäßigkeit der Forderung informiert.

Anbei erhalten Sie eine Kopie des Schreibens.

Bitte setzen Sie Ihre Vollstreckungsmaßnahmen fort. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Abwicklungskonto ARD, ZDF, Deutschlandradio
Postbank Köln BIC PBNKDEFFXXX
IBAN DE48 3701 0050 0010 9005 03


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#5: 04. September 2016, 21:18
Moin Moin,

ein Kumpel hat mir erzählt, das er einen Bericht in der Zeitung (konnte sich nicht erinnern welche) gelesen hat, das sich das Finanzamt Nord und die Landeshauptkasse Bremen zusammen getan haben (Kooperation), um Beibetreibungen schneller abarbeiten zu können, weil nicht nur säumige Rundfunkbeiträge (stand wörtlich drin) beizutreiben wären sonder auch noch andere offene Forderungen.



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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#6: 05. September 2016, 14:28
Die fiktive PersonA wurde heute persönlich bei der Landeshauptkasse vorstellig und hat eine Zurückweisung der Vollstreckung erwirkt. Die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes ist jetzt mit der Landeshauptkasse zusammengelegt worden. Deshalb war auch derselbe freundliche Finanzbeamte vom letzten Mal da. Es gab ein Formular auszufüllen, in dem man den Grund für die Nichtzahlung angeben musste. Als Beweis gab PersonA die Kopie der Antwort vom Gericht mit dem Aktenzeichen der Klage und die Kopie des Widerspruchs zum ablehnenden Befreiungsbescheid ab.

Damit dürfte bis auf Weiteres Ruhe sein.


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D
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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#7: 17. Oktober 2016, 14:54
Ich schildere mal "unsere" Sichtweise.

Es ist richtig, dass der "Beitragsservice" die Landeshauptkasse  bzw. Finanzamt Bremen Nord (-954-) als "Zwangsvollstrecker" schickt (eigenartig ausgedrückt, aber eigentlich klar, was ich meine). Und zwar handelt es sich hierbei um die Zentrale Vollstreckungsstelle (müsste Sachgebiet 3 sein... zumindest ist der Mitarbeiter so zugeordnet).

Nun... "wir" haben nicht mal das Vergnügen gehabt, dass der Mitarbeiter der LHK zu Besuch kam. Es wurde Gehaltspfändung eingeleitet. Die Information kam indirekt von der Personalstelle zwecks "Unterhaltsprüfung". Im Schreiben stand etwas von "Ermittlung von pfändbaren Einkommen". Hierbei wurde man hellhörig. Auf die Anfrage bei der Personalstelle kam heraus, dass die LHK eine Pfändung angeordnet hat und "wir" eigentlich ein Schreiben hätten kriegen müssen. Haben "wir" jedoch nicht (und somit dürfte auch keine Zustellungsurkunde existieren). Nun wird man zwangsmäßig bei seinem Gehalt "erleichtert" und muss diese "hinnehmen". Dass man Miete, Nebenkosten etc "gerade so vom Gehalt" zahlen kann, spielt keine Rolle. Man wird halt "erleichtert" und muss leider selber zusehen, wie man am Ende klar kommt.

Also Bremer, aufgepasst. Es kann sein, dass ihr nicht mal Besuch von den Mitarbeitern (sind keine Gerichtsvollzieher, sondern Mitarbeiter vom Finanzamt, die LHK ist untergeordnet; dort gibt es eine Zentrale Vollstreckungsstelle) bekommt, sondern "einmalig" euer Gehalt gekürzt wird. Und dies wohl ohne Vorwarnung, wenn nicht gerade eure Personalstelle ein "Signal" gibt.

"Wir" müssen wohl leider hinnehmen, dass für Oktober nicht der gesamte Verdienst überwiesen wird. Der zuständige Sachbearbeiter der LHK ist komischerweise telefonisch nicht erreichbar.

Leider eine sehr sehr sehr miese und traurige Methode.

Man wird am Ende dann doch gezwungen. Evtl. sollte man "zahlen" mit dem Hinweis "unter Vorhalt einer Rückforderung" und die Entwicklungen bzgl. Rundfunkgebühren streng verfolgen und bei guten Aussichten die Gebühren zurückfordern.

:(

Aber es freut mich, dass Person A wohl eine angenehmere Begegnung hatte und wenigstens Ruhe nun hat.

"Wir" müssen wohl leider kapitulieren und schauen, wie "wir" November unsere wichtigsten Verbindlichkeiten begleichen.


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#8: 17. Oktober 2016, 15:26
Egal, was in diesem fiktiven Fall schiefgelaufen ist, aber es wäre sicher ratsam direkt bei der Vollstreckungsstelle/Landeshauptkasse vorstellig zu werden, um noch zu retten, was zu retten ist.

Im Fall von Person A gab es jedesmal eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" mit Zwei-Wochen-Zahlungsfrist und beigefügtem Antwortschreiben.

Ich kann den Runden Tisch in Bremen empfehlen - jeden zweiten Donnerstag Abend ab 18Uhr.

Schöne Grüße
Mork vom Ork


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#9: 17. Oktober 2016, 15:52
"Wir" müssen wohl leider kapitulieren und schauen, wie "wir" November unsere wichtigsten Verbindlichkeiten begleichen.

Kapitulieren heißt: die Wohnung aufgeben und unter der Brücke Schlafstelle suchen.
1. Der nächste Festsetzungsbescheid kommt bestimmt.
2. Man ist Beitragsschuldner bis zum Lebensende.
3. Wenn man zahlt, sollte man alle Dokumente inkl. alle Verantwortlichen sammeln, die einen gezwungen haben zu zahlen.


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#10: 17. Oktober 2016, 16:36
In Bundesländern, in denen durch das Finanzamt vollstreckt wird, stellt sich für mich die Frage, ob nicht die Finanzgerichte für den Rechtsstreit anstelle der Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das hätte den Vorteil, dass (1) die Rechtsbehelfserklärung des BS falsch sein dürfte und damit der FB noch nach einem Jahr angegriffen werden kann und (2) die Finanzgerichte möglicherweise mehr Ahnung vom Steuerrecht haben und damit eher den Rundfunkbeitrag als (unzulässige) Steuer qualifizieren könnten. Zumindest wäre mal ein ganz neues Feld aufgemacht..

Beispiel Bremen:
Zitat
§ 2 BrGVG - Anwendung von Bundesrecht

  (1) Für das Vollstreckungsverfahren, die Kosten der Vollstreckung und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gelten die §§ 77, 93, 97, 249 bis 251, 254 bis 258, 260, 262 bis 267, 281 bis 327, 337 Absatz 1, §§ 338 bis 351 und 354 bis 367 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß, soweit in diesem oder anderen Gesetzen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Zitat
§ 33 Finanzgerichtsordnung (FGO)

(1) Der Finanzrechtsweg ist gegeben
1. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden,
2. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind,
3. in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten über Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und den Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des Dritten Teils des Steuerberatungsgesetzes geregelt werden,
4. in anderen als den in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist.

Ich bin mir nicht sicher, ob das einschlägig ist. Aber vielleicht kann man das bei Gericht mal zu bedenken geben.


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Emge Phil

Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#11: 17. Oktober 2016, 20:00
In Bremen gab es bereits einen nicht veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts (2 V 37/15 (1)), dass ohne nachweisliche Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids keine Vollstreckung eingeleitet werden darf.

Nach Antrag beim Finanzgericht hat der Leiter des Finanzamts Bremen-Nord die Vollstreckung sofort eingestellt und die Sache für erledigt erklärt. Kosten trug das Finanzamt.


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#12: 18. Oktober 2016, 11:01
Egal, was in diesem fiktiven Fall schiefgelaufen ist, aber es wäre sicher ratsam direkt bei der Vollstreckungsstelle/Landeshauptkasse vorstellig zu werden, um noch zu retten, was zu retten ist.

Im Fall von Person A gab es jedesmal eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" mit Zwei-Wochen-Zahlungsfrist und beigefügtem Antwortschreiben.

Ich kann den Runden Tisch in Bremen empfehlen - jeden zweiten Donnerstag Abend ab 18Uhr.

Schöne Grüße
Mork vom Ork

Der, der nicht ans Telefon geht? Wir haben es ja versucht. Wir gedenken evtl. einen Anwalt zu nehmen. Aber eigentlich ist es schon zu spät. 12 Tage ohne rechtlichen Beistand irgendwas zu erreichen, ist schwer.

Selbst der "Abteilungsleiter" (genauer Titel "Amtsvorsteher") ist nicht zu erreichen.

Ist die Adresse von dem Runden Tisch wo angegeben?

Edit: hab es gefunden und ohmanoman hat es freundlicherweise auch gepostet. Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2016, 11:32 von Detox«

D
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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#13: 18. Oktober 2016, 11:11


Kapitulieren heißt: die Wohnung aufgeben und unter der Brücke Schlafstelle suchen.

Das ist die einzige Lösung, um sich davon zu "entbinden". Gewiss wird es eines Tages noch so weit kommen, dass man einfach nur als "Lebender" in dieser Gesellschaft Gebühren für Rundfunk entrichten muss.

Mit "Kapitulieren" meinte ich jedoch die Gehaltspfändung mit Zähneknirschen hinnehmen. Was soll man da machen? Den Personalsachbearbeiter dazu zwingen es sein zu lassen? *kopf schüttel*
Zitat
1. Der nächste Festsetzungsbescheid kommt bestimmt.
2. Man ist Beitragsschuldner bis zum Lebensende.
3. Wenn man zahlt, sollte man alle Dokumente inkl. alle Verantwortlichen sammeln, die einen gezwungen haben zu zahlen.

zu Punkt 3: nun ja... das Schreiben von der LHK liegt ja nicht vor und auch nicht die Ankündigung der Gehaltspfändung.
Nur die Dokumente des Beitragsservices mit der Äußerung , dass ihr Schreiben ein vollstreckbarer Titel sei und wir zahlen müssen......


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Re: Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
#14: 18. Oktober 2016, 11:11

Zitat von Detox:
Zitat
Ist die Adresse von dem Runden Tisch wo angegeben?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20384.msg131770.html#msg131770

Bitte schön  ;)

Ohmanoman


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