Dann wirds ja noch schlimmer für den Bürger.
Die EU kann und wird nicht dabei zusehen, daß Regionen wie Länder länger Rechtsbruch begehen.
Es braucht keiner annehmen, daß die Vorgänge in den einzelnen Regionen nicht unter EU-Beobachtung stehen.
Nicht ohne Grund sind mit der neuen Verordnung (EU) 2015/1589, (siehe Europathema oder separates Thema darüber), alle neuen und geänderten staatlichen Beihilfen notifizierungspflichtig; Bestandschutz hat es nur noch für nicht geänderte Altbeihilfen.
So manch Mitarbeiter einer dt. Behörde scheint nicht zu verstehen, daß das europäische Recht neben dem noch bestehenden nationalen Recht längst DAS für ihn geltende Recht ist und er nach diesem europäischen Recht voll schadensersatzpflichtig ist. (Siehe EuGH C-424/97).
Amtshaftung wie die im Forum erwähnte Remonstrationspflicht hat es nicht nur nach nationalem Bundesrecht. Jeder Beamte oder Mitarbeiter staatlicher Stellen haftet für sein Tun bei Bruch europäischen Rechts.
Die wenigsten nationalen Beamten und Mitarbeiter staatlicher Stellen scheinen zu wissen, daß das "Statut der Beamten und sonstigen Mitarbeiter der europäischern Gemeinschaft" auch für sie unmittelbar gilt und sie folglich bei Bruch dessen unmittelbar hadftbar sind.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;