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Autor Thema: Warum ignorieren örtliche Behörden oft europäisches Recht?  (Gelesen 2078 mal)

  • Beiträge: 7.454
'N Abend,

da sagt mir doch heute eine städtische Behördenmitarbeiterin, daß sie europäisches Recht nicht interessiert, das es für sie nicht maßgebend sei, etc.

Paradoxerweise, wenn's um höhere Bezüge geht, ist es dann plötzlich schon interessant.

mfg
Pinguin

PS.: Eine der nächsten Verordnungen der Europäischen Kommission wird sich damit befassen, daß Regionen, Gemeinden und sonstige Teile der EU bei Bruch europäischen Rechts für die Dauer der Nichteinhaltung vom Bezug europäischer Fördermittel ausgeschlossen sind.


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PS.: Eine der nächsten Verordnungen der Europäischen Kommission wird sich damit befassen, daß Regionen, Gemeinden und sonstige Teile der EU bei Bruch europäischen Rechts für die Dauer der Nichteinhaltung vom Bezug europäischer Fördermittel ausgeschlossen sind.
Dann wirds ja noch schlimmer für den Bürger. Richtlinien und Verordnungen werden nicht umgesetzt, wenn die Behörde davon Vorteile hat. Und Projekte werden nicht umgesetzt, weil bei gekürzten Fördermitteln das Geld fehlt. Die im Rathaus regierende politische Klasse wird dafür jede Schuld von sich weisen. Es erfährt ja niemand, weil unsere freie Presse nicht berichtet.


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Dann wirds ja noch schlimmer für den Bürger.
Die EU kann und wird nicht dabei zusehen, daß Regionen wie Länder länger Rechtsbruch begehen.

Es braucht keiner annehmen, daß die Vorgänge in den einzelnen Regionen nicht unter EU-Beobachtung stehen.

Nicht ohne Grund sind mit der neuen Verordnung (EU) 2015/1589, (siehe Europathema oder separates Thema darüber), alle neuen und geänderten staatlichen Beihilfen notifizierungspflichtig; Bestandschutz hat es nur noch für nicht geänderte Altbeihilfen.

So manch Mitarbeiter einer dt. Behörde scheint nicht zu verstehen, daß das europäische Recht neben dem noch bestehenden nationalen Recht längst DAS für ihn geltende Recht ist und er nach diesem europäischen Recht voll schadensersatzpflichtig ist. (Siehe EuGH C-424/97).

Amtshaftung wie die im Forum erwähnte Remonstrationspflicht hat es nicht nur nach nationalem Bundesrecht. Jeder Beamte oder Mitarbeiter staatlicher Stellen haftet für sein Tun bei Bruch europäischen Rechts.

Die wenigsten nationalen Beamten und Mitarbeiter staatlicher Stellen scheinen zu wissen, daß das "Statut der Beamten und sonstigen Mitarbeiter der europäischern Gemeinschaft" auch für sie unmittelbar gilt und sie folglich bei Bruch dessen unmittelbar hadftbar sind.


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