Hallo zusammen. Ich habe versucht mich in diesem schönen Forum schlauzulesen, allerdings komme ich nicht mehr weiter.
Alles rein hypothetisch und erfunden.
Person A lebte mit Person B zusammen in einer Wohnung, die auf Person B angemeldet war. Da Person B von den Gebühren befreit war, musste Person A bisher ebenfalls nichts zahlen. Person A hat einfach online die Beitragsnummer von Person B eingereicht - und damit war der Fall erledigt.
Seit Mitte 2014 lebt Person A mit Person B in einer "neuen Wohnung", die nun jedoch auf Person A angemeldet ist. Als der erste Festsetzungsbescheid kam, versuchte Person A, erneut auf die Befreiung der Person B hinzuweisen - ohne Erfolg:

Nun hat Person A immer wieder Post erhalten (Festsetzungsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnung, Festsetzungsbescheid, Mahnung, Festsetzungsbescheid). Diese Post wurde abgeheftet, jedoch wurde nichts weiteres unternommen.
Jetzt hat Person A erneut einen Brief erhalten:

Der Brief befand sich übrigens in einem regulären Briefumschlag (unbedruckt, kein gelber, kein Einschreiben o.ä.). Auf der Rückseite des Briefes sind einige Kosten vermerkt - unter anderem "Vollstreckungskosten". Es existiert aber kein Vollstreckungsauftrag oder ähnliches.
Person B hat Person A vorgeschlagen, sich bei dem Vollstreckungsbeamten zu melden und einen gültigen Vollstreckungsbescheid anzufordern. Ist dies so korrekt ? Was wäre der nächste Schritt ?
Person A hat die ganzen Briefe nicht per Einschreiben bekommen - hat jedoch auf einen davon reagiert (bzgl. der Anmeldung auf Person B).
Ich bedanke mich im voraus.