Autor Thema: GEZ als minderjähriger Azubi :(  (Gelesen 4309 mal)

Offline Mikrs

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GEZ als minderjähriger Azubi :(
« am: 23. April 2010, 01:56 »
Hallo,
heute kam ich von der Arbeit nachhause und mir wurde berichtet das ein GEZ-Mann bei uns im Haus war. Alle Fernseher und Radios meiner Eltern sind angemeldet und brav bezahlt. Als der Mann meine Mutter fragete ob ich einen PC hätte hat diese mit Ja geantwortet was wohl ein großer Fehler war.. :(
Ich wurde nun angemeldet und soll mit meinen paar Euro Azubi Gehalt wovon ich mein Auto und jeden Arbeitstag Benzin für 100km bezahlen darf auchnoch GEZ bezahlen :( Find das schon ne Frechheit wenn ich schon 18 währe würd ichs gerade noch verstehn aber so..

Naja, also mein Zimmer war zu dem Zeitpunkt verschlossen und von außen gibt es keine Möglichkeit zu überprüfen ob sich da nun wirklich ein PC befindet. Die Anmeldung stützt sich auf die Aussage meiner Mutter (der Mann hat definitiv gemerkt das sie keine Ahnung davon hat was denn ein Internetfähiger PC ist) und einem kurzen Telefonat zwischen dem Kontrollör und mir.

Ich habe mir nun 2 Sachen überlegt:

1. Ich schreibe einen Wiederruf, da ich die Anmeldung nicht unterschrieben habe, nix davon wusste und kein meldepflichtiges Gerät habe (sagen wa zumindest mal^^)

2. Ich melde den PC wieder ab mit der Begründung das ich ihn wegen dem ganzen GEZ Misst gleich mal entsorgt habe.

Wenn ich richtig liege müssten die mir ja beweisen das ich ein empfangsbereites Gerät weiter besitze und dazu müssen Sie in meine Räumlichkeiten die aber DEFINITIV nicht ohne mich einzusehen oder zu betreten sind und ich lass die sicher nicht rein ;)

Ich weiß ist vilt unfair gegenüber denen die bezahlen.. Aber jetzt auchnoch Azubis im 1. Lehrjahr ausnehmen die eh kaum über die Runden kommen find ich schon dreist..

Achja, hier noch ein Wiederruf den ich geschrieben hab:
Zitat
Wiederruf der Anmeldung eines neuartigen Empfangsgeräts


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wiederrufe ich die Anmeldung des Teilnehmers ---- (Beleg-Nr. 0000000)  die am 19.04.2010 ohne mein Wissen und ohne meine Unterschrift durchgeführt wurde. Außerdem hatten ihr Beauftragter  ----- (Beauftragten-Nr. 00000) sowie meine Erziehungsberechtigten zu besagten Zeitpunkt keine Zutrittsmöglichkeit in meine Räumlichkeiten oder Kenntnis darüber ob sich darin anmeldepflichtige Geräte befinden.

Mein Vormund ------ hat aus Unwissenheit darüber das ich seit September 2009 keinerlei anmeldepflichtige Geräte mehr besitze, sich von Herrn ---- verunsichern lassen und deswegen die Anmeldung fälschlicherweise unterschrieben.

Zugleich wünsche ich einen Auszug über alle Daten die über meine Person ----- bei ihnen oder ihnen zugehörigen Unternehmen gespeichert sind und beantrage die sofortige Löschung.
Denkt ihr der ginge so i. o.?


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Offline TGA1860

  • Beiträge: 9
Re: GEZ als minderjähriger Azubi :(
« Antwort #1 am: 23. April 2010, 08:39 »
Hallo Mikrs,

ein Widerruf geht hier meiner Meinung nach fehl, da es sich hier um öffentliches Recht handelt und nicht um Privatrecht. Du müsstest gegen einen Bescheid der Landesrundfunkanstalt Widerspruch einlegen. Dieser wird sicherlich zurückgewiesen, so dass es bei der Anmeldung bleiben wird. Dagegen wirst Du dann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einlegen dürfen, damit der Widerspruchsbescheid der Landesrundfunkanstalt nicht bestandskräftig wird. Ausgang vor Gericht eher fraglich, denn vor Gericht und auf hoher See befindest Du Dich in Gottes Hand. :(
Für welchen Zeitraum wurdest Du angemeldet ? Wenn es nur ein paar Monate sind, dann lieber zahlen und die ganze Sache als Lehrgeld verbuchen. Wenn dann der PC kaputt geht, dann ist es eben Pech. ;D
Die Abmeldung aber dann unbedingt mit Einschreiben und Rückantwortschein an die GEZ versenden. Informiere dann Deine Eltern, wie sie sich in Zukunft gegenüber Personen an der Haustüre verhalten sollen. ;)
Hoffentlich ist Dein Kfz auf Deine Eltern zugelassen, da der Halter für die Rundfunkgebühren zuständig ist. Und wenn der Halter für Geräte im Haus bezahlt, dann ist das Autoradio als Zweitgerät frei. ;)
Ich hoffe, Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen.
Ansonsten melde Dich noch einmal.

Gruß
TGA1860


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Offline Mikrs

  • Beiträge: 2
Re: GEZ als minderjähriger Azubi :(
« Antwort #2 am: 23. April 2010, 11:47 »
Danke schonmal für die Antwort, das hilft mir schon n bischen weiter :)

Ja sind nur n paar Monate, die übernimmt meine Mutter da ichs oft genug gesagt habe das die nicht rein dürfen :D Naja, meine Mutter ist einfach zu gutgläubig bei sowas.. Der hat sie einfach um den Finger gewickelt.
Auto ist auf meinen Vater zugelassen, bin ja erst 17, würde sonst zu teuer werden :D

Okay, ist eine Abmeldung wohl sinnvoller. Soll ich das Abmeldungsformular der GEZ benutzen oder lieber selber was aufsetzen? Würde gerne noch n paar Absätze zum Thema Datenschutz anfügen, also Auskunft über die über mich gespeicherten Daten und deren löschung beantragen, denkt ihr das ist sinnvoll?


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Offline TGA1860

  • Beiträge: 9
Re: GEZ als minderjähriger Azubi :(
« Antwort #3 am: 23. April 2010, 15:12 »
Hallo Mikrs,

gehe zu einer Bank oder Sparkasse und hole Dir ein offizieles Formular. Aber nur wennn Dein PC defekt ist. ;)
Denn wer Geräte zum Empfang bereit hält, der.... Na, das wird Dir ja bekannt sein. :)
Die Auskunft über die gespeicherten Daten kannst Du Dir eigentlich schenken. Für was soll das gut sein ? Wenn nach einer Abmeldung Dein Datensatz gelöscht wird, dann kann es ganz leicht sein, dass im Zuge einer sogenannten Mailing Aktion Deine Daten wieder bei der GEZ auftauchen. Trotz Löschung.
Es ist viel wichtiger sich auf erneute Konfrontationen mit einem Gebührenbeauftragten vorzubereiten. Denn Reden ist Silber und Schweigen ist Gold ! Keine Auskünfte an der Türe und am Telefon. Immer höflich bleiben und den "netten Herren/Damen" die Türe weisen. Laß Dich auf keinen Fall auf ein Wortgefecht ein, denn im Eifer des Gefechtes sagt man manchmal Dinge, die man hinterher bereut.
Übrigens, Drohungen a la "ich bekomme jederzeit Auskunft von der Zulassungsstelle" sind auch nur heiße Luft.
Der einschlägige Paragraph im Straßenverkehrsgesetz dürfte der § 39 StVG sein. Weder die Gebührenbeauftragten noch die LRA bekommen hier Auskunft. Dazu gibt es bereits ein paar Zeilen hier im Forum oder im Nachbarforum. Falls Du nicht fündig wirst, bemühe eine Suchmaschine mit "Auskunft von der Zulassungsstelle " oder so ähnlich.
Noch eines, hebe Dir Deine mögliche Abmeldung (hier Schreiben der GEZ/LRA) gut auf. Nicht dass Du eines Tages eine Forderung über Rundfunkgebühren erhältst, rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt Deiner Abmeldung.
So, das soll's erst mal wieder von meiner Seite her gewesen sein.

Gruß
TGA1860


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