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Autor Thema: Zwischenlagern angef. Beiträge; Linksammlung/ Bibliothek wichtiger Schriften  (Gelesen 8775 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Schon seit einiger Zeit geistern einem fiktiven Besucher zwei eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten im Kopf herum:

1) Wäre es nicht schön, hätte man im Forum die Möglichkeit, zumal komplexere Beiträge, die sich etwa im Detail mit Erörterungen von Gesetzestexten etc. pp. befassen, vor ihrem endgültigen Abschicken als so etwas wie einen Entwurf "zwischenlagern" zu können? Nicht immer kriegt man das im ersten Zug schon so hin, wie man möchte, oder man muss aus zeitlichen Gründen zwischendurch unterbrechen. Irgendwie ist es doch in solchen Situationen unnötig hampelig und zeitintensiv, wenn man dann erst  das Ganze wieder in eine externe Textdatei auslagern muss.

2) Im Forum sind an unzähligen Stellen - an jeweilige Beiträge gekoppelt & entspr. auch nur darüber zugreifbar - entweder wichtige offizielle Dokumente oder auch links darauf verstreut, statt dass diese an einer zentralen Stelle über so etwas wie einen Index erfasst wären. Beispiel dafür könnten etwa das berühmte Zossen-Dokument i. S. Zwangsvollstreckungen sein, aber auch Urteile etc. pp. Auch wenn man es als Vorteil ansehen kann, dass im ggw. Zustand der bestens organisierte Gegner weniger gut weiß, was wir wissen, fragt sich ein fiktiver Besucher doch, ob nicht der Vorteil verbesserter Möglichkeiten zur fachlich qualifizierteren Erarbeitung von Sachverhalten ggü. dem ersteren überwiegen würde.

Auch der fiktive Besucher hatte ja schon öfter -  u. U. nicht unwichtig wie er meint - entweder links oder auch Doks. als Anhänge. In einem Fall die Downloadadressen der Landtagsdrucksachen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in denen eindeutig der berühmte Gesetzgeberwille im Hinblick auf die verfassungskonforme Ausgestaltung bzw. Vorschriftenauslegung bzgl. der Befreiung Bedürftiger vom "Rundfunkbeitrag" niedergelegt ist, im anderen etwa den offiziellen Leitfaden bzgl. der Anforderungen an einzureichende EGMr-Beschwerden betr., nicht nur formal, sondern insbesondere auch in rechtlich-argumentativer Hinsicht (Leifaden_EGMr.pdf). In einem dritten Zusammenhang hatte das in Verbindung mit Recherchen zum Thema EGMr-Beschwerden mit dem Zufallsfund einer juristischen Doktorarbeit als pdf zu tun, in der a) die vom Bundesverfassungsgericht für deutsche Gerichte erlassenen genauen Fallprüfungsvorschriften in Sachen Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 3/1 GG behandelt sowie die relevanten europäischen bzw. eu-rechtlichen Traditionen bezogen auf "Gleichheit" Thema waren.

Abgesehen davon, dass der angehängte EGMr-Leitfaden immer noch der Genehmigung harrt, wäre es doch für manche Dokumente schade, dass bzw. wenn die bei der ggw. Form der Organisation (jeweils an einen Beitrag & damit an einen Thread gekoppelt) letztlich irgendwann im zeitlichen Nirwana verschwinden, statt ggf. in ein davon losgelöstes Linkverzeichnis o. ä. eingefügt werden zu können. Daß natürlich in dem Fall Rechtsvorschriften von Bedeutung sein könnten - sei es Urheberrecht oder was immer, ist dem Besucher selbstverschwindlich klar, so dass in manchen Fällen dann sicher am ehesten Links in Betracht kommen könnten. Aber schön wäre es doch, wenn es so etwas grundsätzlich gäbe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2019, 15:39 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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