Autor Thema: Ich weiß, wo Dein Auto steht!  (Gelesen 18688 mal)

Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #15 am: 29. Juni 2010, 20:48 »
Das irritiert mich jetzt aber, da es ja zwei Anzeigen geben sollte: Eine wegen Hausfriedensbruch und eine wegen Betrug.
Nein, es gab erst mal eine Strafanzeige. Unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten, muss der Anzeigenerstatter weder wissen noch ausformulieren. Ich kann die Worte Hausfriedensbruch und Betrug natürlich als Laie in meine Formulierungen aufnehmen. Aber im Ermittlungsverfahren soll ja herausgefunden werden, ob der Sachverhalt auch tatsächlich den entsprechenden strafrechtlichen Normen genügt.

Aber da frage ich mich, wo da der kausale Zusammenhang zwischen beiden Strafanzeigen besteht?
???
Tateinheit?

Würde mal sagen, dass ich genau ins Schwarze getroffen habe!
Nein, aber das hatten wir schon geklärt.

PS: An die Adresse des GEZ-Schergen kannst Du auch einfacher kommen, da der Schergenausweis der LRA nur in Verbindung mit seinem Personalausweis gültig ist. Der Schergenausweis wird zwar gerne als Dienstausweis betitelt, ist aber kein amtliches Dokument ist. Auf dem Perso steht bekanntlich auf der Rückseite die Adresse. ;D
Ja, hatte ich bereits in einem anderen Beitrag erläutert und das ist auch gar nicht das Problem. Wenn der Scherge den in der Hitze des Gefechts aber nicht mehr zeigen will, muss man nach anderen Möglichkeiten suchen.


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Offline Spock

  • Beiträge: 374
Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #16 am: 30. Juni 2010, 13:13 »
Das irritiert mich jetzt aber, da es ja zwei Anzeigen geben sollte: Eine wegen Hausfriedensbruch und eine wegen Betrug.
Nein, es gab erst mal eine Strafanzeige. Unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten, muss der Anzeigenerstatter weder wissen noch ausformulieren.

Das ist lustig: Strafanzeige erstellen ohne konkreten Straftatbestand.
Soll doch der Staatsanwalt selber schauen, ob er aus der Geschichte was basteln kann.

Aber im Ermittlungsverfahren soll ja herausgefunden werden, ob der Sachverhalt auch tatsächlich den entsprechenden strafrechtlichen Normen genügt.

Bei minderschweren Delikten wird der Staastanwalt trotz Erfüllung der strafrechtlichen Normen kein Strafverfahren einleiten. Dein Fall ist höchstens ein minderschwerer Delikt!

Aber da frage ich mich, wo da der kausale Zusammenhang zwischen beiden Strafanzeigen besteht?
???
Tateinheit?

Die Tateineheit besagt lediglich, dass bei einer Straftat, die mehrere Strafgesetze verletzt, das Gesetz angewendet wird, das die schwerste Strafe vorsieht.
Man kann also in Deutschland als Rechtsfolge bei einer Straftat mit mehreren Einzeldelikten nur einmal bestraft werden.

Deshalb stellt sich in deinem konkreten Fall die Frage, warum nach Wegfall des angeblichen Betrugsdeliktes nicht wenigstens der Hausfriedensbruch weiter verfolgt wird.

Würde mal sagen, dass ich genau ins Schwarze getroffen habe!
Nein, aber das hatten wir schon geklärt.

Die Anzeige wegen Betruges wurde zurückgenommen.
Was ist mit dem Hausfriedensbruch?

Wo habe ich mich bis jetzt geirrt?


PS: An die Adresse des GEZ-Schergen kannst Du auch einfacher kommen, da der Schergenausweis der LRA nur in Verbindung mit seinem Personalausweis gültig ist. Der Schergenausweis wird zwar gerne als Dienstausweis betitelt, ist aber kein amtliches Dokument ist. Auf dem Perso steht bekanntlich auf der Rückseite die Adresse. ;D
Ja, hatte ich bereits in einem anderen Beitrag erläutert und das ist auch gar nicht das Problem. Wenn der Scherge den in der Hitze des Gefechts aber nicht mehr zeigen will, muss man nach anderen Möglichkeiten suchen.

Du hättest die Adresse des Schergen sogar mit nur einem Telefonat haben können! Er hat wie Du selbst schreibst mit seinem PKW vor deinem Haus geparkt. Da genügt dann eine einfache Halteranfrage beim Verkehrsdienst der Polizei. Damit die Ploizei die Halternagaben herausrückt genügt es, dass Du angibst es handelt sich um einen Parkplatzrempler und Du möchtest das privat regeln. Da habe ich bereits mit Erfolg durchgeführt. Die Polizei ist immer froh, wenn man privat regeln möchte!  ;)


Gruss
Spock


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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #17 am: 30. Juni 2010, 22:31 »
Wo habe ich mich bis jetzt geirrt
Mit Verlaub: Dein kompletter Beitrag ist Müll...


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Offline Speedy

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #18 am: 01. Juli 2010, 06:50 »
Wo habe ich mich bis jetzt geirrt
Mit Verlaub: Dein kompletter Beitrag ist Müll...

Bist Du im Privatleben auch so drauf oder nur in der Anonymität eines Forums?



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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #19 am: 01. Juli 2010, 10:10 »
Die Frage nach dem Verhalten darfst Du gerne an Spock weitergeben. Ich begegne im Berufs- oder Privatleben sehr selten Menschen, die mit einer solchen Vehemenz ihr gefährliches ergoogeltes Halbwissen verbreiten. Ich will und kann ihm seine Meinung offensichtlich gar nicht nehmen. Aber wenn man so gar keine Ahnung hat, muss man das nicht noch zur Schau tragen. Die bemerkenswerte Lernresistenz dahinter kann man getrost außen vor lassen.

Das ist lustig: Strafanzeige erstellen ohne konkreten Straftatbestand.
Soll doch der Staatsanwalt selber schauen, ob er aus der Geschichte was basteln kann.

Damit geht er davon aus, dass die Erstattung einer Anzeige grundsätzlich nur jenem privilegierten Kreis vorbehalten ist, der sich mit den Normen des StGB auskennt. Schlimm, aber das wird an Unsinn noch vom Rest seines Beitrags überboten und deswegen gibt es auch nicht mehr dazu zu sagen.


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Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #20 am: 01. Juli 2010, 12:29 »
Lieber Stromboli,

ich möchte dir nicht zu nahetreten, aber bei der ganzen Empörung und Aufregung in deinem Eingangsthread ist bei deinen ausgefeilten Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs bzw. Betrugs recht wenig herausgekommen: Nämlich nix! Keine einzige neue Information für andere Betroffene.
Genau das habe ich auch mit Begründung vorhergesagt, nicht mehr und nicht weniger. Wenn ich nicht nachgehakt hätte, dann wäre der Thread still und leise im Sand verlaufen. Wäre das im Sinne der Forum-Leser gewesen? Nein!

Wer sich hier gefährliches Halbwissen ergoogelt dürft wohl auch nicht die Frage sein:
Nach Recherchen im Internet kann ich mich glücklich schätzen,
;)



Wenn der Vulkan einen grossen Ausbruch ankündigt und letztendlich aber nur ein Pupser heisse Luft ablässt dann ist das nicht meine Schuld. Man wird ja wohl noch nachfragen dürfen. Es ist jedenfalls kein Grund unverschämt zu werden und die eigenen Wissensdefizite als Dummheit der anderen zu interpretieren. Dem jungen pubertären Padawan fehlt es hier noch an reichlich Lebenserfahrung!

Wenn Du Dir das richtig verinnerlichst, wird Dir klar, dass Deine Vorhersagen Unfug sind.

Meine Vorhersage ist exakt eingetroffen!


Unter dem Strich kann man zusammenfassen, dass Strafanzeigen gegen GEZ-Schergen wegen Hausfriedensbruchs oder Betrugs in der Praxis eingestellt werden. Entweder nach den Opportunitätsvorschriften wegen geringer Schuld, oder aber weil kein hinreichender Tatverdacht besteht. Dafür gibt es genug Fallbeispiele.

Hier wäre es wünschenswert wenn Stromboli uns noch nähere Informationen geben könnte, was in seinem Fall von den Strafverfolgungsbehörden erkannt wurde.


Gruss
Spock


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« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 13:00 von Spock »
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #21 am: 10. Juli 2010, 09:15 »
Meine Vorhersage ist exakt eingetroffen!
Definitiv. Du bist mit Deinem tiefschürfenden Einsichten eine echte Bereicherung für dieses Forum und darfst gerne noch ein Häuflein hinter diesen Beitrag setzen. Dann hast Du auch noch das letzte Wort hier im Topic.


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Offline Speedy

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #22 am: 10. Juli 2010, 10:24 »
Meine Vorhersage ist exakt eingetroffen!
Definitiv. Du bist mit Deinem tiefschürfenden Einsichten eine echte Bereicherung für dieses Forum und darfst gerne noch ein Häuflein hinter diesen Beitrag setzen. Dann hast Du auch noch das letzte Wort hier im Topic.

Ich stelle fest dass Stromboli zum Thema nichts mehr sagen kann.

Anstatt auf Spock's berechtigte Frage einzugehen
Zitat
Hier wäre es wünschenswert wenn Stromboli uns noch nähere Informationen geben könnte, was in seinem Fall von den Strafverfolgungsbehörden erkannt wurde.

wird nur noch vom Thema abgelenkt.

Vermutlich gab es keine Akteneinsicht und Stromboli grübelt jetzt noch darüber wer der pöse Beauftragte im wirklichen Leben ist.

Mich würde brennend interessieren welche Staatsanwaltschaft auf Basis welcher Rechtsgrundlage Nichtjuristen Einsicht in Ermittlungsakten gibt.

Kommt mir vor wie in der Schule wenn ein Schüler auf Befragung durch den Lehrer erwidert: "Ich weiß die Antwort, verrate sie aber nicht" .........

--Thomas


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Offline Stromboli

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #23 am: 10. Juli 2010, 10:53 »
@Speedy:
Mal abgesehen davon, dass wir hier pseudonym posten und deswegen keine Rückschlüsse auf die Professionen der Forenmitglieder möglich sind, läge es für mich in der Natur der Sache, sich spätestens bei den Betrugsvorwürfen anwaltlich beraten zu lassen. Insofern ist Dein Beitrag obsolet, weil ich zu keinem anderen Ergebnis komme als Du: Ich kann Akteneinsicht nehmen. Ob ich das selbst beantragen kann oder dafür jemanden beauftragen muss, spielt keine Rolle.

@Speedy: Liest Du zwischendurch auch mal in den Topics, bevor Du antwortest?

Vermutlich gab es keine Akteneinsicht und Stromboli grübelt jetzt noch darüber wer der pöse Beauftragte im wirklichen Leben ist.
????????????
Natürlich weiß ich das. Stand ja bereits auf der Visitenkarte. Im allgemeinen stellen sich die Gebührenbeauftragten nicht als Speedy Gonzales oder Donald Duck von der Landesrundfunkanstalt vor, sondern tun das durchaus mit ihrem richtigen Namen...


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« Letzte Änderung: 10. Juli 2010, 10:59 von Stromboli »

Offline Spock

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #24 am: 10. Juli 2010, 11:59 »
Vermutlich gab es keine Akteneinsicht und Stromboli grübelt jetzt noch darüber wer der pöse Beauftragte im wirklichen Leben ist.
????????????
Natürlich weiß ich das. Stand ja bereits auf der Visitenkarte. Im allgemeinen stellen sich die Gebührenbeauftragten nicht als Speedy Gonzales oder Donald Duck von der Landesrundfunkanstalt vor, sondern tun das durchaus mit ihrem richtigen Namen...

Ich bin gespannt, wie weit der Büttel das Spiel treiben wird und sobald ich Akteneinsicht in die Strafverfahren hatte, werde ich ganz sicher mal gucken, wie es sich so als Gebührenbüttel wohnt.



No comment!

Gruss
Spock


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Offline Speedy

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #25 am: 10. Juli 2010, 14:11 »
....
Als ich dem GEZ-Büttel über die Mauer erkläre, dass er sich mit seinen schwachsinnigen Drohungen endgültig für eine Strafanzeige qualifiziert hat und ich dann über Akteneinsicht auch herausfinden werde, wo er wohnt (die Visitenkarte verrät das ja nicht und den Personalausweis wird er mir jetzt auch nicht mehr zeigen), sind erste Denkmuster erkennbar. Inzwischen begreift er, es doch nicht mit einem Idioten zu tun zu haben, kommt wieder halbwegs zur Besinnung, steigt in sein Auto (damit habe ich sein Kfz-Kennzeichen auch...) und verlässt fluchtartig den Ort des Geschehens...
....




Vermutlich gab es keine Akteneinsicht und Stromboli grübelt jetzt noch darüber wer der pöse Beauftragte im wirklichen Leben ist.
????????????
Natürlich weiß ich das. Stand ja bereits auf der Visitenkarte. Im allgemeinen stellen sich die Gebührenbeauftragten nicht als Speedy Gonzales oder Donald Duck von der Landesrundfunkanstalt vor, sondern tun das durchaus mit ihrem richtigen Namen...

ohne Worte .....

--Thomas, der sich jetzt aus dem Thread ausklinkt und ins Schwimmbad geht

P.S. SCNR
 :0012395:


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Offline unentschieden

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Re: Ich weiß, wo Dein Auto steht!
« Antwort #26 am: 19. Juli 2010, 00:17 »

Was nützt dir die Adresse des GEZ-Schergen?



er kann ihn zwangsanmelden!!!!!!!  :0012395:


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