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Autor Thema: Kontopfändung trotz fristgerechten Widerspruch  (Gelesen 2015 mal)

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Alles rein fiktiv!

Gestern hat Person X ein Schreiben von der Bank erhalten, mit der Information, dass durch das FA Steglitz eine Kontopfändung beantragt wurde. Auf Schreiben des FA sowie dem Beitragservice wurde in der Vergangenheit innerhalb der Fristen reagiert. Die standardisierten Einsprüche und die darauf folgenden standardisierenden Antwortschreiben sind hier mehr als bekannt. Wie kann sich nun Person X weiter verhalten, die Überlegung geht nun in Richtung zahlen unter Vorbehalt.
Wie kann dagegen weiter vorgegangen werden?   
An das letzte Schreiben vom FA, der Hinweis auf Seite zwei spricht Bände. Wie soll man sich da noch weiter zur Wehr setzten?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 07:20 von René«

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  • Beiträge: 1.525
Wenn man die Pfändung vermeiden will, dann sollte man jetzt doch Klage einreichen, "Liebes Finanzamt, über den strittigen Betrag befinde ich mich im Rechtsstreit mit der RA, Aktenzeichen xyliegengelassen, deshalb wäre eine Vollstreckung rechtswidrig."
Dann können die sich ihre Vollstreckungskosten erstmal in die Haare schmieren, in der Summe ist das mit der Klage kaum teurer aber man gewinnt wieder viel Zeit.
Parallel dazu könnte man ja das Bürgerbüro seines örtlichen Abgeordneten aufsuchen und ihm von dieser Schweinerei berichten, die er wegen seines Abnickens mitverbockt hat, möglicherweise will er ja von A gewählt werden...


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