Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchsbescheid mit Kopien früherer nicht bekannt gegebener Bescheide  (Gelesen 2117 mal)

r
  • Beiträge: 55
Alles rein fiktiv!

Person R könnte folgenden Fall haben:

- drei nicht bekannt gegebene Bescheide (Leistungszeiträume: 01/13-06/14, 07/14-09/14 und 10/14-12/14)
- Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt Berlin Lichtenberg über die drei nicht bekannt gegebenen Bescheide
- Antwort von Person R ans Finanzamt mit Bitte der Zurückweisung
- kurz davor Widerspruch gegen einen mal tatsächlich bekannt gegebenen Bescheid (01/15-09/15) an den RBB geschrieben, danach nochmal gegen einen neuen (10/12-12/12)
- nun Widerspruchsbescheid vom RBB für die zwei Bescheide und anbei noch Kopien der nicht bekannt gegebenen Bescheide (inkl. Rechtsbehelf) erhalten
- Finanzamt hält an Vollstreckung der nicht zugestellten Bescheide fest

Person R fragt sich nun:  Sind die Bescheide nun durch die Zustellung in Kopie erfolgreich bekannt gegeben worden? Es wurde auf jeden Bescheid links oben das Wort "Kopie"  mit Kugelschreiber geschrieben. Die Zustellung erfolgte per Einschreiben mit Rückschein über die Pin AG. Wie könnte das weitere Vorgehen aussehen?

Person R würde gegen die nun bekannt gegebenen Bescheide (bzw. den Kopien) fristgerecht Widerspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dies würde Person R dem Finanzamt mitteilen und auch noch darauf hinweisen, dass
- erst über die Aussetzung der Vollziehung entschieden werden muss
- der vermeintliche Empfänger den Nichterhalt nicht beweisen muss (sondern die ersuchende Stelle)
- der Beamte verpflichtet ist, jeden Verwaltungsakt zu überprüfen
- eine Remonstrationspflicht besteht
- einige weitere Dinge verletzt würden (Rechtsbeugung, Täuschung usw., wie in diesem Beitrag beschrieben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11989.msg86698.html#msg86698)

Hat noch jemand Tipps zur Abwehr der Vollstreckung?

anonymisierter Widerspruchsbescheid, letzte Seite mit dem Satz "Eine Kopie der Bescheide fügen wir gleichwohl dem Schreiben bei." Ja, wieso eigentlich, wenn alle bekannt gegeben worden sind?:
Seite 1: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruchsbesv9fctdq4o2.jpg
Seite 2: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruchsbesz75yafomu2.jpg
Seite 3: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruchsbesanxowdt9iy.jpg
Seite 4: http://www.fotos-hochladen.net/uploads/widerspruchsbes2kj4fpmdws.jpg

anonymisiertes Schreiben vom Finanzamt, Festhalten an Vollstreckung
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/antwortfinanzaw982tqfy37.jpg

Ach ja, Klage möchte Person R natürlich gegen die beiden Bescheide aus dem Widerspruchsbescheid erheben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 07:18 von René«

 
Nach oben