Autor Thema: Zahlung erfolgt gegen mein Gewissen und nur wegen Androhung der Zwangsvollstreck  (Gelesen 4862 mal)

Offline HansQ

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Habe heute den Mahnbetrag von 189,00,-€ mit dem Überweisungszweck "Zahlung erfolgt gegen mein Gewissen und nur wegen Androhung der Zwangsvollstreckung" an den Mitteldeutschen Rundfunk gezahlt. Das ist allerdings nur die Grundforderung. Die wollten 241,50,-€. Die Mahngebühren 52,50,- sind meines Wissens nicht vollstreckbar und deswegen habe ich sie auch nicht überwiesen. Damit ist der Festsetzungsbescheid für das Jahr 2018 erledigt und ich beginne wieder von vorne. Gegen neue Festsetzungsbescheide werde ich diesmal Widerspruch einlegen. Zusätzlich werde ich diesmal einen Härtefall-Antrag aus Gewissensnot stellen und und an den Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunk schicken. Ich kann die Finanzierung der "Öffentlich-Rechtlichen" Medien aufgrund ihrer Bericht- bzw. Nichtberichterstattung nicht länger mit meinem Gewissen vereinbaren und zahle aus diesem Grund nur noch unter Androhung von Gewalt. Stand heute 1.2.2019


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Offline boykott2015

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Man könnte die eigene Landesregierung befragen, ob die Zahlung des Rundfunkbeitrags im Land X unter Zwang oder freiwillig passiert. Wird in der Antwort die Wortfolge "unter Zwang" nicht erwähnt, dann werden Rundfunkbeiträge freiwillig bezahlt.

Vermutlich wird in der Antwort unter Zwang nicht erwähnt. Diese Antwort dann als Grund der Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags verwenden.

Person P hat z.B. inzwischen ca. 10 Antworten aus verschiedenen eigenen Landes-Stellen bekommen. Zwang wird nicht erwähnt, dass man gezwungen wird zu zahlen usw.


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