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Autor Thema: 2. Waffenkiste: Geringverdiener: Nun ---!!! Rückzahlung ---!!! an 4 Mill.Bürger?  (Gelesen 1471 mal)

  • Beiträge: 2.341
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Getauft "2." Waffenkirste,
Diverse Monate bis Anfang 2018 bestand die "1.";
"Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw."
--- https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg163684.html#msg163684
Diese 2. ist thematisch eingegrenzt für mehr Effizienz.

Härtefallprüfung für Geringverdiener, die Mauern der Festung beginnen zu wanken.
Sofern man über Strafanzeige für Inkassobetrug (ARD) beziehungsweise Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (VG) höflich indirekt, aber unüberlesbar zu winken beginnt, so wird nicht mehr gewagt, die Sozialbescheidpflicht zu behaupten, "weil es so im Gesetz steht". Sehr eindeutig, das steht dort nicht. Alle entsprechenden Bearbeitungen und Gerichtsurteile sind, sagen wir es einmal im Klartext, insoweit illegal, also zehntausende.
Erstmals liegt im hier begleiteten Pilotverfahren schriftlich vor, dass die Falschaussage "steht so im Gesetz" nicht mehr gewagt wurde und nur noch Ausflucht durch unerhebliche Ausreden versucht wird.

Weiterer Wandel zum minimal Guten:
Ferner: Herr Dr. Eicher, der sich als Mit-Urheber der betreffenden Konzepte erklärte, ist neuerdings nicht mehr in der Liste der Mitautoren des Beck'schen rundfunkrechtlichen Kommentars.
Ferner: Die urkomische unfreiwillige Parodie-Website "Dein Beitrag bewegt was" wurde wohl Ende 2017 abgeschaltet?  Die dort beweiskräftig festgehaltene vorgetragene Bürgertäuschung - auch im obigen Sinn - ist damit erloschen (was aber erst in rund 5 Jahren auch im rechtlichen Sinn Vergangenheit sein wird). 

Damit ist der Weg nun offen, dass 4 Millionen Haushalte ihre je rund 1000 € für 2013 bis 2018 zurückfordern - rund 10 Prozent der Bürger.
(Verjährung ist nicht eingetreten, sondern Verjährungsbeginn ist bis heute gehemmt wegen rechtsfehler-basiertem Zwangsinkasso - hiergegen zum Schutz Geld zahlen musste der Bürger.)
Alle Geringverdiener können nun die entsprechenden Anträge auf Rückzahlung stellen. 
Im Rahmen eine Forums mit den nun einmal seriell aneinanderreihenden Kommunikation werden wir das wohl nicht optimal betreuen könne? Ideen?

Wer an diesem Themenkreis interessiert ist,
bitte am besten die Mitteilungen dieses Threads abonnieren - insbesondere wichtig für alle Geringverdiener.



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2018, 23:15 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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