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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht  (Gelesen 10252 mal)

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung. Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?
Das Problem ist, daß hier mit zwei verschiedenen Argumenten gearbeitet wird, ohne daß es den Argumentierenden klar ist bzw. ohne sie sauber voneinander zu trennen.
Das Eingangsargument ist folgendes: Der Staat hat die Aufgabe dafür zu sorgen, daß in Deutschland ein staatsferner und vielfaltsichernder Rundfunk gewährleistet ist (BVerfG-Auslegung von Art. 5 Abs. 2 GG). Dieser Aufgabe kommt der Staat nach, indem er die LandesMedienAnstalten eingerichtet hat, die über die Zulassung von Sendern entscheiden und (theoretisch) eine Programmaufsicht führen.
Dadurch wird (worst case) dafür gesorgt, daß es zum Beispiel keinen "Nazi-Sender" mehr geben kann. Und dies kann man tatsächlich (behaupte ich mal) als im Interesse der Bürger liegend ansehen, selbst, wenn die einzelnen Bürger keine Rundfunknutzer sind. Denn ein extrempolitischer Rundfunk kann infolge seiner "Suggestivkraft" (Kirchhof) tatsächlich der Demokratie schaden. Ein Teil der Rundfunkbeiträge wird darum für die LMA verwendet, damit sie dieser Aufgaben nachkommen können.

Dieses Argument wird nun als Träger für das ö.-r.-R.-Argument mißbraucht. Denn die ÖRR tun nun so, als wäre die Gewährleistung staatsfernen und vielfaltsichernden Rundfunks ihre Aufgabe bzw. würde von ihnen geleistet (was nachweislich nicht der Fall ist).
Während man den Bürgern also durchaus noch Argument 1 verkaufen kann (eine geringe steuerliche Belastung der Bürger könnte die LMA (die man auch durchaus noch abspecken könnte) durchaus finanzieren), schiebt man ihnen aber zugleich Argument 2 unter, mit der Begründung von Argument 1, und behauptet damit fiktive Umstände, die aber durch Argument 1 durchaus eine gewisse Scheinbegründetheit erfahren.
In dem Moment, indem ein verständiger Bürger durchaus eine gewisse Stichhaltigkeit von Argument 1 anerkennt, wird er dergestalt übertölpelt, daß er sich gegenüber Argument 2 blenden läßt.

Übersehen wird dabei aber, daß Argument 1 nicht zwangsläufig Argument 2 braucht, sprich: staatsfreier Rundfunk läßt sich durchaus ohne die ÖRR umsetzen (inzwischen vielleicht soger gerade ohne).
Argument 1 und 2 sind völlig unterschiedliche Argumente und dürfen nicht miteinander verquickt werden.


Was die Kirchhofsche Ausstiegsoption angeht, so bin ich persönlich der Auffassung, daß das hier im Forum mißverstanden wird. Kirchhof schrieb, daß im unwahrscheinlichen Fall, daß jemand tatsächlich an einem Ort wohne, an dem objektiv gesehen kein Rundfunkempfang möglich ist (Funkloch), die Bürger auch nicht zahlen müssen.
Damit hat er sich aber gerade nicht auf diejenigen bezogen, die bewußt auf den Rundfunkempfang verzichten, indem sie sich keine Rundfunkgeräte zulegen.
Natürlich beißt sich das auch wieder, denn beide Gruppen nehmen nicht am Rundfunk teil. Der Unterschied ist, die einen können selbst dann nicht, wenn sie wollen, die anderen könnten jederzeit, wollen aber nicht. Die erste Gruppe kann objektiv nachweisen, daß sie keinen Rundfunkempfang hat, die zweite Gruppe aber könnte ja jederzeit ein Rundfunkgerät beschaffen und nutzen (Generalverdacht, weil die Deutschen alle Lügner und Steuerhinterzieher sind [/sarkasmusmodus]).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 16:01 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P

Profät Di Abolo

Also Personen D I A B O L und O rauchen voll die  >:D.

Da fragt man sich doch was so in anderen Köpfen los ist?

zum Beispiel beim Bundesfinanzgerichtshof. Was denken die da wohl, dass das BVerwG Seitenlang Ausführungen zu Steuern macht? Hmm.
Oder das BVerwG was dachten die wohl als der BGH Seitenlang Ausführungen zu "Festsellungsbescheiden" einer "Inkassogemeinschaft" im Auftrag von Bäh machten?
Und was das Bundesverfassungsgericht wohl gerade denkt, wenn es so auf die Gerichte und Fachanwälte runtersieht?

Und was das BKA wohl denkt, dass Rasterfahndung 2.0 bald anläuft zur "Aktualisierung des
Beitragsvorratsdatenspeichers"?

Na und die Bundeswehr, steht vor ihren flugunfähigen "Geräten". Was die wohl denken, das ARD und ZDF im "Ertrag" schwimmen und

https://www.orh.bayern.de/images/files/Sonderberichte/16-03-08_Sonderbericht_BR_2016.pdf

S. 84 eine Flugzeug-Drehkulisse für 363 Tsd Erdnüsse/Peanuts bauten? Kann man machen, für 20 Tage Nutzung im Jahr.

Sehr merkwürdig alles.

Früher war alles BESSER.

Da war der Beitrag an eine Vorrausetzung gebunden. Den wirtschaftlichen Vorteil.

UPS! Iss er in Berlin ja heute noch:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/umwelt/gebuehren_1957.pdf

§ 4 Dollet Ding. Und dann trifft es doch den Eigentümer. Sehr merkwürdig.

Und was das OVG Berlin-Brandenburg gerade denkt, dass in Berlin das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung reformiert wird? Dollet Ding. Dass das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für den good old Sender für Besetzer galt und den RBB nicht gilt, würde ja heißen...

Sehr merkwürdig.

Da halt ich mich doch an den guten alten Prof. Dieter Wilke:

Und setze meine in der Wohnung befindliche Anlage in Betrieb, indem ich einen Stoff hinzufüge und abführe. Mein Klo. Da spül ich jetzt mal den RBStV runter. Und schon entfaltet sich die Abwassergebühr.

Prof. Kirchhof deine Idee war von äußerster "Schläue" geprägt! Der umhegte Bereich der Wohnung!
Art. 8 EMRK. Voll Schlau!

Was die Griechen wohl dachten, als ihr Staatsfernsehen" von der EU platt gemacht wurde?

 >:D


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Was die Kirchhofsche Ausstiegsoption angeht, so bin ich persönlich der Auffassung, daß das hier im Forum mißverstanden wird. Kirchhof schrieb, daß im unwahrscheinlichen Fall, daß jemand tatsächlich an einem Ort wohne, an dem objektiv gesehen kein Rundfunkempfang möglich ist (Funkloch), die Bürger auch nicht zahlen müssen.
Damit hat er sich aber gerade nicht auf diejenigen bezogen, die bewußt auf den Rundfunkempfang verzichten, indem sie sich keine Rundfunkgeräte zulegen.
Einspruch ;)
Es wird gelegentlich von diversen Entscheidungsträgern darauf verwiesen, dass sich dies allenfalls auf "Funkloch-Zonen" beziehe. Dies ist aber das Missverständnis, denn wer sich genau damit befasst und auch die persönliche Stellungnahme von Kirchhof zu Gemüte führt, erkennt, dass damit die Gruppe der Nicht- oder Teil-Nicht-Nutzer gemeint ist.

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Zitat
[...]
Allerdings entsprechen nicht alle Einzelheiten meinem Vorschlag. Das gilt insbesondere für den Wegfall der Rundfunkwerbung, für die Behandlung der Zweitwohnungen und der Studenten, für den Ausnahmefall eines Haushalts, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird.
[...]
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Es geht also nicht etwa nur um Haushalte, bei denen
- "offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört werden kann"
sondern eben um Haushalte, bei denen
- "offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird".

Im Übrigen hatte er auch eine deutliche Differenzierung nach der Nutzungsintensität vorgeschlagen.

Diesbezügliche Diskussion dann bitte am besten unter vorgenanntem Thread weiterführen. Danke.


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