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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht  (Gelesen 10205 mal)

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badische-zeitung.de, 19.03.2016

Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht

von Christian Rath

Zitat
Auch die Verfassungsrichter werden sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert - auch ohne Fernseher. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag bestätigt. Früher kam es nicht auf die Wohnung, sondern auf ein empfangsbereites Gerät an. Viele behaupteten deshalb, sie hätten weder Fernseher, Radio noch Computer. Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-nicht-zu-unrecht


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Zitat
Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.

anschauen: Mimimi...

Quelle: http://assets.noisey.com/content-images/contentimage/38775/Baby-flickr-donnierayjones.jpg


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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@Kurt, Du bist einfach nur köstlich und sprichst mir aus der Seele, Sorry für OT ;)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Badische Zeitung schreibt:

Zitat
Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen

Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.



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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)

Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...


Markus


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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Ist das wirklich derselbe Christian Rath?!

Stammen daher seine Kenntnisse über die Verfassungsrichter?

Ist er so gestrickt, wie er sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe vorstellt?


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Der "Journalist" dieses "Beitrages",
Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)

Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...


Markus

Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.


Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html


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Christian Rath
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)

Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.


Danke, Sophia, für die Richtigstellung.

Ist natürlich blamabel für mich, dass ich VerfGH und VGH verwechselte.
Pardon, da war ich zu voreilig.




Christian Raths Verteidigung des Zwangsbeitrages interessiert mich weiterhin noch.
Aus dem Text:
Zitat
Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.

Das ist, würde ich sagen, nur das sinngem. Nachsprechen von Paul Kirchhofs Behauptung im Auftragsgutachten
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS (S. 59) .
( Beitragsrechtfertigung aus dem „strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht” )

Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ? ?
Sein Text "Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht" ist, wie ich finde, somit leider überflüssig und unbrauchbar.

Markus


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Badische Zeitung schreibt:

Zitat
Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen

Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.

Sagt mal, liebe Mitforisten, ist dieses Argument nicht eigentlich ein Totschlagargument?

Weil es zahlreiche Dinge gibt, von denen alle im Staat profiteren, wenn es das gibt?
Ich denke da mal ganz entspannt an Vereine, an Konzerte, an Zeitungen, an Strom, an Muellentsorgung, an der Bahn, dem OePNV - trotzdem wird das meiste Nutzungsabhaengig erhoben, auch wenn alle davon profitieren.
Was faellt euch noch ein?

Und dieses Argument liesse sich auch in unserer Sache verwenden:
Wenn das wirklich so wichtig ist, ja warum wird das dann nicht auch ueber Steuern finanziert? Strassen bauen wir ja auch aus Steuermitteln, etc.


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Zitat
Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?

Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung. Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?


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"Sich fügen heißt lügen!"
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"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
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Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?

Ja richtig, Nichtnutzer-Befreiung war in seinem Gutachten mit vorgeschlagen.


Zitat
Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?

Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung.

Nach Kirchhofs und Raths "Logik" hieße das ja auch umgekehrt:

Ein Ende von ARDZDFDR würde für Alle nachteilig wirken.

Aber, soviel ich weiß, gibt's dazu auch keine klare Aussagen,
was daran so schlecht sein sollte ( ? ? )

Markus


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Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll.

Er sagt ja nicht FÜR WEN dieser Vorteil sein soll, für die Bürger sicher nicht. Für GEZ, Ör und alle die davon profitieren ist es sicher ein Vorteil (wenn auch ein moralisch zweifelhafter, aber wer hat schon noch Moral oder Skrupel heutzutage wenn es um GELD geht??)


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Badische Zeitung schreibt:
Zitat
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Genau! Der Schutzpatron des örR muss sich eben auch geanu an die Buchstaben unseres Grundgesetztes halten!
Dort sind in für jeden Bürger verständlicher Sprache die Freiheitsrechte des Bürgers formuliert!
Der Staat darf den Bürger nicht knechten!
Die Umverteilung von Unten nach Oben durch die Zwangsabgabe steht gegen das Sozialstaatsprinzip!


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Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html

Inwiefern erfreulich?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Inwiefern erfreulich?

Zum diesem Beschluss 65/13, 1 VB 65/13, StGH Ba-Wü, Aug. 2013,
hatte Mitglied fliega unter -Antrag auf Befreiung - Wohnungs- & Betriebsstättenabgabe-
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14514.msg96999.html#msg96999 )
auch etwas geschrieben:
Zitat
Bereits der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erwog eine Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wegen des Fehlens einer gesetzlich vorgesehenen Widerlegungsmöglichkeit für die durch den RBStV erfolgte Annahme der Rundfunknutzung durch alle (Beschl. v. 19.8.2013, 1 VB 65/13, juris Rz. 13).


Erfreulich dazu kann dazu wohl gesagt werden, dass es ein aufmunterndes Schandurteil ist.

Ich selbst verstehe den StGH Ba-Wü so:
"Ihr habt recht.
Aber wir wollen uns nicht die Finger verbrennen.
Macht ruhig weiter, bis mal jemand Mut zur Gerechtigkeit hat...."


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 00:21 von Bürger«

 
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