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Autor Thema: Bündnis 90/Grüne: Wichtiges Urteil für unabhängigen ör Rundfunk  (Gelesen 13246 mal)

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gruene-bundestag.de, 18.03.2016

Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Pressemitteilung von Tabea Rößner (Sprecherin für Medien und Digitale Infrastruktur, Sprecherin für Kreativwirtschaft)

Zitat
Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet.

Das System des Rundfunkbeitrags ist mitnichten perfekt, gerade bei sozialen Härtefällen gibt es noch Nachbesserungsbedarf. Unsere Gesellschaft profitiert aber insgesamt als Ganzes von der unabhängigen Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen, gerade auch in diesen schwierigen und unübersichtlichen Zeiten.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.

Lesen auf:
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2016/maerz/wichtiges-urteil-fuer-unabhaengigen-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk_ID_4398595.html


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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fox

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Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet.

Gehört das Internet dem ÖRR ???


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Zitat
Quelle: Pressemitteilung von Tabea Rößner
Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen:

Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit bei Aldi einzukaufen und den BMBF - Pressedienst zu lesen. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, auch wenn es nur eine Option von vielen ist. Die Typisierung, in dem die beteiligten Gruppen zur einer zusammenfallen, ist gerechtfertigt und trägt zur Planungssicherheit bei.

Sollten wir wirklich solche Dummsprüche, wie die von Tabea Rößner, in die Welt verbreiten.

Aus einer Lüge wird durch Wiederholung eine Wahrheit. Der freien Willensentscheidung dient das nicht.


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Da suggeriert uns eine (fiktive) eitle Politikerin auch noch überflüssigerweise, dass örR unabhängig berichten würde. Die guckt wohl nur Kochsendungen, denn von Politik hat sie offensichtlich gar keine Ahnung. Und dann will sie uns auch noch an ihrer grenzenlosen Dummheit teilhaben lassen. Ich habe die Möglichkeit, dass mir von ihrem unqualifiziertem Gelaber schlecht wird, bekomme ich nun Schmerzensgeld?


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Gehört das Internet dem ÖRR ???

Sie tun zumindest so ;)

Die Frage, ob die "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" (internetfähige PCs/Smartphones) zu den Rundfunkempfangsgeräten gehören wurde vom BVerwG (BVerwG 6 C 12.09 - Anm. der gleicher vorsitzender Richter wie in den Verhandlungen vom 16.u.17.3.) und BVerfG (2012 - 1 BvR 199/11) ja leider bestätigt.

In Österreich wurde dieser Versuch jedoch vom dortigen Verwaltungsgerichtshofes (Ro 2015/15/0015 30. Juni 2015) gekippt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichisches-Hoechstgericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Computer-2754537.html

Vielleicht kann hier einmal jemand in weiteren EU-Ländern recherchieren, wie es dort gehandhabt wird.

In Italien z.B. gehören internetfähige PCs ebenfalls nicht zu den Rundfunkempfangsgeräten und werden nicht zur Gebührenerhebung herangezogen. Dort wird zwar die Rundfunkgebühr (canone RAI - ca. 100€/Jahr) inzwischen mit der Stromrechnung eingezogen (absurd!), man hat jedoch die Möglichkeit mit Nachweis eines nicht vorhaltens eines Fernseh- oder Rundfunkgeräts sich dem zu entziehen.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Es ist ja nicht so, als wäre es jetzt überraschend, aber:
Zitat
Von 1991 bis 2009 arbeitete sie als freie Redakteurin und Autorin im öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunk, unter anderem bei der Kindernachrichtensendung logo!.
[...]
Mit ihrem Einzug in den Bundestag gehört zu ihren Schwerpunkten der Breitbandausbau sowie die Unabhängigkeit der Medien. Sie war treibende Kraft für ein Normenkontrollverfahren zum ZDF-Staatsvertrag in der Causa Brender.
(Quelle: Wikipedia)


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Sind inzwischen ebenso unwählbar wie alle anderen größeren Parteien. Man hat halt doch seine Seele verkauft...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

n
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Tja, eigentlich könnte man die meisten Parteien auch abschaffen, haben ja alle denselben Sermon inzwischen drauf  ::)

PS: Was so eine schnelle Google Suche einem mal wider klarmacht....  ;)


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Gehört das Internet dem ÖRR ???

Für den Sendebetrieb des ÖRR ist dessen Ausdehnung ins Internet nicht erforderlich, da ja behauptete 98% eine Glotze haben.

Interessanter Artikel des Bayrischen Rundfunks 2006
http://www.rundfunkbeitrag.com/rundfunktechnik/technik-vom-br-mit-kommentar.htm
letzte archivierte Version vom 20.01.2008 - archiviert unter
http://web.archive.org/web/20060113150347/http://br-online.de/br-intern/thema/rundfunktechnik/1-4-verbreitung-internet.xml
und "doppelt hält besser" ;)
http://archive.li/KhJg3


Schwedische Smartphones sind keine Fernseher
http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehr-schwedische-smartphones-sind-keine-fernseher-1.1999764


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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Zitat
Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang.

Dieses ganze S..t-System beruht auf blanken Vermutungen. Wenn jeder einzelne Haushalt in diesem Land kontrolliert würde und sich wirklich ein Anteil von 98% ergibt, wo Fernsehgeräte vorhanden sind, dann würde ich das auch glauben. Aber solange bleibt selbst die beste Statistik nichts weiter als eine reine Vermutung. Vor Gericht wurde doch sogar behauptet, daß in 100% aller Haushalte mindestens ein Fernsehgerät vorhanden ist. Eine Behauptung, die ich sofort als Lüge entarnen könnte.

Zitat
Unsere Gesellschaft profitiert aber insgesamt als Ganzes von der unabhängigen Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen, gerade auch in diesen schwierigen und unübersichtlichen Zeiten.

Unsere Gesellschaft profitiert in noch ganz anderer Weise von dem neuen System. Die Grundrechte für jeden einzelnen Bürger werden massivst eingeschränkt oder sogar ganz außer Kraft gesetzt. Die Funktion des Grundgesetzes wird immer weiter reduziert.
Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung wird darüber hinaus systematisch diskriminiert, nur auf Grund einer anderen Einstellung. Wer sich bewußt für ein Leben ohne Rundfunk entschieden hat, wird gnadenlos verfolgt und notfalls mit Hilfe von Gewalt zu einer Zahlung genötigt.
Das ist nicht anders, als würde man eine religiöse Minderheit in diesem Land verfolgen. Aber mit Verfolgung kennt man sich in diesem Land ja schon lange aus.

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um sich in Ruhe weiter die Taschen vollstopfen zu können. Ein wichtiger Schritt dafür ist heute getan worden.

Zitat
Gehört das Internet dem ÖRR ???

Gut, daß mal jemand diese Frage stellt. Ich würde sie jedem Richter stellen. Natürlich haben auch die öffentlich-rechtlichen das Recht, ihre Inhalte ins Internet zu stellen wenn sie wollen. Gehört zwar eigentlich nicht zu deren Aufgaben, aber was solls.
Aber sie haben sich dabei genauso an die Regeln zu halten, wie alle anderen auch. Wer meint, kostenpflichtige Inhalte präsentieren zu müssen, soll sie verschlüsseln. Interessenten können sich dann registrieren, zahlen und mittels eines Passworts auf die Angebote zugreifen. So läuft das normalerweise im Internet. Was hier aber betrieben wird, ist weltweit einzigartig.

Ausserdem kann sowieso niemand diese Inhalte kostenlos empfangen. Ich glaube kaum, daß es irgendwo auf der Welt einen Internetzugang umsonst gibt. Zumindest habe ich noch nie davon gehört. Ich habe weltweit Bekannte, und alle müssen für ihren Zugang bezahlen.

Hinzu kommt, daß sich die Angebote des öffentlich-rechtlichen im Internet nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken. Sie sind weltweit empfangbar, ob tief im afrikanischen Dschungel oder in der Einöde der Antarktis. Zur Zahlung dafür genötigt wird aber nur ein verschwindend geringer Teil der Weltbevölkerung.
Alleine schon deswegen ist eine Zwangsabgabe auf einen PC, welcher ein Computer ist und nicht ein Rundfunkempfangsgerät, eine glatte Diskriminierung. Damit sollte sich die hier immer so hochgelobte EU einmal befassen.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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Mal schauen, wie lange es die EU noch gibt.


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Mal schauen, wie lange es die EU noch gibt.

Solange Deutschland zahlt


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Damit sollte sich die hier immer so hochgelobte EU einmal befassen.
Es steht Dir jederzeit frei, Dich bsp. bei der EU-Bürgerbeauftragten zu beschweren. Die tut ihren Job.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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Habe ich schon nachgeschaut. Die ist dafür leider nicht zuständig. :( Beschwerden sind nur zulässig, wenn sie europäische Einrichtungen betreffen, jedoch nicht nationale.


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