Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zweit-Wohnung/Zimmer bei Eltern im Mehrfamilienhaus  (Gelesen 2331 mal)

M
  • Beiträge: 2
Ich bitte um Hilfe bei folgendem hypothetischen Fall.

Student A wohnt und ist gemeldet an seinem Studienort. Nun möchte Student A bei seinen Eltern in einer anderen Stadt einen Zweitwohnsitz anmelden (aus steuerlichen Gründen). An seinem Studienort ist A dem BS gemeldet und bezahlt den Rundfunkbeitrag.

Die Eltern von A wohnen in ihrem eigenen Mehrfamilienhaus, dass aus 3 Etagen besteht. In der untersten Etage wohnen die Großeltern, in der 2. Etage die Eltern von A. Das ausgebaute Dachgeschoss soll an A als Wohnung vermietet werden und als Zweitwohnsitz angemeldet werden (steuerliche Gründe).
Das Haus verfügt über 2 Briefkästen und 3 Klingeln. An der obersten Klingel würde sich dann der Name von A befinden, an einem der beiden Briefkästen auch. Sowohl die Eltern von A als auch die Großeltern von A bezahlen jeweils die Rundfunkgebühren.

Auf eine Zweitwohnung ist ja auch der Beitrag zu zahlen. Würde der BS es merken, wenn A die Beitragsnummer seiner Eltern angeben würde? Weiß denn der BS in welcher Etage A wohnen würde oder überhaupt, dass er eine Wohnung angemietet hat? Bei der Ummeldung beim Bürgeramt müsste A doch nur seine neue Zweitwohnsitzadresse, aber keine weiteren Details nennen, oder?


Ich würde mich freuen, wenn ihr bei diesem Fall weiter wüsstet.





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 2
hat keiner einen Rat?  :-[


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.999
Fragen zu Zweitwohnungen sollten direkt beim BS erfragt werden.

Allgemein zu prüfen ist, ob diese Wohnung überhaupt die Definition für eine Wohnung, für welche ein Beitrag erhoben werden soll, erfüllt. Ist die Wohnung z.B. nur durch eine andere Wohnung zugänglich würde diese nicht zusätzlich Beitragspflichtig sein.

Zitat
Auf eine Zweitwohnung ist ja auch der Beitrag zu zahlen. Würde der BS es merken, wenn A die Beitragsnummer seiner Eltern angeben würde? Weiß denn der BS in welcher Etage A wohnen würde oder überhaupt, dass er eine Wohnung angemietet hat? Bei der Ummeldung beim Bürgeramt müsste A doch nur seine neue Zweitwohnsitzadresse, aber keine weiteren Details nennen, oder?

Ehrlich, diese Fragen wurden hier bereits öfter gestellt und wahrscheinlich jedes Mal auch beantwortet.

Jain, wenn z.B. bei der Anmeldung zusätzliche Daten angegeben werden, z.B. eine Wohnungsnummer welche zudem dann auch noch übertragen werden müssten mittels Meldedatenabgleich. Oder wenn eine böse Person es dem BS mitteilt. Oder wenn der BS im Rahmen eines erweiterten Datenabgleich auch noch Bauzeichnungen mit auswerten darf.

Ja, wenn Person A eine Etage oder Wohnungsnummer angeben würde bei einer Anmeldung.
Ja denn eine Anmeldung bei einem EMA führt unmittelbar zu einer automatischen Übertragung von Daten, anders ist sonst nicht erklärbar warum Personen nach einem Umzug und der Anmeldung beim EMA Post bekommen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben