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Autor Thema: Landesmedienanstalten wollen Senderlisten gesetzlich regulieren  (Gelesen 4946 mal)

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azdb-opfer


Quelle: http://www.heise.de/icons/ho/heise_online_logo_top.gif


heise.de, 18.03.2016
Medienanstalten wollen
digitale Programmführer regulieren

Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch elektronische Programmführer und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Smartphones oder Set-Top-Boxen kontrollieren. Rundfunkangebote müssten dort überall chancengleich auffindbar sein.

Zitat
Geht es nach den Medienanstalten der Bundesländer, werden "Benutzeroberflächen" audiovisueller Mediendienste bald strenger beaufsichtigt. Die für den Rundfunk zuständigen Regulierungsbehörden wollen elektronische Programmführer, Senderlisten und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Mobiltelefonen oder Set-Top-Boxen unter ihre Fittiche nehmen. Ziel soll es sein, einen "chancengleichen, diskriminierungsfreien Zugang beziehungsweise eine von Vielfalt geprägte Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten" zu gewährleisten.
[...]

weiterlesen unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Medienanstalten-wollen-digitale-Programmfuehrer-regulieren-3144960.html


Bald wird also allen Fernsehzuschauern zwangsweise die Position der Sender auf der Fernbedienung vorgeschrieben.

Die werden ja immer wahnsinniger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2016, 15:59 von Bürger«

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  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
Zitat
Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch elektronische Programmführer und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Smartphones oder Set-Top-Boxen kontrollieren.

Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch kontrollieren?

2014 wollte die Landesmedienanstalt NRW noch das Gegenteil:

http://www.vdi-nachrichten.com/Technik-Wirtschaft/Zaehes-Ringen-um-Datenschutz-Smart-TV
Zitat
Zähes Ringen um mehr Datenschutz bei Smart-TV

Vergangene Woche trafen sich erstmals Fernsehsender, Medien- und Datenschutzbeauftragte sowie Technikentwickler auf Einladung der Landesmedienanstalt NRW in Düsseldorf zu einem „Runden Tisch HbbTV und Datenschutz“. Dabei herrschte Konsens, dass der Datenschutz beim neuen Internet-TV-Standard HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) beachtet werden muss. Er gibt mit mit seinem ,Red Button‘ einen einheitlichen Weg aus den Fernsehsendungen ins Internet vor. Beanstandungen oder Bußgelder für TV-Sender und Hersteller, die ungefragt zu viele Nutzerdaten erheben, gibt es bislang keine. Die Datenschützer setzen erst einmal auf Dialog.
Zitat
In den vergangenen Monaten hatten Studien und Untersuchungen der Technischen Universität Darmstadt, der Computerzeitschrift c’t und der Stiftung Warentest auf eklatante Lücken beim Datenschutz und der IT-Sicherheit bei neuen Fernsehgeräten hingewiesen. Beispielsweise riefen die Hersteller der Geräte viele Nutzungsdaten über die Internetschnittstelle ab. Wobei bis heute nicht klar ist, um welche Daten es sich genau handelt, da der Kommunikationsverkehr verschlüsselt ist.
Zitat
Bei ARD und ZDF machten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten schon rechtzeitig darauf aufmerksam, dass Anbieter wie Google Analytics nicht verwendet werden sollten. Sie verwenden eigene Auswertungsprogramme. „Was sie mit den auflaufenden Daten machen, ist nicht nachprüfbar,“ sagt Ghiglieri. Wenn die Datenerfassung pseudonymisiert, mit deutschem Datenschutzrecht konform ist und die Nutzer den Datenstrom von sich aus unterbindenkönnten, wäre das für Ghiglieriin Ordnung. Doch so weit ist es noch lange nicht.


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  • Beiträge: 811
Die bereiten sich auf die ausnahmslose Bürgerübernahme vor.

Bzw. sie wollen nicht den Bürger, sondern früher oder später, am besten früher, dessen GELD.

Alles nicht mehr normal....was da abgeht.

Fall von Größenwahnsinn?? Hatten wir schon mal, wenn ich mich recht erinnere....Aua aua.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 7.295
Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch kontrollieren?
Deine Frage wäre überflüssig, hättest Du alle Europa-Themen aufmerksam gelesen.

Die Landesmedienanstalten sind als Kontrollorgan des Rundfunks vom Bund an die EU als den Rundfunk kontrollierende Behörde gemeldet und entsprechend seitens der EU durch bloße Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bestätigt worden.

Die Landesmedienanstalten sind für alle Rundfunkunternehmen zuständig, also für alle privaten und auch alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen.

Die Landesmedienanstalten interagieren nicht gegenüber dem Bürger, denn mit diesem haben sie in keiner Weise auch nur irgendetwas zu tun; außer in jenem Falle, daß der Bürger an diese eine Anfrage hat, die der Frage entsprechend zu beantworten ist.

Bis es auch der letzte Bürger mal begriffen haben wird; sämtlicher Rundfunk ist im für alle EU-Länder gültigen EU-Recht dem Wettbewerbsrecht zugeordnet. Damit sind letztlich unmittelbar alle EU-Regelungen gültig, weil "im zu erreichenden Ziel verbindlich", die sich mit Verbraucherschutz, Datenschutz, Wettbewerb, Handel, Binnenmarkt, u.v.a.m. befassen, da alles, was den EU-Binnenmarkt nur annähernd tangiert, dem EU-Recht unterworfen ist.

Beschwert Euch bei den EU-Mitgliedsstaaten und ihren früheren Lenkern, die, aus der in weiten Teilen leidvollen europäischen Historie lernend, dieses vertraglich untereinander so vereinbarten, weil sie, die europäische Historie zuvor studierend, begriffen, daß Kleinstaaterei und Kleingeisttum in Europa nicht für Europa hilfreich sind.

Die heutigen Verwerfungen innerhalb der EU sind nur darauf zurückzuführen,

daß viele "Staatenlenker"nur bedingt Ahnung von der europäischen Historie haben und meinen, sie könnten, (in welchem Bereich auch immer), gegen alle anderen auch nur 1 cm für sich gewinnen;

und

daß den tatsächlichen, im Laufe von Jahrhunderten gewachsenen Besonderheiten einer Region nur wenig Beachtung geschenkt wird.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
  • Beiträge: 546
Ich beschwere mich nicht bei der EU (Egoisten-Union) oder einer anderen Institution. Ich zahle einfach nicht!

Aber der Hinweis auf die EU-Geschichte ist interessant. Die EU ist eine auf einer gemeisamen Währung errichtete Fehlkonstruktion.

Rede im Bundestag von Gregor Gysi 1998 zur Einführung des Euro
https://www.youtube.com/watch?v=ZKPgcU-36ng


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(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

a

azdb-opfer

... sämtlicher Rundfunk ist im für alle EU-Länder gültigen EU-Recht dem Wettbewerbsrecht zugeordnet. Damit sind letztlich unmittelbar alle EU-Regelungen gültig, weil "im zu erreichenden Ziel verbindlich", die sich mit Verbraucherschutz, Datenschutz, Wettbewerb, Handel, Binnenmarkt, u.v.a.m. befassen, da alles, was den EU-Binnenmarkt nur annähernd tangiert, dem EU-Recht unterworfen ist.

Ich frage mich gerade, ob die EU-Wettbewerbskommissarin die Idee, die Senderliste per Gesetz oder Verordnung festzulegen, begrüßen wird. Wir wissen ja alle, wie die Reihenfolge aussehen wird: 1=ARD, 2=ZDF 3=LRA-Regionalsender.

"Chancengleich" und "diskriminierungsfrei" ist das nicht, wenn die Staatssender oben stehen. Das verstößt ganz sicher gegen EU-Wettbewerbsrecht.

@Totalverweigerer: Die EU ist nicht perfekt. Aber ich finde Idee gut, die "staatliche Korruption" zu bekämpfen. Ich bin dagegen, dass unsere Politik nur noch von Bestechungszahlungen, Parteispenden, Gesinnungsjournalismus oder ähnlichen Gegenleistungen abhängig ist. Die EU hat doch erst dafür gesorgt, dass wieder fairer Wettbewerb entsteht. Ich werde mich beschweren. Das dauert aber noch einige Zeit, weil das hier nicht der einzige Punkt ist. Dazu kommen noch die einheitlichen Gerichtsurteile und andere Dinge. Ich muss das alles nur noch sorgfältig und verständlich ausformulieren. Ich werde mehrere erfolgversprechende Möglichkeiten nutzen, Widerstand zu leisten.


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T
  • Beiträge: 546
Zitat
Die EU ist nicht perfekt.

Ich denke, die EU ist eine Missgeburt (s. Videolink). Nix weiter als eine Gurkentruppe (Verordnung Nr. 1677/88/EWG).


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  • Beiträge: 7.295
Aber der Hinweis auf die EU-Geschichte ist interessant.
Sorry; die Rede war von der Historie Europas, das ist mehr als die Geschichte der EU. Sicher nicht klar, wo man da genau beginnt, doch die Zeit seit Karl dem Großen zählt sicher dazu.

Zitat
Ich denke, die EU ist eine Missgeburt
Ein Problem hierbei sind Leute, auf welcher Ebene auch immer, die nie gelernt haben, die Probleme anderer, so es nicht gerade auch ihre eigenen sind, ernst zu nehmen.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 508
Die Landesmedienanstalten sind als Kontrollorgan des Rundfunks vom Bund an die EU als den Rundfunk kontrollierende Behörde gemeldet und entsprechend seitens der EU durch bloße Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bestätigt worden.
Toll! Nur kann ich von der Kontrollfunktion auf den ersten Blick nicht so viel erkennen (z.B.) : http://www.mabb.de/mabb/grundlagen-aufgaben-organisation.html
Zitat
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie handelt eigenständig auf Grundlage der entsprechenden Gesetze und ist nicht Teil der staatlichen Verwaltung....
Die mabb arbeitet auf Grundlage des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Medienstaatsvertrag).
Zu den Aufgaben lese ich nur
Zitat
Regulierung ... Förderung ...
Neben den Regulierungs- und Förderungsaufgaben erfüllt die mabb zunehmend Informations- und Moderationsaufgaben. Als neutrale Institution mit öffentlichem Auftrag ist sie unabhängiger Berater für Akteure aus Politik und Wirtschaft.
Ja, genau: Diese mabb-Anstalt ist ebenso wie die sogenannten Landesrundfunkanstaltenein ein durch die Zwangsabgabe finanzierter ör Betrieb, der den Mächtigen hilft und den (Ironie an) - vor lauter Dankbarkeit und Freude - Ohnmächtigen Auskunft gibt, solange alle die Zwangsabgabe zahlen.... Egal! Jeder ausgegebene Euro kurbelt "die Wirtschaft" an, steigert das Bruttosozialprodukt (Warum da das Wort 'sozial' drinksteckt, zwischen Brutto und Produkt!?), fördert den Reichtum (für wen wohl?) und damit haben alle - die Allgemeinheit- einen Nutzen, der ist ein "individualisierbarer möglicher Vorteil" (Ironie aus.)

Menschen, die nicht Fernsehen wollen, zur  Bezahlung des Fernsehens zu zwingen, ist ungerecht und zynisch menschenverachtend - unwürdig und amoralisch.
Die Umverteilung von Unten nach Oben durch die Zwangsabgabe ist und bleibt unsozial und undemokratisch!
Frage: Wem nutzt das?


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Schau doch einmal bitte bei der EU nach; so freundlicherweise. Da hat es bspw. ein Dokument, (im Europathema auch schon einmal verlinkt), wo dargestellt wird, wer bspw. für die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinie xyz verantwortlich ist.

Bei Richtlinie 2010/13/EU steht keine Rundfunkanstalt als die Einhaltung der Richtlinie kontrollierende Behörde, (außer Bayern), sondern für Brandenburg die Landesmedienanstalt. In allen anderen Bundesländern ist das ähnlich.

Es kann durchaus sein, daß die Landesmedienanstalt von ihrem Aufgabenspektrum gar keine Ahnung hat, weil die Meldungen an die EU nimmt der Bund vor.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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a

azdb-opfer

Bei Richtlinie 2010/13/EU steht keine Rundfunkanstalt als die Einhaltung der Richtlinie kontrollierende Behörde, (außer Bayern), sondern für Brandenburg die Landesmedienanstalt. In allen anderen Bundesländern ist das ähnlich.

Danke für den Hinweis. Ich habe mich schon gefragt, weshalb Bayern als einziges Bundesland eine Sonderregelung hat (§64 RStV)

Es kann durchaus sein, daß die Landesmedienanstalt von ihrem Aufgabenspektrum gar keine Ahnung hat, ...

Da stimme ich Dir zu, die Landesmedienanstalten sollen den Privatrundfunk beaufsichtigen und nicht diskriminieren.


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