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Autor Thema: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?  (Gelesen 9712 mal)

H
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Hallo,

Person A weiß jetzt nicht mehr weiter was es noch machen sollen.

Kurz mal den geschichtlichen Werdegang aufgezählt...

1. Person A bekam Post vom GV zur Zwangsvollstreckung
2. Person A schrieb daraufhin eine zurückweisung
3. GV ging nicht auf die Zurückweisung ein und lädt Person A zur Vermögensauskunft ein
4. Person A legte daraufhin beim AG DD Erinnerung nach §766 ZPO ein
5. GV stellte den Antrag auf Eintrag ins Schuldnerverzeichnis, durch nicht erscheinen der Person A beim GV zum Vermögensauskunfttermin
6. Person A widersprach dem GV wegen den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis und machte ihn aufmerksam das beim AG DD Erinnerung längst eingelegt worden sei. Seitdem keine Antwort mehr des GV bei Person A
7. AG DD lehnte die Erinnerung ab (Erinnerung war zulässig und Begründet zugelassen vom Richter)
8. Person A legte daraufhin sofortige Beschwerde beim AG DD ein
9. AG DD gab die sofortige Beschwerde an das LG DD weiter
10. LG DD forderte von Person A eine erneute Stellungnahme ab
11. LG DD lehnte die sofortige Beschwerde ab mit einem festgesetzten Streitwert und keine Zulassung auf erneuten Widerspruch für Person A

So Person A's Frage jetzt ist:

Was passiert jetzt als nächstes?

Meldet sich der GV bei Person A nochmal wegen den festgesetzten Streitwert?
Was ist wen man den Streitwert bezahlen würde wollen, wohin bezahlen?
Was kann Person A jetzt noch machen, ausser vllt. vor dem teuren Verwaltungsgericht zugehen?


Gruß Hasso


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 21:47 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Verwaltungsgericht kostet in erster Instanz 105 Euro, aber ich bin mir nicht sicher, ob die für Zwangsvollstreckungen zuständig sind. Es müsste sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergeben, was zu tun ist.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine wichtige Aussage fehlt in obiger fiktiver Fallbeschreibung:
Handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. nicht tatsächlich zugestellter Bescheide?

Wie aus mehreren am fiktiven AG Dresden und fiktiven LG Dresden anhängigen Verfahren bekannt ist, wird von diesen regelmäßig ihre eigene Zuständigkeit abgestritten und stattdessen auf den verwaltungsgerichtlichen Weg gegen die Vollstreckung verwiesen...

siehe u.a. auch unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

Diese Thematik ist derzeit jedch noch nicht zufriedenstellend geklärt.

Vielleicht mal gemeinsam mit den fitiven Unterlagen vorbeischauen... ;)
Runder Tisch - Dresden (fast) jeden Donnerstag, 20 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11083.0.html
auch wieder am kommenden Donnerstag, dem 17.03.


Evtl. könnte Person A auch mit einem direkten Schreiben an ARD-ZDF-GEZ diese zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bewegen, indem sie diese dazu auffordert und - falls dem nicht Genüge getan wird - die Abwehr der Vollstreckung durch weitere Beschreitung des verwaltungsgerichtlichen Rechtswegs zu deren Kosten in Aussicht stellen...

Siehe u.a. auch unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Zukünftig bitte den regulären Rechtsweg gegen die ursächlichen FestsetzungsBESCHEIDe beachten!

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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H
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@ Bürger: Ich war scho beim Runden Tisch in DD vor 2 Wochen. Aber so richtig bin ich auch nicht weiter schlau geworden  :o


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@ Hasso:
wenn ich deinen Text richtig deute, handelt es sich um eine Vollstreckung mglw. mit nicht tatsächlich zugestellter Bescheide ...

Und ich kann dir schon mal erklären wie es weiter geht ...
12. Schreiben über 30€ Gerichtskosten flattern ins Haus, die man zahlen sollte
13. und das war es  ... es fließt aber kein Geld, trotz dessen das man "verloren" hat
14. nach ca. 6 Monaten meldet sich dann mal wieder der GV bei dir (neue Zahlungsaufforderung), womit wir wieder bei 1. wären ...
...
15. ... wie man jetzt weiter machen sollte bin ich mir noch unschlüssig


Gruß


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PersonX hängt sich mal kurz mit rein da selber Fall, auch wie bei PersonA am Punkt Übergabe Amtsgericht -> Landgericht DD und nun Aufforderung zur Stellungnahme.
Zum weiteren Verlauf ab Punkt 12. soll heißen PersonX nimmt dazu nun Stellung, zahlt die 30 Euro wegen nicht Rücknahme der sofortigen Beschwerde. LG beschließt dass der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden kann und alles rechtens ist und dann ist erstmal Pause? Als nächstes wird doch sicher der OGV wieder die Eidesstattliche Versicherung verlangen bzw. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis durchführen, nicht?
(Das AG hat im Fall von  PersonX jetzt schon 9 Monate gebraucht um den Beschluss an das LG DD weiterzureichen.)


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Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).

Oder um es mit anderen Worten zu nennen ... man hat das Problem damit nur in die Zukunft gerückt ...


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Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).
Und dann hat der OGV nach den 6 Monaten Geld verlangt für den aktuellen Fall oder für die nachfolgenden Monate, die nicht zum aktuellen Fall gehörten? Was hast du in der Stellungnahme and das LG geschrieben?


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VAK über den Gesamtbetrag, den du dem vermeintlichen Gläubiger schuldest  ... welcher sich zusammensetzt aus:
- ausstehenden Betrag vom letzten mal
- und ggf. neuen angefallen Kosten gegen den BS


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Selbst wenn der Beitragsservice irgendwann gekippt wird ist man das ja dann nicht los. Die Verzögerungen liegen ja auch sicher daran, dass die OGV total überhäuft werden mit diesen Vollstreckungen durch den Beitragsservice. Fraglich ist auch wieso der OGV dann das einfach so zusammen mit neu anfallenden Bescheiden verlangen kann, zumal man ja gegen diese wieder den selben Weg gehen könnte, selbst wenn man damit schon ein Mal gescheitert ist.


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Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.


Am runden Tisch wissen wir von Fällen wo nach dem LG Beschluss 05/2015 bis jetzt noch
kein GV neuen Kontakt aufgenommen hat. Somit scheint die Vermutung zutreffend das es GV abhängig ist.

Am runden Tisch wissen wir auch von minimal einem Fall wo das AG das Verfahren, unter ausführlicher Begründung warum das AG nicht zuständig sei, an das VG abgegeben hat. Das befindet sich aktuell in der Aufbereitung denn das AG MEI also nicht DD hat es abgegeben nach VG DD.


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Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.

erhöht


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Rückfrage: Hat sich nach den 6 Monaten der geforderte Betrag des GV stark erhöht? Oder gab es überhaupt keine Änderung? Also ohne neues Vollstreckungsersuchen ohne Tabelle mit neuen Einträgen.
In meinem Fall hat der Beitragsservice sogar zwischendurch die Summe verlangt, wo bereits die Zwangsvollstreckung durch den OGV vorlag plus zusätzlich neue Beiträge. Da hatte ich dann plötzlich die Zwangsvollstreckung vom OGV und die selbe Summe + nachfolgende Monate vom MDR vor mir liegen. Natürlich gleich mit Vordruck der Summe auf der Überweisung. Sowas gibt's auch. Vollkommen unverständlich!


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Die Vordrucke dürften immer falsch sein. Maßgeblich ist das Festgesetzte. Dabei ist bei Zahlungen jedoch eine Regel problematisch die besagt, das Geldeingang mit der ältesten Schuld verrechnet wird.
Wurde bereits zuvor eine Schuld an den GV zur Eintreibung abgegeben dürfte auf diese bei direktem Geldeingang also nicht über den GV keine Verrechnung statt finden. Würde jetzt eine Person so ein Vordruck zum bezahlen verwenden, dann überzahlt die Person damit, denn die Forderung des GV bleibt offen und eine Verrechnung auf die älteste Schuld dürfte nur auf Positionen, welche nicht durch den GV beigetrieben werden oder auch überhaupt nicht zulässig sein. Denn durch diese Art der Verrechnung entsteht eine Schuldfortschreibung. In den Augen der PersonX ist diese Art der Buchführung stark zweifelhaft, weil keine Zuordnung von Geldeingang zur richtigen Forderung erfolgt.


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In einem mir bekannten Fall trudelte ein neues Vollstreckungsersuchen ein über die Gesamtforderung+ unerklärlichen zusätzlichen Kosten von über 50€, die auf 2014 gebucht wurden. Die erste Vollstreckung lief etwa vor einem Jahr. Vermögensauskunft wurde da mit Begründung nicht abgegeben.



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