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Autor Thema: Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?  (Gelesen 9719 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Und ich kann dir schon mal erklären wie es weiter geht ...
12. Schreiben über 30€ Gerichtskosten flattern ins Haus, die man zahlen sollte
13. und das war es  ... es fließt aber kein Geld, trotz dessen das man "verloren" hat
14. nach ca. 6 Monaten meldet sich dann mal wieder der GV bei dir (neue Zahlungsaufforderung), womit wir wieder bei 1. wären ...
...
15. ... wie man jetzt weiter machen sollte bin ich mir noch unschlüssig

Zu beachten gilt, dass neueren Bescheide - sofern diesen nicht widersprochen wird - den Vollstreckungsbetrag fortwährend erhöhen, sobald ARD-ZDF-GEZ dies in die Vollstreckung geben.
Ab 500€ wird es dann aber "brenzlig", weil dann die Vollstreckugnsstelle (sofern ihr bis dahin keine Kontodaten bekannt waren) die gewünschte Vermögensauskunft unter Umgehung des "Widerspenstigen" einfach über Dritte einholen können und diese auch freimütig an ARD-ZDF-GEZ weitergeben - wie erst kürzlich bei einem fiktiven Betroffenen geschehen.

Spätestens dann droht wohl die Pfändung - was aber nicht im Sinne des Betroffenen sein dürfte...

Personen A-Z könnten in Erwägung ziehen, ein Schreiben direkt an ARD-ZDF-GEZ aufzusetzen, welches zum Ziel hätte, diese zum Einlenken und zur vollumfänglichen Rücknahme ihres Vollstreckungsersuchens zu bewegen - oder anderenfalls das Beschreiten des immerhin noch möglichen verwaltungsgerichtlichen Abwehrverfahrens zumindest vage anzudeuten.

Anregungen hierzu u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
 
und dort gegen Ende der Konstellation
A) bei nicht (nachweislich) zugestelltem
(und demzufolge auch nicht widersprochenem)
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
...welches jedoch an den fortgeschrittenen Verfahrensstand angepasst werden müsste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2016, 03:38 von Bürger«
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H
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Hallo Mitstreiter kurzes Update ;)

Nachdem man von dem ablehnenden Urteil des LG DD nix mehr vom Gericht gehört hatte, kam im Sept.16 der ablehnende Beschluss des AG DD des "Widerspruch gegen die Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis" mit der Begründung "Man hätte die Einspruchsfrist nicht eingehalten."

Gegen diesen Beschluss vom AG DD wurde Frist gerecht Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch wurde dieses mal persönlich beim AG DD in der Poststelle abgegeben. Dabei wurde aber versäumt, sich eine Empfangsbestättigung aushändigen zulassen!!!

Seitdem hat man vom AG DD nix mehr gehört.

Nach der Schufa Auskunft 2017 (Abruf März) wurde im Jan.2017 eine "Eintragung ins Schuldnerverzeichnis Sachsen" vorgenommen wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft.

Frage:
1) Wie könnte man jetzt vorgehen???
2) Vorgehen gegen Schufa oder Schuldnerverzeichnis??? Mit welcher Begründung???
3) Wird der Eintrag im Schuldnerverzeichnis nach 3 Jahren bei der Schufa automatisch gelöscht, wenn man nicht dagegen vorgeht (aussitzt) oder wird dieser weiter verlängert?


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H
  • Beiträge: 6
Hat jemand eine Antwort für mich???


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