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Autor Thema: Zwangsvollstreckung, Beschwerde zurückgewiesen - letzte Chance?  (Gelesen 2451 mal)

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Hallo zusammen,
in allerletzter Hoffnung wende ich mich an Euch mit diesem Fall. Ich muss gleich zu Beginn sagen, dass erwähnter Person P´s rechtlicher Kenntnisstand verhältnismäßig gering ist und sie deshalb in der Vergangenheit nur mit Unterstützung anderer Personen gehandelt haben könnte.

Kurzer Stand: Person P hat seit der Umstrukturierung von GEZ auf BS noch keinen Cent gezahlt. Argumentiert hat P nicht auf rechtlicher Basis, sondern mit dem Unverständnis, dass sie als NICHT-BaföG-Empfänger während dem Studium zahlen muss, obwohl P von ihren Eltern weniger unterstützt werde, als ihre Kommilitonen BaföG erhalten. Sprich: Die Tränendrüse. Hat natürlich wenig geholfen.

Irgendwann ging es ober die Obergerichtsvollzieherin, wo Person P nun zur Zahlung endgültig aufgefordert wurde. P hat mit folgendem Schreiben Beschwerde dagegen beim Atmsgericht eingelegt:  Anhang bs1+bs2

Als Antwort kam Anhang bs3-6.

P hat noch bis Mittwoch Zeit, weiter zu kämpfen. Ansonsten hätte P wohl endgültig verloren. Kann mir noch irgendjemand helfen?

Und frage nebenher: Auf welche Verfahrenskosten muss sich P in etwa einstellen?

Ich danke Euch schon im Voraus im Namen der fiktiven Person P für alle Hilfe!

Schönen Abend,
Chris

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Liebe Moderatoren,
wann kommt die Genehmigung? Spätestens am Montag müsste ein Schreiben zurück, falls jemand noch eine Idee hat. Danke Euch!


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