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Autor Thema: Hartz IV-Bescheid schützt nicht automatisch vor GEZ-Inkasso  (Gelesen 1831 mal)

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Max Wolf, 11.03.2016

Hartz IV-Bescheid schützt nicht automatisch vor GEZ-Inkasso

von Max Wolf

Zitat
Wer vom Rundfunkbeitrag GEZ befreit sein will, muss sich kümmern. Der Hartz IV-Bescheid ist kein automatischer Schutz gegen GEZ-Inkasso-Eintreiber. Das teilte heute Lisa Högden, die Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) aus der Landesgeschäftsstelle in Potsdam, dem Berlin Journal mit.[..]

[..]„Oft bekommen wir Anfragen von Verbrauchern, die sich zwar vom Rundfunkbeitrag befreien lassen könnten, jedoch nie einen Antrag gestellt haben“, berichtet Verbraucherrechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB.[..]

[..]Wer kann sich befreien lassen?

Einen Befreiungsantrag stellen können zum Beispiel:

-    Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII (Sozialhilfe) oder nach §§ 27 a oder 27 d BVG
-    Empfänger von Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
-    Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II (mit Einschränkungen)
-    Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
-    nicht bei den Eltern wohnende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III oder nach dem Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III oder Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff. SGB III
[..]

Weiterlesen auf:
http://www.berlinjournal.biz/hartz-iv-bescheid-schuetzt-nicht-automatisch-vor-gez-inkasso/


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„Oft bekommen wir Anfragen von Verbrauchern, die sich zwar vom Rundfunkbeitrag befreien lassen könnten, jedoch nie einen Antrag gestellt haben“, berichtet Verbraucherrechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB.

Verbraucher stellt keine Anträge. Der Verbraucher kauft oder nicht. Auch gibts es keine Befreiungen (Von was? Vom Kauf? Den Verbraucher zwingt niemand zu kaufen). Das muss die Verbraucherzentrale eigentlich wissen und nicht falsche Infos verbreiten.


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... Das muss die Verbraucherzentrale eigentlich wissen und nicht falsche Infos verbreiten.

Die "Verbraucherzentralen" sind von den LRA's instruiert.


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