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Autor Thema: Eingaben an die LRA - Datenschutzbeauftragten  (Gelesen 5009 mal)

K
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Eingaben an die LRA - Datenschutzbeauftragten
Autor: 05. März 2016, 11:57
Bayerischer Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München
Hessischer Rundfunk, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main
Mitteldeutscher Rundfunk, Kantstr. 71 - 73, 04360   Leipzig
Norddeutscher Rundfunk, Rothenbaumchaussee 132, 20149   Hamburg
Radio Bremen, Diepenau 10, 28195    Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8 - 14, 14057 Berlin, Potsdam
Saarländischer Rundfunk, Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken
Südwestrundfunk, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Westdeutscher Rundfunk Köln   , Appellhofplatz 1, 50667   Köln

ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen), ZDF-Straße 1   , 55100 Mainz
DRADIO (Deutschlandradio), Raderberggürtel 40, 50968 Köln
*******************************************************

Hallo zusammen,

so langsam trudeln ja die ersten Geschäftsberichte/Tätigkeitsberichte der LRA'n bzw. deren Datenschutzbeauftragten ein.

Ich bin ein bisschen erschrocken: tummen sich doch hier mittlerweile über 12.000 Mitglieder - und so gut wie keines bringt es fertig z. B. bei den (LRA-)Datenschutzbeauftragten nachzufragen, nachzubohren: Auskünfte einzuholen!?

z. B. Auszug Tätigkeitsbericht 1.1.2014 – 31.12.2015 des Datenschutzbeauftragten des hr:
Zitat
Auch der im Zuge der Umstellung erfolgte einmalige Meldedatenabgleich, bei dem die Einwohnermeldeämter einmalig bestimmte,
im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definierte personenbezogene Daten an den zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt haben,
hat zu keinerlei Beschwerden oder Eingaben an mich geführt.

Die beim hr für 2014 ausgewiesenen Anfragen - in Summe: 68
Quelle: http://www.hr-online.de/website/derhr/home/download.jsp?key=standard_kolumne_24743742&row=0&rubrik=2714

Hat denn z. B. hier keiner Interesse an seinen bei der LRA abgespeicherten Daten?

Leute: kommt in die Gänge!

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
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Eingaben an den hr - Datenschutzbeauftragten

Tätigkeitsbericht 1.1.2014 – 31.12.2015 des Datenschutzbeauftragten des hr:
http://www.hr-online.de/website/derhr/home/download.jsp?key=standard_kolumne_24743742&row=0&rubrik=2714

Auszug Seite 19:


z. B. Auszug Seite 18 Tätigkeitsbericht 1.1.2014 – 31.12.2015 des Datenschutzbeauftragten des hr:
Zitat
Auch der im Zuge der Umstellung erfolgte einmalige Meldedatenabgleich, bei dem die Einwohnermeldeämter einmalig bestimmte,
im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definierte personenbezogene Daten an den zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt haben,

hat zu keinerlei Beschwerden oder Eingaben an mich geführt.

Gesetzestext RBStV §14 (9) lautet:
übermittelt jede Meldebehörde ... an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Laut den Geschäftsberichten des Beitragsservice aus den Jahren 2013 und 2014 gab es durchaus viele Anfragen bzgl. der Meldedaten etc. Anscheinend leiten sie das nicht weiter.

Interessant ist aber, daß vom Beitragsservice auch Daten gespeichert werden, die für den Beitragseinzug definitiv nicht gebraucht werden (vorheriger Name, frühere Adresse).


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
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Eingaben an den rbb - Datenschutzbeauftragten

12 . Tätigkeitsbericht der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg
Berichtszeitraum: 01. April 2014 bis 31. März 2015

Hier hat der Datenschutzbeauftragte des rbb noch nicht einmal erkannt dass es nicht mehr um "Datenschutz bei der Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung"
sondern doch eher um "Datenschutz bei der Wohnungsinhaberdatenverarbeitung" gehen müsste:

Seite 50ff: http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/12--taetigkeitsbericht.file.html/12_T%C3%A4tigkeitsbericht.pdf

Auszüge Seite 52 und 53:




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2016, 12:55 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

a

anne-mariechen

Interessant ist aber, daß vom Beitragsservice auch Daten gespeichert werden, die für den Beitragseinzug definitiv nicht gebraucht werden (vorheriger Name, frühere Adresse).

Frühere Adressen das ist nichts neues. Das habe ich schon schriftlich vom SWR erhalten, als ich vor Jahren die Datenauskunft anforderte. Und dann verkünden Sie, dass nur sie sprich die LRA die Daten in der Form für sich selbst zur Verfügung halten und sonst für niemand anderen. Ja Ja .... ich bin 30 Jahre in der EDV im Service tätig gewesen, das glaube ich deshalb sofort.

Siehe dazu das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983 https://www.zensus2011.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Volkszaehlungsurteil_1983.pdf
Schon dieses Urteil würde es verbieten, dass eine LRA so verknüpft Daten von Bürgern vorhalten darf.

Ich kann jedem versichern, der sich mit einem Widerspruch, einer Klage oder einem sonstigen Anliegen an die LRA's wendet, dass dort über jede Beitragsnummer, über alles Buch geführt wird. So auch wie bei einem Vollstreckungsvorgang der Beitragszahler zur Zahlung gezwungen wurde. Das ist dann die Methode wie beim nächsten ZV-Einzug vorgegangen wird. Kann ich alles aufzeigen auf Grund meiner durchlebten Erfahrungen.

Will anmahnen, dass wir uns eigentlich um solche Anliegen viel mehr in abgesproche Aktionen durchführen sollten, um diese Methoden Beweislastend an die Öffentlichkeit zu bringen.

Eingaben an den rbb - Datenschutzbeauftragten
Hier hat der Datenschutzbeauftragte des rbb noch nicht einmal erkannt dass es nicht mehr um "Datenschutz bei der Rundfunkteilnehmerdatenverarbeitung"
sondern doch eher um "Datenschutz bei der Wohnungsinhaberdatenverarbeitung" gehen müsste:

So geht das im Zeitalter der EDV. Routine wenn der alte Bericht unter neuem Dateinamen abgespeichert und dann mit SUCHEN und ERSETZEN die Jahreszahlen ausgetauscht werden. Ober glaubt jemand daran, dass so ein Bericht jedes 2. Jahr vollständig neu erstellt wird. Den Bericht wird auch kein Journalist von der Lügenpresse lesen und daraus etwas negatives zitieren.

Die geringen Zahlen beweisen aber doch, dass es dem Bürger Schnurz Piep egal ist, was mit seinen Daten geschied. Entweder er weis es und will nix dagegen tun oder es geht bei Ihm eben durch und juckt soviel wie sein Loch im Socken, Hauptsache ich kann laufen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2016, 14:37 von anne-mariechen«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vielleicht ist der Bürger aber auch mit Klagen beschäftigt...
Im Endeffekt stellt sich aber auch die Frage, was die Nachfragen bringen sollen. Die landen in einer Statistik, interessieren aber niemanden.

Was das Volkszählungsurteil von 1983 angeht, so könnte einer Person P die Erfahrung gemacht haben, daß dieses Argument vom Gericht vollkommen ignoriert wurde.


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
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Vielleicht ist der Bürger aber auch mit Klagen beschäftigt...
Im Endeffekt stellt sich aber auch die Frage, was die Nachfragen bringen sollen. Die landen in einer Statistik, interessieren aber niemanden. ...

??

Frage er doch seinen Datenschutzbeauftragten nach "seinen" Daten.
So zutage kommt dass vor dem 01.10.2013 Daten per EMA an BS gingen (und o.a. bestätigen die dies ja sogar schriftlich) so frage er wie dies
a) sein kann da doch die "jeweils zuständige LRA" lt. Gesetz der Empfänger war
b) ab und seit wann denn BS tätig sein durte (ab 01.10.2013 > siehe "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug")
c) wieso dann der BS zwischen 03.03.2013 bis 30.09.2013 Daten des einmaligen Meldedatenabgleichs lt. RBStV §14 (9) erhalten hat die lt. Gesetz eindeutig und ausschließlich an "die zuständige Landesrundfunkanstalt" zu übermitteln waren (kein anderer Empfänger benannt!)
d) wie er als "Datenschutzbeauftragter" denn dazu steht
e) wie er dies begründen!? kann und mag: "Eine öffentliche Stelle darf grundsätzlich keine Daten nutzen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erhoben oder verarbeitet worden sind."

Es sei denn dies interessiert nicht - dann frage eben niemand nach  8)

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Folgender Sachverhalt:

Person R meldet sich bei Freund im Juli 2015 an, um eine Postadresse zu habe. R wohnt nicht dort, weil krank und ist für lange Zeit in Klinik. Die vorherige Wohnung wurde gekündigt, weil die Beziehung auseinander ging. Oktober 2015, ohne vorherige Ankündigung, Zwangsanmeldung! Dezember 2015 Zahlungserinnerung!
Person R im Januar 2016 umgemeldet in eine Wohnung.
Februar 2016 Festsetzungsbescheid für alte Postadresse, gesendet an neue Adresse!  :o :o :o :o

Wie ist das nun mit dem einmaligen Meldeabgleich??? :-[

Wenn man sich ummeldet, geht postwendend die Adresse zu GEZ oder auch Beitragsservice??  >:(

Person R hat beim Meldeamt gesagt, das sie nicht möchte, das ihre Adresse weiter gegeben wird.
Antwort: „Das geht in Ordnung, wir geben keine Adressen raus, nur an Polizei und Behörden. :o
Das ist doch gelogen!!  >:( Person R ist nicht in der Lage dagegen anzugehen!

Ohmanoman hilft diese Person (versucht) Hat auch schon einiges geklappt, auf Grund dieses Forums!! ;)

Tenor:
Das heißt doch auch im Umkehrschluss, wenn eine Person sich bei der ehm. GEZ anmeldet,
braucht sie doch nicht mehr zum Einwohnermeldeamt!! ;D

Im Rundfunkstaatsvertrag steht doch einmaliger Datenabgleich der Adessen!

Was nutzt es noch groß nachzufragen, Lügen, Lügen, Lügen ….....

Ohmanoman     

 


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

K
  • Beiträge: 2.243
OT @Ohmanoman:

das schweift jetzt von der eigentlich begonnen Thematik (mal wieder) ab:

1) es gab einen einmaligen Meldedatenabgleichs lt. RBStV §14 (9)
2) es gibt regelmäßige Datenübermittlungen (geregelt in den Meldedatenübertragungverordnungen der jeweiligen Bundesländer) für exakt 3 Anlässe:
a) Anmeldung
b) Abmeldung
c) des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen

OT: Ende


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K
  • Beiträge: 2.243
Eingaben an den rb - Datenschutzbeauftragten

Auszug Tätigkeitsbericht 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2015 des Datenschutzbeauftragten des rb:
http://www.radiobremen.de/unternehmen/organisation/datenschutz188.pdf

Auszug Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten 2014/2015 Seite 27:
Zitat
1. Eingaben und Auskunftsersuchen von Beitragszahlern und sonstigen Personen oder Stellen

Im Berichtszeitraum wurden beim Beitragsservice drei Anfragen, beim Norddeutschen Rundfunk vier Anfragen
und beim Datenschutzbeauftragten von Radio Bremen fünf Anfragen von betroffenen Beitragszahlern gestellt.
In den meisten Fällen begehrten die Anfragenden Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten bzw. zur Herkunft dieser Daten.
Zudem ging es in einigen Anfragen um die Zulässigkeit des einmaligen Meldedatenabgleichs.
...

 :'(

Auszug Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten 2014/2015 Seite 17 und 18:
Zitat
Zudem übermitteln die Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Beitragsservice) seit März 2013 Angaben zu Namen, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und Einzugsdatum aller in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürger.
Mittels dieses einmaligen Meldedatenabgleichs nach § 14 Absatz 9 RBStV soll sichergestellt werden, dass alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger beim Beitragsservice gemeldet sind, um ihrer Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nachzukommen.

Die Schreiben, die die Rundfunkanstalten wegen des einmaligen Meldedatenabgleichs von Bürgerinnen und Bürgern erhalten haben, sind weniger als Beschwerden denn als Ersuchen zu werten, mit denen weitergehende Informationen zu diesem Thema erbeten werden.
In der Vielzahl der Fälle reichte für die Erledigung ein Hinweis auf die gesetzgeberische Absicht, eine höhere Gerechtigkeit beim Einzug des Rundfunkbeitrags zu erreichen, aus.

Aus Sicht der Rundfunkanstalten muss einer Erosion des Rundfunkteilnehmerbestandes dadurch vorgebeugt werden, dass auch zukünftig regelmäßig ein Meldedatenabgleich erfolgen kann. Dies ist erforderlich, um einen aktuellen und korrekten Datenbestand vorhalten zu können.
Dafür reicht die bestehende Meldedatenübermittlungsverordnung nicht aus, da über diesen Weg nur Daten von volljährigen Personen mitgeteilt werden, die sich beim jeweiligen Meldeamt an- oder abgemeldet haben bzw. verstorben sind.
Trotz der gesetzlichen Anzeigepflicht des in der Wohnung verbleibenden Gesamtschuldners erhalten die Rundfunkanstalten bzw. der Zentrale Beitragsservice in vielen Fällen keine Information darüber, wer für die entsprechende Wohnung als neuer Beitragspflichtiger angeschrieben werden kann.
Ebenso würde das „Hineinwachsen“ von Jugendlichen in die Beitragspflicht vielfach vollständig unentdeckt bleiben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2016, 20:48 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Hallo Kurt,
bin gerade schockiert. In thread "1" steht:

"Auch der im Zuge der Umstellung erfolgte einmalige Meldedatenabgleich, bei dem die Einwohnermeldeämter einmalig bestimmte,
im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definierte personenbezogene Daten an den zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übermittelt haben,
hat zu keinerlei Beschwerden oder Eingaben an mich geführt."

Ich habe an den Datenschutzbeauftragten des hr geschrieben. Er antwortete mir ja, er wäre nicht zuständig. Kein Wunder, dass es keine Eingaben oder Beschwerden gab.

Hier wird also die "Wahrheit" verdreht und "anderes gesagt".

(Man müsse sich an den "hr-Beitragsservice" wenden zu Fragen des Beitragskontos.)

Da könnte ich mich glatt beschweren.

Deshalb mache ich doch gerade den ganzen Fackelzug mit EMA / Hessischer Datenschutzbehörde / BS / hr-Beitragsservice.

Hier werden also erneut Wahrheiten verdreht. Da KANN es ja mit dem Datenschutz nicht weit her sein, wenn man so mit Tatsachen umgeht. :police:

VG

rave





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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

K
  • Beiträge: 2.243
@rave: der Bericht datiert auf Frankfurt am Main, im Januar 2015

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Gut - dann warten wir mal den aktuellen Bericht 2016 für 2015 ab.
Er schreibt aber, dass er nicht zuständig sei - und das war bestimmt in 2014 auch schon so...

VG rave


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Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

 
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