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Autor Thema: Meine Anmerkungen zur Haushaltspauschale  (Gelesen 2530 mal)

g
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Meine Anmerkungen zur Haushaltspauschale
Autor: 07. März 2016, 23:24
Hier einfach mal meine Anmerkungen zu der gesamten Problematik der Haushaltspauschale:

Das Kürzel "GEZ" kommt hier sehr oft zum Einsatz. Die GEZ gibt es nicht mehr, sondern das nennt sich seit Einführung der Haushaltspauschale "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Klingt jetzt nach Korinthenkackerei, ist aber oft eine Voraussetzung, um bei Diskussionen über die Haushaltsabgabe überhaupt ernst genommen zu werden.

Aussagen wie "Demokratiebeitrag" oder "Sicherung der Demokratie" fallen oft zur Begründung der Notwendigkeit eines Pauschaltbeitrages seitens der Befürworter bzw. öffentlicher Stellen. Das wirft zwei sehr wichtige Fragen auf.
Erstens betrifft dies die Inhalte. Für eine "Demokratiesicherung" wäre ein unabhängiger, objektiver und seriöser Journalismus notwendig. Die Öffentlich-Rechtlichen bieten jedoch in einem extrem hohen Maße Inhalte an, die sich nicht mal im Entferntesten mit Sicherung der Demokratie oder Kultur rechtfertigen lassen. Genannt seien hier jene Hörfunkwellen, die inhaltlich von kommerziellen Sendern nicht unterscheidbar sind (MDR Jump, NDR 2...), die "Kaffeekränzchensendungen" der dritten Programme, die hohe Anzahl von Kochsendungen oder die zahlreichen Gewinnspiele, bei denen es gerne mal um Summen im Tausender Euro-Bereich geht, wie momentan z.B.: http://www.mdr.de/mdr-thueringen/fruehlympische-spiele100.html .
Zweitens betrifft dies den Umfang. Den Auftrag der Demokratiesicherung und der Kultursicherung könnten alleine die beiden Deutschlandradios decken. Eventuell noch ein Fernsehprogramm. Die hohe und nach gegenwärtigen Plänen noch steigende Anzahl an öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogrammen (z.B. MDR Schlagerradio; ARD-ZDF-Jugendkanal...) sind bei einem zunehmenden Bedeutungsverlust linearer Medien nicht mehr rechtfertigbar.

Unterhaltung sollte nur im geringen Maße statt finden, da dieser Bereich seit über dreißig Jahren durch das Privatfernsehen größtenteils gesättigt wird. Zudem sollte sich die Unterhaltung auf Bereiche beschränken, die durch die Privaten nicht abgedeckt werden. Es käme niemand auf die Idee, einen durch die Öffentlichkeit zwangsfinanzierten Supermarkt neben einen Lidl, einen Penny und andere Supermärkte zu stellen.

Letztens sei noch angemerkt, dass man gezwungenermaßen einen Journalismus finanzieren muss, auch wenn man sich von diesem nicht ausreichend oder entgegen eigenen Interessen informiert fühlt. Eine abonnierte Zeitung kann ich hingegen sofort abbestellen. Hier kam bisher auch niemand auf die Idee, ein Zwangsabonnement einzuführen, um die lokale Berichterstattung zu finanzieren.

Mein Vorschlag für eine Alternative wäre
- die Öffentlich-Rechtlichen vom Unterhaltungsauftrag (was Populärunterhaltung betrifft) zu entbinden, 
- jene Bereiche, die kommerziell selbst tragbar wären, in private Trägerschaft zu überführen und
- den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein bundesweites und maximal ein landesweites Radioprogramm sowie ein bundesweites Fernsehprogramm mit regionalen Auseinanderschaltungen zu beschränken, sodass ein monatlicher Betrag im unteren einstelligen Eurobetrag zur Finanzierung der "Demokratiesicherung" ausreichen dürfte.

Sehr kritisch ist auch, dass bei der Haushaltspauschale (wie der Name ja leider schon sagt) weder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, noch deren Einkommen berücksichtigt werden. Ebenfalls ist es keine Seltenheit, dass im Falle eines beruflich notwendigen Zweit- oder Drittwohnsitzes die Haushaltspauschale mehrfach zu entrichten ist, obwohl die Nutzung immer nur an einem Ort erfolgt. Hier wäre es sinnvoller, statt einer Pauschalabgabe eine einkommensabhängige, z.B. mit dem Soli-Zuschlag abzuführende Abgabe einzurichten.


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K
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Das Kürzel "GEZ" kommt hier sehr oft zum Einsatz. Die GEZ gibt es nicht mehr, sondern das nennt sich seit Einführung der Haushaltspauschale "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Klingt jetzt nach Korinthenkackerei, ist aber oft eine Voraussetzung, um bei Diskussionen über die Haushaltsabgabe überhaupt ernst genommen zu werden.

Die Organisation an sich gibt es noch, sie hat bloß ihren Namen geändert. An der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, die die Satzung der Organisation darstellt, sind im Detail Änderungen vorgenommen worden. Der wesentliche Inhalt der Verwaltungsvereinbarung ist jedoch der gleiche wie auch schon zu GEZ-Zeiten. Ob man zu der Organisation nun "GEZ" oder "Beitragsservice" sagt, ist eigentlich egal, da es die gleiche Organisation ist. Im Rahmen von Diskussionen würde ich niemandem die Ernsthaftigkeit absprechen, nur weil er der Namen "GEZ" verwendet.
 
Zitat
Aussagen wie "Demokratiebeitrag" oder "Sicherung der Demokratie" fallen oft zur Begründung der Notwendigkeit eines Pauschaltbeitrages seitens der Befürworter bzw. öffentlicher Stellen. Das wirft zwei sehr wichtige Fragen auf.
Erstens betrifft dies die Inhalte. Für eine "Demokratiesicherung" wäre ein unabhängiger, objektiver und seriöser Journalismus notwendig. Die Öffentlich-Rechtlichen bieten jedoch in einem extrem hohen Maße Inhalte an, die sich nicht mal im Entferntesten mit Sicherung der Demokratie oder Kultur rechtfertigen lassen. Genannt seien hier jene Hörfunkwellen, die inhaltlich von kommerziellen Sendern nicht unterscheidbar sind (MDR Jump, NDR 2...), die "Kaffeekränzchensendungen" der dritten Programme, die hohe Anzahl von Kochsendungen oder die zahlreichen Gewinnspiele, bei denen es gerne mal um Summen im Tausender Euro-Bereich geht, wie momentan z.B.: http://www.mdr.de/mdr-thueringen/fruehlympische-spiele100.html .
Zweitens betrifft dies den Umfang. Den Auftrag der Demokratiesicherung und der Kultursicherung könnten alleine die beiden Deutschlandradios decken. Eventuell noch ein Fernsehprogramm. Die hohe und nach gegenwärtigen Plänen noch steigende Anzahl an öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogrammen (z.B. MDR Schlagerradio; ARD-ZDF-Jugendkanal...) sind bei einem zunehmenden Bedeutungsverlust linearer Medien nicht mehr rechtfertigbar.

Unterhaltung sollte nur im geringen Maße statt finden, da dieser Bereich seit über dreißig Jahren durch das Privatfernsehen größtenteils gesättigt wird. Zudem sollte sich die Unterhaltung auf Bereiche beschränken, die durch die Privaten nicht abgedeckt werden. Es käme niemand auf die Idee, einen durch die Öffentlichkeit zwangsfinanzierten Supermarkt neben einen Lidl, einen Penny und andere Supermärkte zu stellen.

Deine Ansichten ähneln sehr stark den Ansichten, die der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in seinem Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" vertritt. Nachzulesen unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf

Letztens sei noch angemerkt, dass man gezwungenermaßen einen Journalismus finanzieren muss, auch wenn man sich von diesem nicht ausreichend oder entgegen eigenen Interessen informiert fühlt. Eine abonnierte Zeitung kann ich hingegen sofort abbestellen. Hier kam bisher auch niemand auf die Idee, ein Zwangsabonnement einzuführen, um die lokale Berichterstattung zu finanzieren.

Doch. Der frühere DJV-Vorsitzende Michael Konken forderte erst kürzlich genau dies. Nachzulesen unter
kress, 29.10.2015
Der scheidende DJV-Vorsitzende Michael Konken:
"Wir brauchen eine Haushaltsabgabe für Printmedien"
http://kress.de/news/detail/beitrag/133190-der-scheidende-djv-vorsitzende-michael-konken-wir-brauchen-eine-haushaltsabgabe-fuer-printmedien.html

Sehr kritisch ist auch, dass bei der Haushaltspauschale (wie der Name ja leider schon sagt) weder die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, noch deren Einkommen berücksichtigt werden. Ebenfalls ist es keine Seltenheit, dass im Falle eines beruflich notwendigen Zweit- oder Drittwohnsitzes die Haushaltspauschale mehrfach zu entrichten ist, obwohl die Nutzung immer nur an einem Ort erfolgt. Hier wäre es sinnvoller, statt einer Pauschalabgabe eine einkommensabhängige, z.B. mit dem Soli-Zuschlag abzuführende Abgabe einzurichten.

Viele sehen hierin ebenfalls Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Letztlich wird hierüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Von den anstehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wird man nicht viel erwarten dürfen, sofern die Urteilsverkündung jeweils noch am gleichen Tag stattfinden soll. So oder so sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nur eine Zwischenetappe. Der Verlierer wird ohnehin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.


Edit "Bürger":
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Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Medienabgabe

Politik will Medien im Land stärken
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17821.0/topicseen.html


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Im Rahmen von Diskussionen würde ich niemandem die Ernsthaftigkeit absprechen, nur weil er der Namen "GEZ" verwendet.
Würde ich auch nicht. Sind nur meine Erfahrungen, die ich bisher bei derartigen Diskussionen mit Befürwortern machen musste. Meist kommt dann sofort das Argument, man hätte sich damit nicht tiefgründig genug beschäftigt, wenn man immer noch die alte Bezeichnung "GEZ" benutzt, gefolgt von der Schlussfolgerung, dass man da gar nicht mitreden könne.

Deine Ansichten ähneln sehr stark den Ansichten, die der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen in seinem Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung" vertritt. Nachzulesen unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf
Danke. Das kannte ich noch nicht. Wenn das Gutachten schon über ein Jahr alt ist, dann stellt sich doch die Frage, wieso sich bei den Öffentlich-Rechtlichen rein gar nichts geändert hat.

Doch. Der frühere DJV-Vorsitzende Michael Konken forderte erst kürzlich genau dies. Nachzulesen unter
kress, 29.10.2015
Der scheidende DJV-Vorsitzende Michael Konken:
"Wir brauchen eine Haushaltsabgabe für Printmedien"
http://kress.de/news/detail/beitrag/133190-der-scheidende-djv-vorsitzende-michael-konken-wir-brauchen-eine-haushaltsabgabe-fuer-printmedien.html
Sehr übel. Medien sind nun mal epochenabhängig. Bevor die Kinos kamen, spielte das Theater Jahrtausende lang eine sehr starke Rolle. Und trotzdem hatte man niemanden zu einer Theater-Haushaltsabgabe verpflichtet. Damit hätte man Geldverbrennungsmaschinen geschaffen. Als dann das Fernsehen kam, gab es auch keine Kino-Haushaltsabgabe. Und nun, wo der Stellenwert des Fernsehens zurück geht, wird dieses über eine Haushaltsabgabe gezwungenermaßen erhalten. Und der Stellenwert des Fernsehens muss offenbar zurück gehen, da sonst eine nutzungsabhängige Finanzierung nie in Frage gestellt worden wäre.

Viele sehen hierin ebenfalls Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Letztlich wird hierüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Von den anstehenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts wird man nicht viel erwarten dürfen, sofern die Urteilsverkündung jeweils noch am gleichen Tag stattfinden soll. So oder so sind die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nur eine Zwischenetappe. Der Verlierer wird ohnehin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das große Problem hierbei wird sein, dass die zu entscheidenden Personen altersmäßig einer Generation angehören, die den Stellenwert des Fernsehens und des Rundfunks in der Demokratiesicherung noch weit überschätzen. Ähnliches ist oft auch in anderen Medienbereichen zu beobachten, wo man glaubt, kriminelle Machenschaften durch das Verbot eines Dienstes unterbinden zu können, obwohl derjenige sich dann einfach auf Servern im Ausland einmietet und munter weiter macht.


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