"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

2 Jahre verreist > gesammelte Post erhalten > nun Zahlungsaufforderung von Stadt

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PersonX:
Der Betrag fällt an für die Person, welche als Inhaber der Wohnung gilt. Das über die Meldebehörde also der Datenabgleich führte zunächst nur zu einer Vermutung. Diese kann durch Person A wenn sie nicht dort gewohnt hat entkräftet werden. Die zweite Vermutung für den Inhaber wird beschrieben über den Vertrag (Mietvertrag/Eigentum) etc. wie das zu bewerten ist steht noch aus und dürfte Bestandteil von Klagen sein. Aber das muss ehr getrennt betrachtet werden. Beim Antrag auf Wiedereinsetzung geht es nicht um die Forderungen oder die rechtliche Begründung dazu, sondern allgemein nur darum ob es einer Person A möglich war entsprechend der Rechtsbelehrung zu reagieren. Sollte Person A also im Ausland gewesen sein und kann das Nachweisen, dann kann der Antrag bewilligt werden.
Damit bekommt Person A ausreichend Zeit sich Begründungen für einen Widerspruch auf die dann folgenden Bescheide zu überlegen. Um mehr sollte es im Moment gar nicht gehen.

TMike:
Vielen Dank für die Mühe.

Person A war auch gerade beim Einwohnermeldeamt und hat sich rückwirkend zum 20.4.2014 abgemeldet. Wiederanmeldung folgt nach Vorlage des neuen Mietvertrages.

Gibt es eine Vorlage für das Schreiben "Wiedereinsetzung auf den vorherigen Stand"? Wie sollte der Brief aussehen?

Person A hätte jetzt im Betreff "Wiedereinsetzung auf den vorherigen Stand" niedergeschrieben und dann begründet warum Person A nicht antworten konnte. Dann hätte Person A noch den Personalausweis, die Abmeldebestätigung und den Reisepass kopiert. Ist dies ausreichend?

PersonX:
Eine Vorlage gibt es wahrscheinlich so direkt nicht. Die Abmeldung, also die Bestätigung dafür, die würde eine Person X sogar weglassen also nicht mit senden. Die würde erstmal aufgehoben werden. PersonX würde das auch recht formlos schreiben.

 Die Daten aus dem Reisepass sollten doch erstmal reichen.
 Die Abmeldung würde PersonX erst bei  Nachfragen nach liefern oder nur zusammen mit einer Erläuterung warum der Name vielleicht noch am Postkasten stand, aber in so einem Fall würden mit Sicherheit Nachfragen kommen ;-).

 Muss halt bewusst bei der Wortwahl geschaut werden. Deswegen würde je nach Formulierung die Abmeldebestätigung im ersten Schreiben stören, vielleicht auch wenn auf dieser ein aktuelles Ausstelldatum ist, auch wenn das erstmal nicht von Belang wäre, es könnte für Irritationen sorgen.

Was passieren kann, dass die Nachfrage kommt, wer dann in der Wohnung gewohnt hat, dazu Bedarf es jedoch keiner Antwort.

EMA
Vorsicht bei der Anmeldung mit Mietvertrag, das ist nicht notwendig, sondern soweit bekannt ist die Forderungen des Nachweis vom Vermieter, dass Person A dort wohnt. Da sollte drauf geachtet werden, dass dort nicht ein Datum in der Vergangenheit liegt, sondern halt relativ kurz zurück. Sonst schreiben die die Anmeldung vielleicht auf den Mietbeginn, es sei es ist tatsächlich jetzt kürzlich ein neu abgeschlossener Mietvertrag.

TMike:
Person A hat eine formloses Schreiben aufgesetzt und Person A würde ich darüber freuen, wenn jemand mal rüber gucken würde.

Person A bedankt sich  ;)

cook:
Die fiktive Person A könnte (auch wenn's logisch ist) auch noch die Aussetzung der Vollziehung / Vollstreckung beantragen.

Das ganze muss an die Ausgangsbehörde (also die Rundfunkanstalt). Mit der Stadt als Vollstreckungsbehörde würde A sich auch zumindest telefonisch in Verbindung setzen und denen alles erklären und den Brief an die Rundfunkanstalt zu den Akten geben (damit die deren Antwort abwarten).

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