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Autor Thema: Tipp bei Zwangsvollstreckung bei doppelter Forderung / eigentlich befreit  (Gelesen 1683 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich möchte euch eine fiktive Geschichte erzählen, die hypothetischen Personen in ähnlicher Situation helfen könnte, glimpflich aus dem Vollstreckungsverfahren herauszukommen. Diese handelt von der Person M, die eigentich gar keinen Beitrag zahlen müsste, da dies eine andere Person im Haushalt bereits tut. Trotzdem hatte Person M ein Zwangsvollstreckenverfahren an der Backe, weil sie sämtliche Bescheide der GEZ ignorierte, konnte aber die Kurve noch rechtzeitig kriegen.

Person M muss eigentlich keinen Beitrag zahlen, da sie in einem Haushalt mit Person F wohnt, die schon seit Jahren (weit vor 2013) Beitrag zahlt.

Person M hat es aber versäumt, auf die Briefe der GEZ zu reagieren und bis auf einmal allesamt getrost ignoriert.
Dieses eine Mal hatte die Person M den Rundfunk darüber informieren wollen, dass es gar keinen Beitrag zahlen muss, allerdings nie eine Reaktion auf das Schreiben erhalten, so dass Person M davon ausgeht, dass der Brief vielleicht nicht angekommen ist (das gibt es, nur mal "Postbote stiehlt" in google eingeben...). Person M kann den Versand des Schreibens aber leider nicht nachweisen.

Person M hat sich nicht weiter darum gekümmert und in der Zwischenzeit mehrere Bescheide und Mahnungen erhalten und nicht reagiert. Als jedoch der Brief eines Obergerichtsvollziehers inkl. Zahlungsaufforderung und Ladung zur Vermögensauskunft ins Haus geflattert kam, wurde Person M ganz anders. Zumal in dem Brief stand, dass die Bescheide unanfechtbar geworden seien. Person M wollte aber natürlich weder den hohen 3-stelligen Betrag zahlen, noch eine Vermögensauskunft geben und ärgerte sich jetzt richtig darüber, dass sie nicht Widerspruch gegen die Bescheide eingereicht hatte.

Person M begab sich daher im Internet auf die Suche nach Auswegen. In diesem Forum stoß sie dann auf ähnliche Fälle, einer davon recht aktuell:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16520.0.html

Hier diskutierte man über Erinnerungen, Klagen, Beschwerden und sonstiges. Jetzt war Person M auch drauf und dran eine Beschwerde oder Ähnliches einzureichen.

GLÜCKLICHERWEISE entschied sich Person M dann doch dafür, erstmal bei der GEZ anzurufen und den Sachverhalt zu schildern (ohne Angabe von erhaltenen/nicht erhaltenen und beantworteten/nicht beantworteten Bescheiden).

Und siehe da, die Grübelei und die Sorgen waren gar nicht nötig: Nachdem Person M von der zahlenden Person F berichtete, verwies die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung darauf, dass der Fall neu geprüft werde und Person M sehr wahrscheinlich zeitnah eine Abmeldungsbestätigung erhalten würde. Sie solle jedoch noch bei dem OGV anrufen, ihm den Sachverhalt schildern und ihm um Geduld bitten, die GEZ würde ihm zeitnah einen Brief zusenden. Dies tat Person M und der OGV schlug vor, 2 Wochen auf den Brief zu warten.

Nach ca. 1,5 Wochen hatte Person M jedoch noch keinen Brief von der GEZ erhalten und meldete sich dort erneut, um Auskunft über den Status zu erhalten. Dort teilte eine wieder recht freundliche Dame mit, dass das Konto nun ausgeglichen sei und die Briefe vor 3 Tagen versendet wurden. Daraufhin rief Person M noch einmal den OGV an, der seinen Brief schon erhalten hatte und die Angelegenheit somit vom Tisch war. Zwei Tage später erhielt die Person M dann die Abmeldebestätigung.

Das war's! Happy End für Person M!


Und die Moral von der Geschicht? Telefoniere erst, bevor es geht vor Gericht!

Aufgrund dieser Geschichte kann ich allen, die eigentlich keine GEZ zahlen müssten und aufgrund von Ignoranz von Bescheiden dennoch ein Vollstreckungsverfahren am Hals haben, nur dazu raten, erstmal das Telefon in die Hand zu nehmen und versuchen die Sache freundlich zu klären, als gleich Erinnerungen, Beschwerden etc. einzureichen. Denn Fakt ist, dass der Beitrag gezahlt wurde!

Ich hoffe, dass diese Geschichte dem ein oder anderen hilft, der sich in einer ähnlichen Situation befindet und wünsche allen ein Happy End  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2016, 20:24 von René«

 
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