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Autor Thema: Quittung vom Gerichtsvollzieher  (Gelesen 2027 mal)

S
  • Beiträge: 1
Quittung vom Gerichtsvollzieher
Autor: 14. Februar 2016, 10:25
Huhu!  :)

In § 757 ZPO heißt es:

Übergabe des Titels und Quittung

(1) Der Gerichtsvollzieher hat nach Empfang der Leistungen dem Schuldner die vollstreckbare Ausfertigung nebst einer Quittung auszuliefern, bei teilweiser Leistung diese auf der vollstreckbaren Ausfertigung zu vermerken und dem Schuldner Quittung zu erteilen.


Person A hat das Geld bereits vor 3 Wochen überwiesen, auf Grund des Gesetzestextes ging A von einer Pflicht/Bringschuld des GV aus.

Muss so ein GV die Quittung automatisch an A verschicken und wenn ja, wie lange darf er sich Zeit lassen?

Ciaoi
Suzanna


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2016, 10:31 von Uwe«

 
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