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Autor Thema: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf  (Gelesen 51029 mal)

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Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D


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                                                Curt Goetz

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Rundfunkbeitrag existiert seit 1.1.2013. Heute haben wir 2016. In dieser ganzen Zeit schreibt die Presse immer wieder über Gebühren, Schwarzseher,... D.h. nicht mal die Presse wurde über Neuigkeit richtig informiert.
Wie kann dann ein Bürger informiert sein?

Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17314.msg115700.html#msg115700


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 14:24 von Bürger«

j
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Zitat
Ein Fernsehsender dagegen.....

dient auch allen, bietet im Gegensatz zur Straße sogar einen besonderen individuellen Vorteil--sagen die Dummfunker. Obelix hätte gesagt:"Die spinnen, die Dummfunker".

Daraus folgt bei konsequenter Logik:

Steuer. Rundfunk Steuer. Hoheitliche Aufgaben die der allgemeinheit zu gute kommen werden aus Steuermitteln bestritten.


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Heutige Empfangsbestätigung des Deutschen Presserates:

Dies ist eine automatische Bestätigung Ihrer Beschwerde. Sie erhalten nach dem Versand eine schriftliche Bestätigung per Post mit den Details zum weiteren Verfahren. Sollten Sie keine gültige Postadresse angegeben haben, können wir Ihre Beschwerde leider nicht bearbeiten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Beschwerden oder solche mit nicht nachvollziehbaren Begründungen nicht behandeln können.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Fragen zu Ihrer Beschwerde können Sie unter info?@?presserat.de oder telefonisch unter 030-367007-0 an uns richten.

Vielen Dank.


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Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D
Heute Antwort des Deutschen Presserates im Briefkasten:

Zitat
Ihre Beschwerde vom 21.02.2016
./. Ruhr Nachrichten online

Sehr geehrte F.X

Hiermit bestätigen wir dankend den Eingang Ihrer o.g. Beschwerde. Diese wird gemeinsam vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle anhand des Pressekodex geprüft. Bitte beachten Sie, dass nur Artikel geprüft werden,die Ihrer Beschwerde beigefügt sind. Wenn Sie sich auch gegen gleichlutende Berichterstattung in anderer Veröffentlichungsform (Print/online) beschweren möchten, müsstenSie den entsprechenden Artikel zeitnah nachreichen.

Wird die Beschwerde in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet beurteilt, erhalten Sie einen abschließenden Bescheid. Diesen übersenden wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - inklusive Ihrer Kontaktdaten zur Information auch an die Betroffene Redaktion. Ergibt die Vorprüfung hingegen, dass Ihre Beschwerde möglicherweise begründet ist, wird die Redaktion zur Stellungnahme aufgefordert. Hierüber erhalten Sie schriftlich Kenntnis. Im Zuge dessen übersenden wir der Redaktion Ihre Beschwerde mit Ihren Kontaktdaten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Eine Anonymisierung in diesem Verfahrensstadium ist allerdings nur möglich, wenn sie überzeugend darlegen, dass Ihnen durch die Weitergabe Ihrer Daten Nachteile entstehen.
Wird im Beschwerdeausschuss festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat drei Sanktionsmöglichkeiten. Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Mißbilligung oder bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex eine Rüge aussprechen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Beschwerdeausschuss, dem ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder angehören, nur viermal jährlich tagt. Für die entsprechende Bearbeitungsdauer bitten wir um Verständnis. Weitere Informationen über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und die Arbeit des Deutschen Presserates können Sie dem beigefügten Faltblatt entnehmen. Bei Fragen können Sie sich gern auch telefonisch an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen

Xxxxx
Koordination Beschwerden

So weit, so gut...
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, daher finanziell nicht abhängig oder sonst irgendwie verbandelt oder verstrickt wie so manch andere. Daher erhoffe ich mir etwas mehr als Beschwichtigungen.
Fortsetzung folgt... >:D



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2016, 22:40 von Bürger«
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                                                Curt Goetz

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Klar, für üppige Sitzungsgelder sitzen sie bei jeder Gelegenheit zusammen, nur wenn es um Beschwerden geht, dann werden alle drei Monate die Tagesordnungspunkte aufgezählt und alles wiederwillig an Redaktionen weitergeleitet.


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n
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Heutige Empfangsbestätigung des Deutschen Presserates:
...etc...

Wenn man das ernsthaft durchziehen würde mit Beschwerden, dann wäre man nur noch dran am Schreiben. Ich hatte aber mal bei der Bild"zeitung" in Berlin angerufen, um mich über einen Hetzartikel zu beschweren (anderes Thema, nicht GEZ).

Ich wollte aber eigentlich darauf hinweisen, dass og. Vergleich zu Radwegen/Schwarzfahrer gewaltig hinkt. Radwege sind sinnvoll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 12:31 von Bürger«

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Offizielle Beschwerde beim Deutschen Presserat soeben abgeschickt >:D

Heute Antwort :

Zitat
Ihre Beschwerde vom 21.02.2016

Sg

Wir kommen zurück auf Ihre o.g. Beschwerde. Sie bitten darum, zu überprüfen, ob der am 11.02.2016 auf RUHR-NACHRICHTEN online erschienene Beitrag mit der Überschrift "Rundfunkgebühr:Stadt zahlt  bei Schwarzsehern drauf" gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats verstößt.


Ihre Beschwerde ist im Vorverfahren gemäß §5 der Beschwerdeordnung geprüft worden. Danach kam der Deutsche Presserat zu der Auffassung, dass ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vorliegt. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Nachfolgenden näher erläutern.

Sie tragen vor, die Berichterstattung verstosse  gegen die Ziffern 3, 12 und 13 des Pressekodex. Der Begriff "Schwarzseher" sei diffamierend und nicht zutreffend. Es handele sich um sogenannte "Nicht-Nutzer" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Viele Bürger seien mit der Zwangsbebeitragung ab 2013 nicht einverstanden und wehrten sich dagegen.

Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.

Insgesamt lag kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vor.

Abschließend möchten wir uns für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung der Berichterstattung Anlass gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen


Ziffer 13: Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Ziffer 12: Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

"......."..........".......


Bildet euch selbst eine Meinung :police:


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Danke für die Beschwerde beim Deutschen Presserat. Dass von dort eine Antwort kam, ist immerhin ein Teilerfolg; wieder einmal hat sich jemand mit diesem Thema beschäftigen müssen.

Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. [...] Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt [...] illegal.

Wenn das Verhalten der Nichtzahler als "illegal" eingestuft wird, was die Vorsilbe "Schwarz" rechtfertigen soll (vgl. Schwarzarbeit, Schwarzfahrer) - können wir dann nicht wenigstens zwischen Schwarzsehern und Schwarznichtsehern unterscheiden?


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Grundlage unserer Prüfung war Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Danach sind die Redaktionen verpflichtet, zur Veröffentlichung bestimmte Informationen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal. Insofern sind auch Verstöße gegen die Ziffern 13* und 12** des Pressekodex nicht ersichtlich.

Schwarzseher ist an Schwarzfahrer angelehnt, und da geht es um Leistungserschleichung, also eine Straftat nach § 265a StGB.

Schwarzfahrer ist jener, der fährt, aber dafür nicht zahlt.

Schwarzseher ist also jener, der fernsieht, aber dafür nicht zahlt. Das wird "umgangssprachlich" mit der Anlehnung angedeutet.

Jemanden Schwarzseher zu nennen, der nicht fernsieht und sich weigert, für Fernsehen zu zahlen, ist nichts als Verleumdung.

Es wird angedeutet, dass diejenigen, die nicht zahlen, eine Leistung erschleichen, eine Straftat nach  § 265a StGB begehen.

Der Presserat schließt sich mit seiner Begriffsverdrehung der Verleumdung an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2016, 21:19 von Sophia.Orthoi«

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Im Umkehrschluss oder der verdrehten Logik nach wäre ein Schwarzfahrer jemand, der nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist...sondern mit seinem Fahrrad oder Auto .....Hä???



Ja neee, is klar, aber ehrlich, ich hab mittlerweile nix anderes mehr erwartet.

Aber @Leo, ich stimme Dir zu, wenigstens mussten sie sich beschäftigen damit. Dafür hat es sich allemal gelohnt >:D



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Nach deren Logik also... ist das Wort Lügenpresse genauso in den Sprachgebrauch eingegangen wie das Wort Schwarzseher, es sollte also nicht verpönt sein, es zu verwenden. Was mir aufgefallen ist: völlig zusammenhangslos kleben auf Bushaltestellen und Laternenmasten Aufkleber mit dem Wort "Lügenpresse". Da zahlt die Stadt auch drauf, um das wieder zu entfernen.
Die Wörter Zigeunerschnitzel und Neger sind auch in den Sprachgebrauch eingegangen, warum werden die verboten? Wenn das Wort Schwarzseher hauptsächlich Neger oder Zigeuner betreffen würde, wäre es schon verboten worden, aber so... trifft ja offensichtlich keine relevante gesellschaftliche Gruppe.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Dieser Kommentar richtet sich auch an den Deutschen Presserat und die Presse allgemein.

Nachdem ich nun die Antwort des Deutschen Presserats auf die Beschwerde vom 21.02.2016 gelesen habe, möchte ich einige Gedanken dazu äussern.

Zitat
"Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen."

Zu dieser Aussage muß man feststellen, daß sie unvollständig ist und der Begriff nicht korrekt interpretiert wurde. Der Begriff "Schwarzseher" ist kein Ausdruck neuerer Zeit. Dieses Wort kannte ich schon in meiner Kinder- und Jugendzeit.
Er wurde für Leute verwendet, die ein Rundfunkempfangsgerät besaßen und damit Rundfunk nutzten (damals gab es nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk), jedoch ohne dieses ordnungsgemäß anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten.
Keinesfalls wurde dieser Begriff für Leute verwendet, welche zwar ein Rundfunkempfangsgerät besaßen, dieses aber nicht zum Empfang von Rundfunk nutzten, und schon gar nicht für Leute, welche überhaupt keine Rundfunkempfangsgeräte besaßen.

In meinem damaligen Bekanntenkreis z.B. gab es mehrere Leute, welche zwar einen Fernseher besaßen, diesen aber nur zum Betrieb eines Videorekorders oder einer Spielekonsole verwendeten. Die damaligen Fernsehprogramme waren nichtmal eingestellt und ein Antennenkabel, ohne dem ein Empfang nicht möglich war, gab es erst gar nicht.
Aber niemand wäre damals auf die Idee gekommen, einen meiner Bekannten deswegen als "Schwarzseher" zu bezeichnen.

Seit dem 01.01.2013 wurde die alte Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Dieser Rundfunkbeitrag ist von allen Wohnungsinhabern zu entrichten, und zwar völlig unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, oder eine Rundfunknutzung stattfindet.

Mittlerweile haben einige Millionen Haushalte die Zahlung des Rundfunkbeitrages eingestellt. Glaubt der Deutsche Presserat, oder die deutsche Presse allgemein, daß es sich bei all diesen Personen wirklich nur um tatsächliche "Schwarzseher" handelt, also Leute, welche zwar den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, aber dafür lediglich nicht bezahlen wollen?

Es gibt Menschen in diesem Land, welche sich bewußt für ein Leben ohne Rundfunk entschieden haben und andere, welche zwar noch Rundfunk nutzen, aber dabei nur auf kommerzielle Angebote zurückgreifen.
Wenn all diese Menschen pauschal als "Schwarzseher" bezeichnet werden, dann findet hier eine einseitige Zweckentfremdung dieses Begriffes durch die Presse statt. Darüber hinaus wird diesen Menschen eine illegale Handlung unterstellt.
Für einen Nichtnutzer stellt dieses einen diskriminierenden und auch verletzenden Akt dar.

Zitat
Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden. Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal.

"wer ihn nicht zahlt, handelt - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen und entsprechenden Klagen - illegal."
Ein Großteil dieser Leute nimmt nach geltendem Recht die Möglichkeit in Anspruch, ein Widerspruchsverfahren zu eröffnen. Dieses Recht ist - unabhängig von anderslautenden Rechtsauffassungen - nicht illegal.

"Dass der Begriff, den die Redaktion verwendet, eine negative Wertung enthält, ist presseethisch nicht zu beanstanden."
Ich muß gestehen, daß es mich zutiefst erschüttert hat, als ich diesen Satz gelesen habe, und das in einer Antwort vom Deutschen Presserat.
Hier werden Erinnerungen an eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte wach. Auch damals wurde eine bestimmte Gruppe Menschen gezielt durch die Presse diskriminiert, und alles nach damaligem geltenden Recht. Ich frage den Deutschen Presserat und auch die gesamte deutsche Presse: War das auch presseethisch nicht zu beanstanden?

Zitat
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Es sollte aber auch ein gewisses Maß an Objektivität und vorallem Neutralität geboten sein. Leider muß man immer häufiger feststellen, daß Artikel einseitig tendenziös verfaßt werden. Bestes Beispiel dafür waren die Berichte über die Berufungsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Es wurde zumeist kurz über die Urteile berichtet und das alles rechtens ist. Mit den Hintergründen der Verfahren wurde sich so gut wie überhaupt nicht befaßt. Mir ist nicht ein einziger Bericht bekannt, wo z.B. einmal ein Interview mit einem der Kläger geführt wurde, um mehr über die Beweggründe der Kläger oder ihrer Argumentationen zu erfahren.
Diese Art der überwiegend einseitigen Berichterstattung kann nicht Aufgabe der Presse in einer Demokratie sein.
Diese Leute nehmen einen langen und beschwerlichen Weg durch die Instanzen auf sich, der höchstwahrscheinlich mehrere tausend Euro verschlingt. Glaubt der Deutsche Presserat und auch die Presse allgemein, daß es sich bei diesen Leuten um simple "Schwarzseher" handelt, welche sich lediglich 17,50€ im Monat sparen wollen?
Wer die finanziellen Mittel hat um diesen Instanzenweg zu bestreiten, für den sind 17,50€ im Monat ein Witz.

Es liegen zudem mehrere hochqualifizierte Gutachten vor, welche dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form eine Verfassungswidrigkeit bescheinigen. Mir ist nicht bekannt, daß die Presse sich bisher damit differenziert auseinandergesetzt hätte. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Presse sich eingehender mit den Hintergründen befassen und alle Seiten objektiv betrachten würde.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war einstmals eine der Säulen unserer Demokratie. Am 01.01.2013 wurde diese Säule eingerissen. Noch haben wir die Säule der Presse. Deshalb meine dringliche Bitte an die gesamte deutsche Presse:
Lassen sie nicht zu, daß auch diese Säule einstürzt. Was soll dann aus unserem Land werden?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Leo

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[Bezüglich der Antwort des Deutschen Presserates]

Ja neee, is klar, aber ehrlich, ich hab mittlerweile nix anderes mehr erwartet.

ellifh, gibt's Du gegenüber der GEZ genauso schnell auf wie gegenüber dem Deutschen Presserat?

Drei Anmerkungen:

1) Ist jemandem aufgefallen, dass der Deutsche Presserat von einem Beitrag spricht?

Zitat
Bei dem Begriff "Schwarzseher" handelt es sich um eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung für Personen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen.

2) Woher kommt es, dass umgangssprachlich "Nichtzahler" als "Schwarzseher" bezeichnet werden? Vgl. dazu auch #57

Zitat
Denn nach geltendem Recht handelt es sich um einen Pflichtbeitrag; wer ihn nicht zahlt, handelt [...] illegal.

3) Also gut - der RBStV ist aktuell gültig. Ob er mit dem Grundgesetz und EU-Rechten in Einklang steht, lasse ich mal weg. Die Gleichsetzung "schwarz = illegal" lasse ich der Einfachheit halber auch einmal stehen.

Nichtzahler handeln dem RBStV zuwider, also "schwarz". Aber deswegen sind sie noch lange keine Schwarz"seher", vgl. dazu #53

Vielleicht wäre Schwarzwohner ein besserer Ausdruck - weil Nichtzahler eine Wohnung haben und die Rundfunkabgabe nicht zahlen?


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@Leo ;)
Ich werde nicht aufgeben, den Zahlzwang zu bekämpfen, keine Sorge...

Es hat sich hier aus meiner Sicht eine fruchtbare und konstruktive Diskussion nach der Antwort des Deutschen Presserates ergeben, die auch viele andere Menschen erreichen wird.

So einfach, wie sie sich das mit ihrer Antwort dachten, ist es offensichtlich nicht.

Wir sollen doch hier Vera.... werden und vor allem ruhiggestellt werden....

Weiter so >:D


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