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Autor Thema: Zwangsvollstreckung - Rundfunkgebühr: Stadt zahlt bei Schwarzsehern drauf  (Gelesen 50560 mal)

v
  • Beiträge: 1.194
Zitat
Ruhr Nachrichten
Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall.
...

Nur einmal zur Klarstellung: Der Bergriff "Schwarzseher" dient dazu, die Existenz von Menschen zu leugnen, die dieses ör Propaganda- und Verdummungsmedium bewußt nicht nutzen. Ebenso müsste man konsequent alle Radfahrer die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln verzichten als Schwarzfahrer bezeichnen.

Wenn mir als Nichtnutzer unterstelt wird, ich wäre "Schwarzseher", dann ist das eine üble Verleumdung, die mich sehr wohl in meiner Würde verletzt!

Genau dieser dilettantische Umgang mit der deutschen Sprache und die Art der Berichterstattung ist es, die zum Begriff der Lügenpresse führt - mMn zu recht! Dieser Dilettantismus ist mit Sicherheit kein Zufall. Welche Ausbildung muss ein Journalist noch gleich mitbringen?!? Oder werden inzwischen aus Kostengründen nur noch Praktikanten beschäftigt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 16:52 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Hallo, hallo,

Ich bin kein Schwarzseher, sondern NICHTNUTZER

Ich bin kein Zahlungsverweigerer, sondern NICHTNUTZER = NICHTZAHLER

Weder Gebühr noch Beitrag.

Die Kosten, auf die die Stadt sitzen bleibt, wird auch noch von den Nichtnutzern gezahlt!

Die vom öff rech sind doch schlau. Vorher mussten sie die Kontrollöre teuer bezahlen. Nun tun sie es über die es über die Steuern der Kommune und zu letzt zahlt der Nichtnutzer auch:

Noch mal!  Keine Nutzung: soll bezahlen!
Bei jeglichem Kauf von Gütern und Dienstleistungen: wird mitbezahlt
Bei Beitreibung: wird mitbezahlt
Gerichtskosten: wird mitbezahlt

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ebenso müsste man konsequent alle Radfahrer die auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln verzichten als Schwarzfahrer bezeichnen.
;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 12:11 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

S
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Ich fahre übrigens Fahrrad und nicht mit der Bahn. Ich bin dann wohl ein SCHWARZFAHRER !  >:D


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Ich fahre PKW, LKW, Motorrad und Fahrrad, je nach dem. Bin ich dann ein besonders übler Schwarzfahrer?


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Ich fahre übrigens Fahrrad und nicht mit der Bahn. Ich bin dann wohl ein SCHWARZFAHRER !  >:D

...und ein SchwarzSurfer ;D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

S
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Ruhr Nachrichten
Nur einmal zur Klarstellung. "Üble Nachrede" beinhaltet ein Werturteil, dass die menschliche Würde immens verletzt. Das ist bei "Schwarzseher" wohl kaum der Fall.
...

Wenn man sich einmal klar macht, was mit dem Begriff "Schwarzseher" gemeint ist, sollte einem schon selber aufgehen, daß es sich dabei nicht mehr nur um eine Bagatelle handelt. Es ist eine Verleumdung und üble Nachrede, oder auch Unterstellung.
Diese Art von Verunglimpfung bestimmter Gruppen der Gesellschaft ist nicht neu in diesem Land. Das hat es früher schon gegeben. Wer sich etwas in Geschichte auskennt, weiß wohin soetwas führen kann.

Bei all der viel gerühmten Pressefreiheit in diesem Land haben die Medien auch eine gewisse Verantwortung und dieser werden sie durch solche Diffamierungen bestimmt nicht gerecht.

Ich bin ein Nichtnutzer von Rundfunk, sei es nun öffentlich-rechtlicher oder privater und als solcher möchte ich auch wahrgenommen werden. Mich pauschal deshalb mit tatsächlichen Schwarzsehern, die es unbestreitbar wohl auch gibt, in einen Topf zu schmeißen ist mehr als entwürdigend, es ist auch verletzend.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

V
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Hallo Spark,

habe deinen Kommentar an die Ruhr Nachrichten weitergeleitet.

Zurzeit ist Funkstille. Soweit Antworten eingehen, poste ich sie hier rein.

Grüße
Viktor


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@Spark

Es sei an dieser Stelle wiederholt:

Der Begriff "Schwarzseher" gegenüber einem konsequenten Rundfunknichtnutzer ist hier strafbewehrt, weil hier etwas behauptet wird, was nicht vorhanden ist. Jeder, der etwas behauptet, soll und muß seine Behauptung belegen können. Ein Rundfunknichtnutzer kann gar kein "Schwarzseher" sein.

Aber was tust Du? Schluckst Du, oder verklagst Du die Zeitung, derartiges nicht mehr zu wiederholen? Du wurdest aber gar nicht persönlich angesprochen? Letztlich würde es wohl heißen, daß "getroffene Hunde" bellen.

Ein Rundfunknichtnutzer kann sich gar nicht angesprochen fühlen; ist er doch kein Schwarzseher.


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...ein bereits existierender Thread, in welchem die Diskussion wohl besser aufgehoben wäre ;)

Schwarzseher/Schwarzhörer, kann und sollte man gegen die Verwedung der Begriffe [vorgehen]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8487.0.html


...und dass es durchaus noch schlimmere Artikel gibt, ist u.a. nachzulesen unter
»Schwarzsehern« geht es jetzt viel schneller an den Kragen (zum BGH-Urteil)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15421.msg102613.html#msg102613


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Uwe

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oh ein Schwarzseher!  >:D


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
@Spark

Es sei an dieser Stelle wiederholt:

Der Begriff "Schwarzseher" gegenüber einem konsequenten Rundfunknichtnutzer ist hier strafbewehrt, weil hier etwas behauptet wird, was nicht vorhanden ist. Jeder, der etwas behauptet, soll und muß seine Behauptung belegen können. Ein Rundfunknichtnutzer kann gar kein "Schwarzseher" sein.

Aber was tust Du? Schluckst Du, oder verklagst Du die Zeitung, derartiges nicht mehr zu wiederholen? Du wurdest aber gar nicht persönlich angesprochen? Letztlich würde es wohl heißen, daß "getroffene Hunde" bellen.

Ein Rundfunknichtnutzer kann sich gar nicht angesprochen fühlen; ist er doch kein Schwarzseher.

Ob man sich nun persönlich angesprochen fühlt oder nicht, ist an dieser Stelle erstmal zweitrangig.
Es geht primär darum, was daraus wird. Es ist ein schleichender Prozess aber steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann wird in den Köpfen der Menschen folgende Gleichung stehen:

Nichtnutzer = Schwarzseher

Sie werden dann nicht mehr rational differenzieren. Und reißerische Artikel wie dieser sind ein sicherer Schritt in diese Richtung, denn es sind doch gerade diese knalligen Berichte, die in den Köpfen der Menschen hängenbleiben. Je bunter und überzogener umso besser.

Aufgabe, nein sogar Pflicht der Presse wäre es, hier schon im Vorfeld klar zu differenzieren. Aber die Gruppe der Nichtnutzer wird behandelt, als würde es sie quasi gar nicht geben. Vermutlich weil sie einfach nicht in die Vorstellungswelt der Verantworlichen hineinpasst.


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Sorry, aber ich kann irgendwie mit dem Begriff "Nichtnutzer" nicht so richtiges anfangen und noch weniger im Wortes Sinn damit anfreunden. Die Diskussion darum ist m.E. nicht tatsächlich zielführend, weil in diesem Punkt jeder alles behaupten aber nichts beweisen kann.
Es gibt doch so viele andere Dinge auch, welche man nicht nutzt und trotzdem indirekt über staatlich festgelegte Abgaben mit zur Kasse gebeten wird. Beispiel : ständige Erweiterung des Radwegenetzes - alle Nichtnutzer zahlen trotzdem mit. Über seinen ungenutzten Steueranteil daran hat noch kein Nichtnutzer Klage eingereicht.
Der Rundfunkbeitrag ist nichts anderes als auch nur eine Steuer, wenn auch clever als Beitrag getarnt.
Wesentlich Erfolg versprechender finde ich daher gegen den perfiden Umstand der asozialen, solidarisch ungerechten Besteuerung als Beitrag pro Wohnung vorzugehen.
Der Begriff Nichtnutzer ist genauso wenig wirklich handhabbar wie die obskuren Wortschöpfungen Schwarzseher/hörer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 22:26 von mickschecker«
You can win if you want

b
  • Beiträge: 763
Zitat
Beispiel : ständige Erweiterung des Radwegenetzes - alle Nichtnutzer zahlen trotzdem mit.
Hätte eine kostenlose Alternative für Radwegenetz gegeben, wäre auch Aufschrei.
Oder Beispiel mit Krankenversicherung: gäbe es irgendwo einen kostenlosen Krankenversicherungsanbieter, dann hätte ein Teil sofort zu ihm gewechselt. Und stellt mal vor: man ist bei dem kostenlosen Anbieter und kriegt von ihm alles, wird aber Beiträge an kostenpflichtigen per Gesetz gezwungen zu zahlen.

Nichtnutzer = man ist schon mit vielen anderen vollversorgt, sodass für öffentlich-rechtlichen kein Platz ist.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Argumentation, dass es "noch viele andere Dinge" gäbe, die man ebenso "zahle, obwohl man diese nicht nutzt", ist schon gefährlich nahe an dem, was ARD-ZDF-GEZ und die Entscheidungsträger in die Köpfe der Leute trichtern wollen. Ich weiß, dass dies nicht die Absicht von "mickschecker" ist. Aber diese Sichtweise spielt in deren Hände, auch weil all jene Vergleiche hinken.

Der Begriff der "Nichtnutzung" ist meines Erachtens sehr wohl von entscheidender Bedeutung...
...und zwar schon seit Einführung der Videotechnik - spätestens aber mit Einführung der Privat-Sender, d.h. also seitdem "Gerät bereithalten" nicht einmal ansatzweise mit "(ÖRR) nutzen" gleichzusetzen ist.

Siehe hierzu die recht gute, kurze Darlegung der Problematik von "PersonX" unter
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg113534.html#msg113534
Seit 1980, bzw. seit es private Anbieter gibt, ist es nicht mehr möglich, anhand eines Gerätes zu beurteilen, für welche Nutzung es bereitgehalten wird.

Die alte Regel ist davon ausgegangen, wer ein Gerät bereithält, möchte damit ÖRR nutzen, also diese "Möglichkeit" in Anspruch nehmen.

Bei zwei Möglichkeiten privat oder ÖRR ist das schlicht nicht mehr möglich und völlig realitätsfremd.
Die Personen A bis Z werden somit dafür bestraft, dass, wenn Sie nicht die "Möglichkeit" ÖRR nutzen möchten, dann auch nicht die anderen Möglichkeiten nutzen können.

Das ist so gesehen eine Behinderung und diese ist laut Grundgesetz nicht zulässig, denn Art. 5 GG erklärt, der Zugang zu allen Informationen ist frei bzw. ungehindert.


War zu "Gebührenzeiten" der
Bezug zwischen "Gerät bereithalten" und "(ÖRR) nutzen"
noch ansatzweise gegeben, so hat sich dieser Bezug
seit der "Beitragsregelung" seit 01.01.2013 vollständig aufgelöst, denn
zwischen "Wohnung innehaben" und "(ÖRR) nutzen" besteht nunmehr
nicht einmal ein auch nur ansatzweiser logischer Zusammenhang.

All die Argumenationen von ARD-ZDF-GEZ sowie auch der "Entscheidungsträger" behaupten ständig, "jeder hat ("Geräte"/ jeder nutzt (ÖRR)".
Das ist eine so dreiste Unterstellung zum puren Selbstzweck, dass es gilt, diese endlich vehement aus den Köpfen zu schlagen.

Selbst Kirchhof spricht in seinem der Neuregelung zugrundegelegten (jedoch in wesentlichen Punkten nicht umgesetzten) Gutachten zwar davon, dass die "Nutzungsmöglichkeit" quasi "überall gegeben" sei (war sie faktisch schon seit jeher), diese aber "der Rechtssicherheit und der Akzeptanz willen" WIDERLEGBAR sein müsse...
...eben für diejenigen die (z.B. mangels entsprechenden "Geräts") die Option nicht nutzen können.

Siehe hierzu ausführlichst unter
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html

Insofern ist eine
"Rehabilitierung" der "Nichtnutzer"
aktueller und wichtiger denn je.


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