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Autor Thema: Interessante Antwort auf einen Widerspruch - nächster Schritt?  (Gelesen 41479 mal)

a
  • Beiträge: 23
Hallo liebe Mitstreiter,

Person A verfasst nun die Klage.

Frage 1: Müssen die Argumenten aus den Widersprüchen ebenfalls in der Klage auftauchen?
Frage 2: Kann ein Antrag auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Klagebegründung gestellt werden?
Frage 3: Können die Begründungen nach und nach eingereicht werden oder muss alles in einem Schriftstück erfolgen?
Frage 4: Welche Argumente sollte laut aktueller Rechtslage auf jeden Fall berücksichtigt werden?

Leider ist Person A aufgrund von Zeitmangel wieder etwas in Zeitnot geraten und wäre über jede Hilfe dankbar. Klage muss am Montag zur Post :)

Viele Grüße
alex86


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2017, 19:20 von alex86«

f

faust

1. der Widerspruch ist doch in gewisser Weise die Basis der Klage - warum also nicht?
2. ja, die vom Gericht gesetzte Frist ist nicht wirklich bindend
3. ja, weiteren Sachvortrag nachreichen ist bis zur Verhandlung möglich
4. siehe 3, es ist Zeit zum Suchen :)))


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a
  • Beiträge: 23
Vielen Dank faust!

Person A kann also erstmal eine Antrag auf Verlängerung der Frist absenden um sich so etwas mehr Luft für die Klagebegründung zu verschaffen?

Oder doch lieber eine kleine Klage einreichen und den Rest nach und nach? Was wäre die bessere Vorgehensweise?


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faust

Letzteres. Antrag muss nicht  (#) .


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a
  • Beiträge: 23
Mit einem Antrag auf Verlängerung würde aber Person A noch etwas mehr an Zeit gewinnen bzw. die ganze Sache noch weiter hinauszögern, was nicht unbedingt verkehrt ist.
Vielleicht ändert sich irgendwann etwas an der Gesetzeslage...Die Hoffnung stirbt zuletzt :)

Wenn also ein Antrag auf Verlängerung generell möglich ist, dann würde Person A das bevorzugen.


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Person A kann also erstmal eine Antrag auf Verlängerung der Frist absenden ...
Bevor Missverständnisse hier entstehen:
- Person A muss die Klage fristgerecht erheben. Das kann erstmal formlos mit minimaler Begründung geschehen.
  d.h. Klage gegen xxxx Aufhebung von Bescheid xyz da meine Rechte verletzt werden,
  Da es sich um eine komplizierte Angelegenheit mit Europarecht handelt, bitte ich um 6 Monte Zeit für die ausführliche Begründung

- Weiterer Sachvortrag kann bis in der mündlichen Verhandlung erfolgen.

 (Falls Person A seine Klage zurückzieht fällt nur die einfache Gerichtsgebühr an, ansonsten die dreifache.)

Meiner Meinung nach kann Person A nicht  das Gericht anschreiben und um eine Fristverlängerung der Klage bitten.
(keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

a
  • Beiträge: 23
Eine Klage hat Person A bereits eingelegt aber zunächst formlos und dafür eine 2 Monatige Frist für die Begründung vom Gericht bekommen.
Es geht jetzt nur um die Fristverlängerung von der Klagebegründung.


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  • Beiträge: 890
Unbedingt in der Klage auch die gleichen Argumente wie in den Widersprüchen aufführen. Beim VG Freiburg wurde in der Verhandlung diese schon allein deswegen abgewiesen, weil der Kläger nach Auffassung des Richters einen anderen Klagegrund erzählte, als im Widerspruch formuliert war.

Auf keinen Fall in der Klage das Wort festzustellen benützen. Alternativ, z.B. Bescheide aufzuheben, abzuweisen.
Ist sonst gleich ein größerer Streitwert fällig. Und in Folge dessen höhere Gerichtskosten.


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S
  • Beiträge: 21
Hallo zusammen,

Person B ist nun auch wieder Richtung Klage einzureichen.
Die Klagebegründung wird anhand der vorgegebenen Antworten komplizierter als Gedacht, da viele §§§ zu wälzen sind. Auf die sich ein Mitarbeiter bei BS beruft.
Zum Glück gibt es Richter an verschiedenen VG´s die interessante Rechtssprechung und Ausührungen zu einem Teil der Themen von Person B ausgeführt haben.

Allen die diesen Weg beschreiten wünscht Person B viel Erfolg und gute Nerven, sowie Durchhaltevermögen


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Klarstellung: Der Moderationshinweis lautete - mit Hervorhebung der nachvollziehbaren Gründe:
Zitat
Edit "Bürger":
Thread ist seit geraumer Zeit meilenweit weg vom ursprünglichen Kern-Thema
Interessante Antwort auf einen Widerspruch - nächster Schritt?
muss moderiert/ bereinigt/ entflochten und zu diesem Zweck bis auf Weiteres geschlossen werden.
Es ist nicht Sinn und Zweck eines Threads mit einer besonderen(?) Ausgangslage, unter der gleichen Überschrift dann fortsetzende Diskussionen zu führen, die unter einer völlig anderen Überschrift laufen müssten. So wird die Diskussion beliebig, unübersichtlich, unkonstruktiv und ineffektiv.
Stattdessen sollten für eigenständige Themen gut aufbereitete separate Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff erstellt werden - sofern nicht für das jeweilige Thema bereits geeignete Threads bestehen und/ oder die Fragen allgemeiner und schon mehrfach abgehandelter Art sind - dazu ausgiebig die Forum-Suche bemühen.

Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Die von einem anderen Moderator zwischenzeitlich gelöschten Beiträge gingen an die Ersteller in Kopie, so dass diese insofern auch für diese verwertbar sind - nur waren diese (wie noch einige andere) eben hier im Thread nicht zum Ausgangs-/ Einstiegs-/ Kern-Thema zugehörig.

Einen derart verwurstelten Thread wie diesen hier, mit einem noch dazu leider nicht sonderlich aussagekräftigen Thread-Betreff dann "entwursteln" zu wollen, ist faktisch unmöglich bzw. mit den vorhandenen Moderatoren-Kapazitäten nicht stemmbar.

Genau aus diesem Grunde ist jedes Forum-Mitglied dazu angehalten, eigenverantwortlich mit für Thementreue zu sorgen. Und ja - leider sind dann für sich betrachtet sinnvoll erscheinende Hinweise eben "Opfer", jedenfalls aber nicht die Hauptursache (um hier irgendwelchen Thesen zu möglichen anderen Löschungsgründen vorzubeugen).

Thread bleibt vorerst und bis auf weiteres geschlossen, da das Ursprungs(!!!)-Thema praktisch nicht mehr aktuell ist, sondern sich das Verfahren zwischenzeitlich augenscheinlich schon in ganz anderen Phasen befindet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2019, 02:10 von Bürger«
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