"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
Bürger:
In Ermangelung einer offiziellen Fundstelle...
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=verwaltungsvereinbarung+beitragseinzug
...hier eine uns über verschlungene Wege zugeflatterte fiktive Version der
Verwaltungsvereinbarung
"Beitragseinzug"
(Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug, Endfassung, 14.11.2013)
PDF des Scans
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_scan
PDF mit Texterkennung
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_Text+Fehler
(mit Fehlern behaftet, daher auch der pure scan im vorgenannten Link - jedoch für schnelle Begriffsuche noch gut geeignet)
--- Zitat ---Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten
Bayerischer Rundfunk
Hessischer Rundfunk
Mitteldeutscher Rundfunk
Norddeutscher Rundfunk
Radio Bremen
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Saarländischer Rundfunk
Südwestrundfunk
Westdeutscher Rundfunk
sowie die öffentlich-rechtliche Körperschaft
Deutschlandradio
und das
Zweite Deutsche Fernsehen
- im Folgenden: die Rundfunkanstalten -
schließen folgende Verwaltungsvereinbarung:
[...]
--- Ende Zitat ---
...die u.a. von User "Knax" und anderen hier und da schon mehrfach erwähnt wurde
(siehe Suchfunktion mit Begriff "Verwaltungsvereinbarung")
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
Weitere Erwähnungen bzw. tangierende Diskussionen u.a. unter
[Übersicht] "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30865.0.html
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200
Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056
...einschl. auch mal ein Link zur alten Verwaltungsvereinbarung der damaligen "GEZ" von 2002 unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.msg102333.html#msg102333
Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.msg114785.html#msg114785
Verwaltungsvereinbarung BS / Antwort der Senatskanzlei Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16990.0.html
Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310
Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg98436.html#msg98436
Rechtsbeziehung zwischen Landesrundfunkanstalt und Bürger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12860
ard_check: Was ist d. Beitragsservice v. ARD, ZDF u. DR + welche Aufgaben hat er
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16195
Rundfunkbeitrag seit 2013 - Wann wurden die Bürger wie informiert?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17314
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17314.msg114362.html#msg114362
Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15790
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15790.msg105930.html#msg105930
Sind die Zwangsanmeldungen des BS Verwaltungsakte?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15238
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg116281.html#msg116281
Beitragsservice ist keine Behörde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5506.msg116363.html#msg116363
"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23426.0.html
sowie auch
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.msg116518.html#msg116518
Wer oder was ist der Beitragsservice und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17801.0.html
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html
sowie neuerer Beschluss des LG Tübingen, welches die nicht überzeugende Entscheidung des VGH Mannheim/ Baden-Württemberg professionell "seziert"...
LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html
Was will der "Beitragsservice" uns mit diesen Bildern mitteilen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14742.msg98408.html#msg98408
Beitragsservice erhält Negativpreis "BigBrotherAward" 2013
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5308.0.html
Dieser Thread ist noch in Bearbeitung und bleibt daher noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Bürger:
- Platzhalter für Volltext-Zitat der Verwaltungsvereinbarung -
Dieser Thread ist noch in Bearbeitung und bleibt daher noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Erste wichtige Auszüge von user "cecil" - vielen Dank!
--- Zitat von: cecil am 18. Juni 2016, 01:30 ---hier die „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“
von Landesrundfunkanstalten, Deutschlandradio und ZDF,
die user_Bürger als
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
verlinkt hatte als Beitrag zur Klärung der Frage
Wer oder was ist der Beitragsservice und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17801.msg116526.html#msg116526
Und hier ein kleiner Auszug aus dieser Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug"
(d. h. besonders aufschlussreiche Passagen – ohne gewähr – Genaueres siehe Original)
Zitate relativ wörtlich, allerdings mit Abk. / zitatfunktion unten nur zur besseren Übersichtlichkeit (komme mit List-Fkt. nicht zurecht)
--- Zitat ---Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Gegenstand
Durch den Beitragsservice ARD ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die Landesrundfunkanstalten zu leisten haben. Der Beitragsservice besteht aus
1) der Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice in Köln-Böcklemünd,
2) einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing,
3) einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht sowie
4) den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten.
Zweiter Abschnitt
Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice
§ 2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
Die Rundfunkanstalten betreiben den Zentralen Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio mit Sitz in Köln-B. …. für die Abwicklung des Beitragseinzugs als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft. Durch den Zentralen Beitragsservice nehmen die Rundfunkanstalten folgende Einzelaufgaben wahr:
--- Zitat ---a) Organisation und Durchführung aller Aufgaben im Massenverfahren (Kundenbetreung, Marktbearbeitung, Beschwerdemanagement)
…
d) Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs …. sowie Einleitung von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen (Inkasso und Vollstreckung), soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.
i) Durchführung von Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen
j) gemeinsame Planung der Beitragserträge für AZD in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten
...
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren nicht durch die Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird
--- Ende Zitat ---
§ 3 Verwaltungsrat
1. Bei der Steuerung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch den Zentralen Beitragsservice arbeiten die Rundfunkanstalten in einem Verwaltungsrat zusammen.
2. Jede Landesrundfunkanstalt sowie Deutschlandradio entsenden jeweils ein Mitglied und das ZDF drei Mitglieder in den Verwaltungsrat. … Die Mitglieder kommen aus der Finanzkommission und der Juristischen Kommission
...
6. Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen. Er hat dabei insbesondere folgende Einzelkompetenzen
--- Zitat ---a) Beratung und Entscheidung von Grundsatzfragen der Akzeptanz, Transparenz, Kundenfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit der operativen Abwicklung des Beitragsseinzugs ...
b) Einrichtung von Fachgruppen ...
--- Ende Zitat ---
§ 4 Fachgruppen
1. …. Fachgruppe „Finanzen/Organisation/IT“ sowie Fachgruppe „Kundenmanagement“....
2. Jede Fachgruppe besteht... aus höchstens 10 vom Verwaltungsrat bestätigten Mitgliedern sowie 2 Vertreter/inne/n des Beitragsservice ...
3. Die Fachgruppe Kundenmanagement ist insbesondere zuständig:
...
--- Zitat ---b) Tonalität der Kundenansprache
c) Strategie und konkrete Maßnahmen der Marktbearbeitung
d) grundsätzliche Festlegungen des Brief- und Formularwesens,Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung
e) Erarbeitung von Richtlinien für das Kundenmanagement sowohl fürZentralen Beitragsservice als auch für die dezentralen Einheiten der LRA
--- Ende Zitat ---
§ 5 Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice
1. Die Geschäftsführung besteht aus einer/m Geschäftsführer/in
2. Die Geschäftsführung hat die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragsservice die Geschäfte der zentralen Einheit in Köln nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung und der nach § 3 Ziff. 6 g erlassenen Ordnungen und den Beschlüssen des Verwaltungsrats zu führen.
3. Die G. bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, insb. in folgenden..:
--- Zitat ---(....Erwerb von.. , Übernahme.., Wechselverpflichtung., Bürgschaften...)
g) Anstellungsverträge mit leitenden Angestellten (Geschäftsbereichsleiter, Abt.leiter)
h) Erteilung von Vollmachten an lt. Angest.
--- Ende Zitat ---
§ 6 Finanzwirtschaft
...
2. Die Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice hat dem Verwaltungsrat jeweils bis zum .. jeden Jahres einen Entwurf eines Haushaltsplans für das Folgejahr vorzulegen....
3. Der Verwaltungsrat stellt bis zum … eines jeden Jahres nach Prüfung den Haushaltsplan (einschließl der Festlegung der Höhe und der Zahlungstermine für Abschlagszahlungen auf Beiträge sowie einschließlich eines Stellenplans) für das nächstfolgende Haushaltsjahr fest.
Dritter Abschnitt
Dezentrale Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten
§ 7 Aufgaben der dezentralen Einheiten bei den LRA
1. Für dezentrale Aufgaben des Beitragseinzugs unterhalten die Landesrundfunkanstalten die erforderlichen Organisationseinheiten. Eine eine Kooperation zwischen einzelnen Landesrundfunkanstalten sowie die Übernahme von Aufgaben des dezentralen Beitragseinzugs einer LRA durch eine oder mehrere andere ist zulässig; das nähere vereinbaren die beteiligten LRA miteinander
2. Zu den Aufgaben des dezentralen Beitragseinzugs gehören insbesondere
--- Zitat ---a) Marktbearbeitung im Rahmen der regionalen Beitragssachverhaltsklärungen mit oder ohne Dienstleistungsunternehmen bzw. unter Einbezug von externen Unternehmern
b) Durchführung allgemeiner Marktbearbeitungsaktivitäten
d) Informationsveranstaltungen mit Regionalbezug (z.B. für IKH, Kommunalverbände, Kommunalkassen, sonstige Stellen etc.)
e) Durchführung der Verwaltungsstreitverfahren
f) Beschwerdemanagement mit Regionalbezug (Sonderfälle, Kunden über Staatskanzlei, Intendanz etc.)
--- Ende Zitat ---
3. Vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß Ziff. 1 tragen die LRA die Kosten des dezentralen Beitragseinzugs selbst. Es gelten jedoch die Regelungen zur Verrechnung der Anstaltskosten des Beitragseinzugs …
4. Die dezentralen Organisationseinheiten des Beitragseinzugs sind im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Beitragsrechts an die Vorgaben und Richtlinien des Verwaltungsrats (§ 3 Ziff. 7), der GSEA (§ 8 B) und der Fachgruppen (§ 4) unter Wahrung der gesetzlichen Erhebungskompetenz der LRA gebunden....
4. Abschnitt
§ 8 Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht und Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing
A. Beitragsrechtliche Fragen sowie Aufgaben der Kommunikation/Marketing des Beitragsservice werden in zwei getrennten Gemeinschaftseinrichtungen bearbeitet. Ihre Leiter werden einvernehmlich von den Indentantinnen und Intendanten der Rundfunkanstalten berufen.
B. Die Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht hat insbesondere folgende Aufgaben:
--- Zitat ---a) Klärung von Rechtsfragen zum RBStV, die von Zentralen Beitragsservice oder …. eingebracht werden.
c) Empfehlung für die Gerichtsprozessstrategien für AZD
d) Pflege einer Urteilsdatenbank
e) Kommunikation der Gerichtsentscheidungen an … Zentralen Beitragsservice für die Umsetzung der operativen Aufgaben
f) Information der Gemeinschaftseinrichtung Marketing/Kommunikation über presserelevante Gerichtsentscheidungen
--- Ende Zitat ---
C) Aufgaben Gemeinschaftseinrichtung Marketing/Komm.
1. Kommunikation bzgl. des Rundfunkbeitrags und des Zentralen Beitragsservice
--- Zitat ---a) Pressearbeit bei grundsätzlichen Fragen in enger Abstimmung mit ARD-Vorsitz /-pressestelle
d) Beobachtung des Social Web (SIC!)
g) Begleitforschung, die die Reaktionen auf den Rundfunkbeitrag auswerten
--- Ende Zitat ---
2. Im Rahmen von Werbung und Public Relations
--- Zitat ---a) Planung und Bedienung aller Werbeformen... … die Planung nationaler Werbekampagnen bedarf der Zustimmung der Intendant/innen
b) konzeptionelle Entwicklung einer Kommunikationsstategie zum Rundfunkbeitrag
c) gezielte Ansprache von Multiplikatioren und Betroffenenorganisationen, Verbänden, Gremien
--- Ende Zitat ---
3. Marktforschung
...
§ 9 Einbindung und Verfahren der GSEA Beitragsrecht und Kommunikation/Marketing
1. Die beiden GSEA unterstehen der Aufsicht der Intendanten und erstatten diesem ... einmal jährlich Bericht … über getätigte Aufgaben und Entscheidungen
...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Bürger:
- Platzhalter für Volltext-Zitat der Anlagen -
Dieser Thread ist noch in Bearbeitung und bleibt daher noch geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.
Bürger:
Aus aktuellem Anlass!!! ;) >:D ;D
--- Zitat von: Bürger am 07. Februar 2016, 01:42 ---LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016 zu hoheitlicher Tätigkeit der LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21313.0.html
sowie neuerer Beschluss des LG Tübingen, welches die nicht überzeugende Entscheidung des VGH Mannheim/ Baden-Württemberg professionell "seziert"...
LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21363.0.html
--- Ende Zitat ---
Bürger:
Siehe/ verinnerliche/ diskutiere bitte unbedingt auch die interessanten Funde unter
"Behörde" verwaltungsorganisationsrechtlich/ verwaltungsverfahrensrechtlich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23426.0
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