Autor Thema: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice  (Gelesen 16329 mal)

Offline karlsruhe

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #15 am: 28. März 2016, 00:09 »
Die Hoffnung stirbt zuletzt (oder so)

(hier jetzt noch nicht einmal auf hessisch) :)



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Offline rave

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #16 am: 28. März 2016, 00:11 »

Die Hoffnung duuhd zeledzd doodgehe!


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Offline karlsruhe

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #17 am: 28. März 2016, 00:22 »
Vielen lieben Dank an rave für die hessische  Übersetzung.

Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehts halt nun

beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter.

Man sieht sich!!


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« Letzte Änderung: 28. März 2016, 00:31 von karlsruhe »
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Offline boykott2015

  • Beiträge: 764
Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #18 am: 28. März 2016, 01:26 »
Zitat
Ihre aktuelle Anschrift haben wir durch die Einwohnermeldebehörde erhalten. Die Einwohnermeldeämter übermitteln gemäß § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Einzuges sowie den Familienstand volljähriger Einwohner stichtagsbezogen (seit 03.03.2013] automatisiert innerhalb von längstens 2 Jahren einmalig an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice.

Ich habe von meiner Meldebehörde die Info bekommen, dass sie nichts übermittelt haben, sondern die Daten wurden bei Ihnen abgezogen. Die Daten wurden abgezogen und dann später pro Datensatz bezahlt.


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Offline Kurt

  • Beiträge: 2.239
Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #19 am: 28. März 2016, 01:30 »
@boykott2015:

Zitat
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

3) Übermitteln das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass

a)     die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
b)     der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Offline 20MillionenEuroTäglich

  • Beiträge: 721
Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #20 am: 28. März 2016, 10:53 »
Zitat
Ihre aktuelle Anschrift haben wir durch die Einwohnermeldebehörde erhalten. Die Einwohnermeldeämter übermitteln gemäß § 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Einzuges sowie den Familienstand volljähriger Einwohner stichtagsbezogen (seit 03.03.2013] automatisiert innerhalb von längstens 2 Jahren einmalig an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice.

Ich habe von meiner Meldebehörde die Info bekommen, dass sie nichts übermittelt haben, sondern die Daten wurden bei Ihnen abgezogen. Die Daten wurden abgezogen und dann später pro Datensatz bezahlt.

Dann ist also nach Meinung der Meldebehörde datenschutzrechtlich alles in Ordnung, da sie keine Daten übermittelt, sondern "nur" selbige zum "Abziehen" gegen Entgelt bereitgestellt haben??  :o


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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