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Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice

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LeckGEZ:
Eine weiter Person A hat noch folgende Anmerkungen für eine künftige Nachfrage beim BS/LRA:

- werden meine Daten getrennt von den Daten anderer LRA's gespeichert und verarbeitet?
- werden meine Daten getrennt nach Bundesländern innerhalb meiner LRA gespeichert und verarbeitet?
- wie wird sichergestellt das keine Länderübergreifende Datenverarbeitung stattfindet? Oder gibt es dafür ein Bundesgesetz?

- Für den Nachweis das meine Daten sicher gehandhabt werden hätte ich gerne Kopien der Abnahmeprotokolle des Datenschutzstandards für den Betrieb des Rechenzentrums und der darauf laufenden Infrastruktur die meine Daten speichert und verarbeitet für den Zeitraum der letzten 3 Jahre

Letzter Punkt wäre wohl im Rahmen des IFG möglich.

Ich finde es gut, wenn wir eine Vorlage für Beitragsschuldner hätten, damit Individuen Auskunft zum Datenschutz stellen können. Je nach Komplexität muss die Fragestellung angepasst werden, damit kein Raum für Pauschalantworten besteht.

GEiZ ist geil:

--- Zitat ---Ja nee, is' klar! Das macht natürlich total viel Sinn. Dann bin ich ja mal gespannt, ab wann das Finanzamt Marburg-Biedenkopf zumeist unter der Bezeichnung "Steuerservice-Center", teilweise aber auch als "Kompetenzstelle Finanzen und Abgaben" auftritt.


--- Ende Zitat ---

Deshalb ist es gar nicht schlimm, wenn man gegenüber dem Beitragsservice zumeist als Alibaba, manchmal aber auch als Rumpelstilzchen auftritt, denen gefällt das.

rave:
Heute verschickt:

Info an Datenschutzbehörde


--- Zitat ---Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachfrage und das Bemühen in dieser Angelegenheit.

Ich kann Ihnen versichern, dass bislang (Stand 04.02.2016 abends) noch keinerlei Reaktion des "Hessischen Rundfunk Beitragsservice" bei mir eingegangen ist. Von daher bitte ich darum, der Sache nachzugehen.

Durch die persönliche Abgabe der Anfrage gegen Empfangsbestätigung ist zumindest der Zugang des Schreibens unbestritten.

Die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten bzw. deren Beitragsservice oder anderer Behörden oder Behördenteile erfolgte m.E. bereits ohne gesetzliche Grundlage. Das Vorgehen der praktizierten "Direktanmeldung" wurde lediglich unter den "Intendanten" abgestimmt. Die im RBStV vorgesehene Verfahrensweise kommt nicht zur Anwendung. Oder sollte ich eine Gesetzesgrundlage zur Datenübermittlung übersehen haben?

Über die Auffassung, wer dort in welchem Namen agiert und warum, ließe sich sicher streiten. Warum haben diese unseriös wirkenden Unternehmen oder Behörden ein solches Versteckspiel nötig? Wenn der gesamte Ablauf so korrekt wäre, wie er dem Beitragszahler weisgemacht wird, dann wären die vielen Tausend Gerichtsverfahren nicht nötig. Ich befürchte, dass dies erst die Spitze des Eisberges ist und das nach und nach noch andere Fakten zu Tage treten.

Meine Gattin hat übrigens Anfang Januar 2016 eine gleichgeartete Anfrage gestartet. Dort ist die Frist nun ebenfalls verstrichen. Wir sehen also, dass dies kein Einzelfall ist.

Über eine Mitteilung, bei welchem Gericht ich hier klagen muss, würde ich mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen

"V"
--- Ende Zitat ---

rave:
Gestern hat eine fiktive Person "V" einen Brief der LRA erhalten.
Es wurde zwar viel geschrieben, aber nicht geantwortet...

Macht Euch ein Bild, ob die Antwort zur Anfrage passt...

cook:
Sehr interessant: es wird sich um die Aussage herumgemogelt, wo die Daten gespeichert sind (beim BS oder beim HR?). Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen die Daten nur den RA übermittelt werden (und ob das im Einklang mit EU-Recht steht, ist noch mal was anderes), wohl aber kaum über Landesgrenzen hinweg zu einem nicht-rechtsfähigen Datenzentrum in Köln.

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