Autor Thema: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice  (Gelesen 16320 mal)

Offline rave

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Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« am: 04. Februar 2016, 21:40 »
Hallo zusammen,
ich fasse hier mal eine rein fiktive Historie einer Datenschutzanfrage (1) bei der "zuständigen" LRA zusammen.
Eine Person "V" könnte diese eventuell gestellt haben Anfang Dezember 2015 und wartet seither vergebens
auf Nachricht. Um dem Thema etwas "Fahrt" zu verleihen, erfolgte Ende Januar 2016 eine Anfrage (2) zum Sachstand
an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes in dem "V" wohnt.
Nun könnte von dort wohl auch Antwort (3) eingetroffen sein.
Seitens der LRA ist bislang noch keine Auskunft an "V" ergangen.

Hier ein kurzer Sachstandsbericht:


(1) Text der Datenschutzanfrage

Zitat
Ihr Aktenzeichen: _________________________


Sehr geehrter Damen und Herren

gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu
erteilen:

-   Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügt der Hessische Rundfunk
–Beitragsservice- und woher kommen diese Daten? Wann wurden diese Daten übermittelt? Eine allgemeingültige Aussage wie „Es werden Name/Vorname, Anschrift etc. gespeichert, genügt mir nicht. Die Dateninhalte sollen hierbei vollumfänglich benannt werden!
Näher spezifiziert heißt dies: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Wohnort, Postleitzahl, Straße. (Nähere Bezeichnung der Art der Daten gem. §18 Abs 3 Satz 2 HDSG)
-   Wann und mit welchem Schreiben wurde ich über die Nutzung meiner Daten informiert?
-   An welche Empfänger oder sonstige Stellen und zu welchem Zweck werden diese Daten weitergegeben bzw. welcher abgegrenzte Personenkreis hat Zugriff auf diese Daten (auch ggf. Rundfunkanstalten und andere beauftragte Institutionen wie z.B. ARDZDFDeutschlandradio Beitragsservice in Köln oder die PAV Card GmbH in Lütjensee).
-   Wann und mit welchem Schreiben wurden Sie zur Datenweitergabe autorisiert?
-   Zu welchem Zweck erfolgt die Speicherung meiner Daten?

Zur Erläuterung: Hier geht es explizit um das Vorhandensein von gespeicherten personen-bezogenen Daten beim Hessischen Rundfunk –Beitragsservice-.
 
Als Frist zur Beantwortung dieses Schreibens habe ich 3 Wochen vorgesehen.


Mit freundlichen Grüßen

"V"


(2) Anfrage zum Sachstand

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich habe am XX.12.2015 beim "Hessischen Rundfunk Beitragsservice" ein Schreiben zu Datenschutzfragen persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben. Das Schreiben finden Sie als Anlage.
 
Die gesetzte Frist zur Beantwortung (3 Wochen) ist nun erheblich überschritten.
 
Ich bezweifele es sehr, noch eine zeitnahe Antwort zu erhalten.
 
Sollte hierbei aber bestätigt werden, dass eine unautorisierte Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ist, so werde ich der Sache nachgehen und wollte deshalb wissen, ob und an wen eine Datenweitergabe erfolgte.
 
Die Adresse des "Hessischen Rundfunk Beitragsservice, Bertramstrasse 8 in Frankfurt" vermittelte mir der Datenschutzbeauftragte des HR, der mir mitteilte, in Sachen "Rundfunkbeitrag" müsse ich mich dorthin wenden. Wobei aus der reinen Sachlage unklar ist, wer oder was der "Hessische Rundfunk Beitragsservice" ist und wie dessen Zuständigkeit aussieht. Oder ob es sich doch um den "Hessischen Rundfunk" an sich handelt oder gar um den nicht rechtsfähigen "Beitragsservice des ARD ZDF Deutschlandradio" in Köln.
 
Ich nehme den Schutz meiner Daten ernst und erwarte hier eine verbindliche Aussage des HR.
 
Das aktuelle EuGH-Urteil C-201/14 sehe ich im Übrigen ebenfalls verletzt im Zusammenhang mit der Erhebung von "womöglich beitragspflichtigen Personen".
 
Was kann ich tun, um das Verfahren zu beschleunigen? Der erste Schritt ist dieser hier: Übergabe/Information an den hessischen Datenschutzbeauftragten.
Könnten Sie mir bitte auch schon einmal mitteilen, an welchem Gericht man seine Rechte hier einklagt?
 
Mit freundlichen Grüßen


(3) Antwort vom Datenschutz

Zitat
Sehr geehrte XXXXXXXXXXXXX,

Ihre Eingabe zum Beitragsservice des Hessischen Rundfunk vom XX.01.2016 wird hier unter dem Aktenzeichen XX.YY.XX:YYYY bearbeitet.

Der Hessische Rundfunk ist, ebenso wie die anderen Rundfunkanstalten in den jeweiligen Bundesländern, dafür verantwortlich, die Rundfunkbeiträge der beitragspflichtigen Personen in Hessen zu erheben. Aus diesem Grund hat er eine Abteilung namens "Beitragsservice", die mit der Einziehung der Beiträge befasst ist. Um die Beitragserhebung bundesweit möglichst einheitlich zu gestalten, haben die Rundfunkanstalten zudem den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" als gemeinsame Einrichtung aller Anstalten errichtet.

Von hessischen Beitragspflichtigen wird der Rundfunkbeitrag somit immer vom Hessischen Rundfunk erhoben, der damit auch verantwortlich für die Datenverarbeitung zu diesem Zweck ist. Der Hessische Rundfunk tritt dabei jedoch aus den oben genannten Gründen zumeist unter der Bezeichnung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und teilweise auch als "HR Beitragsservice" auf.

Aufgrund der Umstellung der ehemaligen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag und dem daraus resultierenden erhöhten Aufkommen von Anfragen und Auskunftsersuchen ist der Beitragsservice mit der Beantwortung von Auskunftsersuchen derzeit leider im Rückstand. Aus diesem Grund stehe ich bereits seit einiger Zeit mit dem HR in Kontakt, um sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche Auskunftsersuchen dennoch möglichst ohne größere zeitliche Verzögerung bearbeitet werden.

Grundsätzlich sind Auskunftsersuchen wie Ihres binnen einiger Tage bis maximal einiger Wochen zu bearbeiten. Sofern Ihnen die Anfang Dezember angeforderte Auskunft immer noch nicht erteilt wurde, werde ich dies beim HR anmahnen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie inzwischen die angeforderte Auskunft vom Beitragsservice erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

XYZ


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Offline PersonX

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #1 am: 04. Februar 2016, 22:09 »
Schade, dass nicht auf alle Fragen reagiert wurde.
Zumindest hätte als Antwort kommen können, dass diese Fragen aktuell wegen nicht dazu vorhandenem Sachverstand bzw. Wissen dazu zunächst unbeantwortet bleiben.
Besser wäre noch eine Empfehlung gewesen, bitte wenden Sie sich wegen der Fragen (Auflistung) an, bzw. an oder kommen Sie in X Wochen nochmal zu uns...

Die Erklärung was der Beitragsservice sei hat eine Person x so ähnlich bereits von einem Richter gehört. Abteilung Beitragsservice gibt es somit scheinbar auch beim MDR, es sieht so aus, als gab es das bis vor kurzem NICHT. Also nicht vor 2013. Es sieht so aus, als soll nachträglich eine Grundlage geschaffen werden damit diese Konstruktion nicht in sich wie ein Kartenhaus zusammen fällt. Ein jeder sollte mal Nachforschungen beginnen, seit wann es diese Abteilungen gibt. Und ob diese zuvor als Gebühreneinzugsabteilung benannt waren. Wer hat ganz alte Bescheide von vor 2013? Wie lauten dort die Beschriftungen?


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Offline rave

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #2 am: 04. Februar 2016, 22:36 »
Ich werde das Thema an den DS zurückgeben und die Nachfrage beauftragen.

In einem alten thread hatte ich zum Konstrukt "HR Beitragsservice" ein Foto von "vor ort" eingestellt.
Da gibt es echt ein "Kabuff" beim HR im Eingangsbereich.
Infos geben auch die Organigramme der LRA sofern auffindbar. Da stehen auch Namen und Gruppen-/Abteilungsbzeichnungen.
Vielleicht mache ich beim nächsten Mal einen Termin dort. Ob das vorgesehen ist, oder nicht?! Egal. Dann muss man mir das sagen.
Und warum.

VG rave


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Offline Kurt

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #3 am: 04. Februar 2016, 22:53 »
Das Konstrukt sieht so aus:

Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug:

§ 1 Satz 2
"Der Beitragsservice besteht aus einer Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice in Köln-Bocklemünd, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing, einer Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht sowie den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten."

§ 2  Satz 1
"Die Rundfunkanstalten betreiben den "Zentralen Beitragsservice ARD, ZDF Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd für die Abwicklung des Beitragseinzugs als gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum im Rahmen einer nicht-rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft."

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Offline Knax

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #4 am: 05. Februar 2016, 08:39 »
Zitat
Von hessischen Beitragspflichtigen wird der Rundfunkbeitrag somit immer vom Hessischen Rundfunk erhoben, der damit auch verantwortlich für die Datenverarbeitung zu diesem Zweck ist. Der Hessische Rundfunk tritt dabei jedoch aus den oben genannten Gründen zumeist unter der Bezeichnung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und teilweise auch als "HR Beitragsservice" auf.

Ja nee, is' klar! Das macht natürlich total viel Sinn. Dann bin ich ja mal gespannt, ab wann das Finanzamt Marburg-Biedenkopf zumeist unter der Bezeichnung "Steuerservice-Center", teilweise aber auch als "Kompetenzstelle Finanzen und Abgaben" auftritt.


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Offline LeckGEZ

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #5 am: 05. Februar 2016, 11:11 »
Eine weiter Person A hat noch folgende Anmerkungen für eine künftige Nachfrage beim BS/LRA:

- werden meine Daten getrennt von den Daten anderer LRA's gespeichert und verarbeitet?
- werden meine Daten getrennt nach Bundesländern innerhalb meiner LRA gespeichert und verarbeitet?
- wie wird sichergestellt das keine Länderübergreifende Datenverarbeitung stattfindet? Oder gibt es dafür ein Bundesgesetz?

- Für den Nachweis das meine Daten sicher gehandhabt werden hätte ich gerne Kopien der Abnahmeprotokolle des Datenschutzstandards für den Betrieb des Rechenzentrums und der darauf laufenden Infrastruktur die meine Daten speichert und verarbeitet für den Zeitraum der letzten 3 Jahre

Letzter Punkt wäre wohl im Rahmen des IFG möglich.

Ich finde es gut, wenn wir eine Vorlage für Beitragsschuldner hätten, damit Individuen Auskunft zum Datenschutz stellen können. Je nach Komplexität muss die Fragestellung angepasst werden, damit kein Raum für Pauschalantworten besteht.


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« Letzte Änderung: 06. Februar 2016, 16:48 von Bürger »
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

Offline GEiZ ist geil

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #6 am: 05. Februar 2016, 12:06 »
Zitat
Ja nee, is' klar! Das macht natürlich total viel Sinn. Dann bin ich ja mal gespannt, ab wann das Finanzamt Marburg-Biedenkopf zumeist unter der Bezeichnung "Steuerservice-Center", teilweise aber auch als "Kompetenzstelle Finanzen und Abgaben" auftritt.


Deshalb ist es gar nicht schlimm, wenn man gegenüber dem Beitragsservice zumeist als Alibaba, manchmal aber auch als Rumpelstilzchen auftritt, denen gefällt das.



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Offline rave

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #7 am: 05. Februar 2016, 15:25 »
Heute verschickt:

Info an Datenschutzbehörde

Zitat
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachfrage und das Bemühen in dieser Angelegenheit.

Ich kann Ihnen versichern, dass bislang (Stand 04.02.2016 abends) noch keinerlei Reaktion des "Hessischen Rundfunk Beitragsservice" bei mir eingegangen ist. Von daher bitte ich darum, der Sache nachzugehen.

Durch die persönliche Abgabe der Anfrage gegen Empfangsbestätigung ist zumindest der Zugang des Schreibens unbestritten.

Die Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten bzw. deren Beitragsservice oder anderer Behörden oder Behördenteile erfolgte m.E. bereits ohne gesetzliche Grundlage. Das Vorgehen der praktizierten "Direktanmeldung" wurde lediglich unter den "Intendanten" abgestimmt. Die im RBStV vorgesehene Verfahrensweise kommt nicht zur Anwendung. Oder sollte ich eine Gesetzesgrundlage zur Datenübermittlung übersehen haben?

Über die Auffassung, wer dort in welchem Namen agiert und warum, ließe sich sicher streiten. Warum haben diese unseriös wirkenden Unternehmen oder Behörden ein solches Versteckspiel nötig? Wenn der gesamte Ablauf so korrekt wäre, wie er dem Beitragszahler weisgemacht wird, dann wären die vielen Tausend Gerichtsverfahren nicht nötig. Ich befürchte, dass dies erst die Spitze des Eisberges ist und das nach und nach noch andere Fakten zu Tage treten.

Meine Gattin hat übrigens Anfang Januar 2016 eine gleichgeartete Anfrage gestartet. Dort ist die Frist nun ebenfalls verstrichen. Wir sehen also, dass dies kein Einzelfall ist.

Über eine Mitteilung, bei welchem Gericht ich hier klagen muss, würde ich mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen

"V"


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« Letzte Änderung: 06. Februar 2016, 16:51 von Bürger »
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Offline rave

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #8 am: 12. Februar 2016, 11:25 »
Gestern hat eine fiktive Person "V" einen Brief der LRA erhalten.
Es wurde zwar viel geschrieben, aber nicht geantwortet...

Macht Euch ein Bild, ob die Antwort zur Anfrage passt...



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Offline cook

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #9 am: 12. Februar 2016, 23:26 »
Sehr interessant: es wird sich um die Aussage herumgemogelt, wo die Daten gespeichert sind (beim BS oder beim HR?). Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen die Daten nur den RA übermittelt werden (und ob das im Einklang mit EU-Recht steht, ist noch mal was anderes), wohl aber kaum über Landesgrenzen hinweg zu einem nicht-rechtsfähigen Datenzentrum in Köln.


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Offline rave

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #10 am: 27. März 2016, 22:30 »
Die fiktive Person "V" war auf Anraten wieder aktiv.
Empänger ist die LRA, dort der Beitragsservice -(Brief ging nicht nach Köln)
Sie schrieb nun folgenden Brief:

Zitat
Sehr geehrte Frau ...... ,
sehr geehrte Frau ....,

vielen Dank für Ihre Ausführungen vom XX.YY.2016.

Ich habe allerdings noch einige Rückfragen, da die Antwort offensichtlich unvollständig erfolgte.

1.   Sie schreiben, dass Sie Daten von den EMA gem. §14 Abs. 9 RBStV erhalten:
(Zitat): Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Einzuges sowie Familienstand.
Die hier fettmarkierten Angaben gehen aus der Datenübersicht leider nicht hervor. Wo sind diese Daten? Darüber erwarte ich ebenfalls einen Nachweis.

2.   Die Frage „Wann wurden diese Daten übermittelt?“ blieb unbeantwortet.

3.   Die Frage „Welcher abgegrenzte Personenkreis hat Zugriff auf diese Daten?“ ist ebenfalls noch offen.

4.   Auch die Frage „An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden oder wurden diese Daten weitergegeben (auch Rundfunkanstalten und andere Institutionen?). Falls die Weitergabe erfolgte: An wen und zu welchem Datum wurden die Daten übermittelt? Zu welchem Zweck erfolgte diese Weiterleitung? Wer hat diese Datenweiterleitung autorisiert?“ erfolgte leider keine Aussage. Dazu mehr auf Seite 2!

5.   Ich erweitere nun meine Anfrage um einen weiteren wesentlichen Punkt:
Wo werden meine Daten vorgehalten? Ist dies beim Hessischen Rundfunk Beitragsservice? Oder beim „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ oder bei einem Dritten?

Ich erachte es als erforderlich, diese Fragen vollumfänglich zu beantworten.

Nun kommen wir abschließend noch zu den bedenklichen Informationen Ihres Schreibens:
Sie erwähnen dort: (Zitat): „Eine Weitergabe der bei uns gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht!“ Vielleicht gibt es ja Daten die „woanders“ gespeichert sind, für die diese Aussage dann nicht gilt und deren Weitergabe dann ungehindert erfolgt? (Dies ist übrigens die Aussage die die Ergänzung unter Nr. 5 auslöst!) Das Problem möchte ich damit rechtssicher auflösen.

In diesem Zusammenhang fordere ich nun die Auskunft, welche Geschäftsbeziehungen des Hessischen Rundfunks bzw. des „Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio“ mit folgenden Unternehmen bestehen:

1.   PAV Card GmbH in Lütjensee.
2.   freesort GmbH in Langenfeld

Von den hier genannten Unternehmen werden regelmäßig Schreiben in Sachen „Rundfunkbeitrag“ verschickt: Auch die Festsetzungsbescheide. Somit ist Ihre Aussage „Eine Weitergabe der bei uns gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht!“ schon nicht mehr haltbar. Ich bitte um umgehende Stellungnahme zu diesem Sachverhalt.

Ebenfalls erwarte ich eine Mitteilung, welche meiner Daten an diese “Dienstleister“ gegangen sind und auf welchem Wege dies erfolgte. Gleichfalls erwarte ich die Nennung der Rechtsgrund-lagen dazu. In diesen Schreiben sind regelmäßig personenbezogene Daten enthalten. Das gibt bereits die öffentliche Ausschreibung her. Für die Weitergabe dieser Daten an die genannten Unternehmen liegt keine Autorisierung vor. Ich sehe hier den Verdacht eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Sie schreiben es selbst: „Eine Weitergabe der bei uns gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht!“ Die unter „1.“ und „2.“ genannten Firmen sind aber „Dritte“. Ich erhielt meine Bescheide von einem Dritten. Womöglich sind die sog. Festsetzungsbescheide nicht wirksam zugegangen. Dies ist regelmäßig der Fall bei gesetzeswidriger Privatisierung der Postaufgabe.

In diesem Zusammenhang sei die gültige Richtlinie „95/46EG“ angeführt; hier insbesondere die Rn. (38), (39) und (41) sowie Art. 10 und 11 (1). Ergänzend sei das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-201/14 genannt, welches bereits schon die Datenübermittlung der Meldeämter in Frage stellt.

In wenigen Tagen ergeht die Klage an das Verwaltungsgericht Z-Stadt. Im Widerspruchsbescheid wurde es leider versäumt, auf die wesentlichen Aspekte der beiden Widersprüche einzugehen.


Mit freundlichen Grüßen


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« Letzte Änderung: 27. März 2016, 23:52 von Bürger »
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Offline PersonX

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #11 am: 27. März 2016, 23:28 »
rein fiktiv,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, wir haben das Scheiben zur Schreibstube in Köln weitergeleitet.

bzw.

Vielen Dank für Ihre Fragen die wir wie folgt beantworten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Die Daten werden zur Bearbeitung kopiert, der Originaldatensatz wird dabei nicht weitergeben und verbleibt in Köln. Dritte Personen haben keinen Einblick in die Daten, denn der Bescheid wird automatisch in einen Sichtumschlag verbracht.

mfg BS Köln

PS die Anfrage wurde zu uns weitergeleitet


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Offline karlsruhe

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Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #12 am: 27. März 2016, 23:32 »
Ohmanoman (Joo, mal so ausgeliehen)

das ist also unser Datenschutz.

Ich könnte k.............


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Offline rave

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #13 am: 28. März 2016, 00:02 »
Hallo zusammen,

nein, ich glaube hier gibts schon eine Besonderheit.

Nachdem ich den Datenschutz "SEK Köln" bereits hinter mit habe, ging es nun zur Regionalveranstaltung.

Die antworten mir schon noch, wartets ab, das veröffentliche ich gerne wieder hier.

Da der Widerspruch bereits nur so vor "Datenschutz" wimmelt (und die Klage dann auch) wird man sich genötigt sehen,
zu antworten. Man weiß, dass ich da hartnäckig bin. Schließlich ist da bereits der Landesdatenschutzbeauftragte im
Spiel. Da muss dann auch "Hessen" reagieren, nicht sonst irgendwer.

Bin selber mal gespannt. Aber im Zweifel wird nachgelegt.
Ist halt ggf. sehr unangenehm, wenn das vor Gericht geht und der Beklagte kennt keine Antwort.



VG rave





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Offline Kurt

  • Beiträge: 2.239
Re: Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
« Antwort #14 am: 28. März 2016, 00:05 »
...
Ist halt ggf. sehr unangenehm, wenn das vor Gericht geht und der Beklagte kennt keine Antwort.
VG rave
Mitnichten. Der Richter kennt und gibt sie.  >:D
"Im Namen des Volkes!!!"
Lass' Dich überraschen  :-X

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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