Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Öffentlich-rechtlich subventionieren? ÖRR in Konkurrenz zu Webanbietern  (Gelesen 8091 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:

Quelle: http://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2012/06/logo-medienpolitik330x46.png

medienpolitik.net, 28.01.2016
Medienpolitik:
Öffentlich-rechtlich subventionieren?
MCNs 2.0: Kreativität professionalisieren, Werbung regulieren.
von Dr. Christoph Wagner, Rechtsanwalt, Berlin

Multi-Channel-Networks („MCNs“) sehen sich als das neue Fernsehen. Wie Fernsehveranstalter aggregieren sie Inhalte und erreichen damit vor allem über YouTube ein - meist jugendliches - Milliardenpublikum. [...] TV-Formate wie das Musikfernsehen der 1990er Jahre werden dadurch fast vollständig ersetzt. Wer jugendliche Zuschauer erreichen will, kann YouTube und MCNs nicht ignorieren. Das gilt für die Werbewirtschaft ebenso wie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber unproblematisch sind die zunehmenden Vereinnahmungsversuche nicht.

Zitat
ARD/ZDF Jugendangebot – abgabenfinanzierte MCNs im dualen System?

Die Fortschritte beim Umgang mit Werbung und Produktplatzierung werden die Attraktivität der Branche für Werbekunden weiter steigern. Aber Geld drängt auch von ganz anderer Seite in den Online-Video Markt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden ab 2016 Millionenbeträge auch für Online-Video Inhalte ausgeben dürfen, selbst wenn diese keinerlei Bezüge mehr zu dem linearen Rundfunkprogramm haben. Das ARD/ZDF Jugendangebot soll vor allem auch über Drittplattformen wie YouTube und Facebook starten; die entsprechenden Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages werden derzeit unterzeichnet.  [...]

Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt das Beispiel Le Floid schon heute: Der YouTube-Künstler und ehemalige Mediakraft-Partner sendet das Gaming-Format „1080NerdScope“ in Zusammenarbeit mit dem SWR auf EinsPlus. Zuvor läuft das Format auf dem YouTube-Kanal „DoktorFroid“. Der Sendeplatz scheint nur ein Alibi dafür zu sein, dass schon im Vorgriff auf das Jugendangebot für Youtube-Videos Rundfunkgebühren ausgegeben werden, kritisiert die Süddeutsche Zeitung. Zudem steht der Content der Gaming- und Comedy-Folgen in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Gaming-Formaten auf Netzwerkplattformen bei YouTube. Da zeigt sich das öffentlich-rechtliche Angebot also nicht als – wie teilweise besänftigend dargestellt – Anbieter von Bildungs- und Informationsformaten, sondern als eindeutiger Wettbewerber auf dem Mainstream-Unterhaltungsmarkt. Das kann und darf nicht das Ziel eines dualen Systems für Online-Video sein. Hier muss der Fokus des öffentlich-rechtlichen Angebots - noch viel stärker als im herkömmlichen Rundfunk - auf den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag begrenzt bleiben und nur solche Angebote fördern, die werbefinanziert nicht herzustellen sind.

weiterlesen unter
http://www.medienpolitik.net/2016/01/medienpolitikoffentlich-rechtlich-subventionieren/



Reichweiten-Erschleichung at its best... ::) >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben