"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Beweis für den Nicht-Besitz eines Rundfunkgerätes? [Berlin]
bad1080:
Hallo werte Mitstreiter!
Ich bin bei meiner Recherche über folgendes gestolpert:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150008591&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Und besonders über diesen Teil:
--- Zitat ---Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen kann - soweit man für die Qualifizierung der Rundfunkabgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit fordert - § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der Wohnungsinhaber bei Nachweis des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist.
--- Ende Zitat ---
Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
Beste Grüße
Bad1080
Peer_Gynt:
Die Richter der 27. Kammer des VG gefallen mir.
Sie stellen viele positive Argumente gegen den RB heraus, z.B. hier das der 400.000 betroffenen Nicht-Nutzer.
--- Zitat ---Vorliegend ist nach den oben angeführten statistischen Angaben davon auszugehen, dass der Anteil der Haushalte, die über keine Rundfunkempfangsgeräte verfügen, im unteren einstelligen Prozentbereich liegt. Gleichwohl ist ihre absolute Zahl beachtlich, wenn man berücksichtigt, dass 1 % der Haushalte etwa 400.000 Betroffene darstellen.
--- Ende Zitat ---
Gleichwohl übernehmen sie im Ergebnis die Argumente pro Rechtmäßigkeit des RB.
Zumindest bieten die Ausführungen in diesem Urteil gute Argumente, die in den beiden höchsten Instanzen
(BVerwG und BVerfG) wohl größeres Gehör finden werden.
ellifh:
400 000 betroffene HAUSHALTE!
macht eine Wohnung=ein Beitrag
400 000 X 17,50 Euro, na, das hätte ich auch gerne abgegriffen >:D
seppl:
--- Zitat von: bad1080 am 01. Februar 2016, 19:59 ---Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
--- Ende Zitat ---
Man gibt einen Mitbewohner als Zeugen an und/oder bittet das Gericht um Feststellung des Nichtbereithaltens durch Inaugenscheinnahme der Wohnung. (Kein Scherz! Es gibt dann auch einen Termin zur Besichtigung.)
20MillionenEuroTäglich:
--- Zitat von: seppl am 02. Februar 2016, 11:22 ---
--- Zitat von: bad1080 am 01. Februar 2016, 19:59 ---Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
--- Ende Zitat ---
Man gibt einen Mitbewohner als Zeugen an und/oder bittet das Gericht um Feststellung des Nichtbereithaltens durch Inaugenscheinnahme der Wohnung. (Kein Scherz! Es gibt dann auch einen Termin zur Besichtigung.)
--- Ende Zitat ---
Darf Person Z ihr Firmenlaptop dann nicht mehr in ihrer Wohnung benutzen?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln