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Autor Thema: Beweis für den Nicht-Besitz eines Rundfunkgerätes? [Berlin]  (Gelesen 7309 mal)

b
  • Beiträge: 3
Hallo werte Mitstreiter!
Ich bin bei meiner Recherche über folgendes gestolpert:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150008591&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Und besonders über diesen Teil:

Zitat
Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen kann - soweit man für die Qualifizierung der Rundfunkabgabe als Beitrag eine Entlastungsmöglichkeit fordert - § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV dahingehend verfassungskonform ausgelegt werden, dass der Wohnungsinhaber bei Nachweis des Nichtbereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts von der Rundfunkgebührenpflicht auf Antrag zu befreien ist.

Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?

Beste Grüße
Bad1080


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 20:17 von bad1080«

P
  • Beiträge: 207
Die Richter der 27. Kammer des VG gefallen mir.
Sie stellen viele positive Argumente gegen den RB heraus, z.B. hier das der 400.000 betroffenen Nicht-Nutzer.

Zitat
Vorliegend ist nach den oben angeführten statistischen Angaben davon auszugehen, dass der Anteil der Haushalte, die über keine Rundfunkempfangsgeräte verfügen, im unteren einstelligen Prozentbereich liegt. Gleichwohl ist ihre absolute Zahl beachtlich, wenn man berücksichtigt, dass 1 % der Haushalte etwa 400.000 Betroffene darstellen.

Gleichwohl übernehmen sie im Ergebnis die Argumente pro Rechtmäßigkeit des RB.

Zumindest bieten die Ausführungen in diesem Urteil gute Argumente, die in den beiden höchsten Instanzen
(BVerwG und BVerfG) wohl größeres Gehör finden werden.


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e
  • Beiträge: 811
400 000 betroffene HAUSHALTE!

macht eine Wohnung=ein Beitrag

400 000 X 17,50 Euro, na, das hätte ich auch gerne abgegriffen >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
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Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?

Man gibt einen Mitbewohner als Zeugen an und/oder bittet das Gericht um Feststellung des Nichtbereithaltens durch Inaugenscheinnahme der Wohnung. (Kein Scherz! Es gibt dann auch einen Termin zur Besichtigung.)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 721
Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?

Man gibt einen Mitbewohner als Zeugen an und/oder bittet das Gericht um Feststellung des Nichtbereithaltens durch Inaugenscheinnahme der Wohnung. (Kein Scherz! Es gibt dann auch einen Termin zur Besichtigung.)

Darf Person Z ihr Firmenlaptop dann nicht mehr in ihrer Wohnung benutzen?


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Das Firmenlaptop würde ich, um Irritationen zu vermeiden, am Besichtigungstag woanders deponieren.

Übrigens: Man sollte auch zusehen, dass auf der eigenen Telekommunikationsrechnung nicht ein "Super-XL-Teleguck-Paket" oder Ähnliches auftaucht. Evtl. wird auch danach gefragt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 207
Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
Ein VG-Richter hat mal verlauten lassen, dass hierfür eine Eidesstattliche Versicherung erforderlich sei.

Ich weiß aber nicht mehr, ob das mal in einer der von mir besuchten Verhandlungen war (VG München, Bayerstraße)
oder ob das mal ein Forist A oder X zitiert hat.

Ein Bekannter von mir hat mal eine EV aufgesetzt, da stand drin:
Eidesstattliche Versicherung
Hiermit erkläre ich, xxx, wohnhaft in xxx, xxx,
dass ich seit vielen Jahren, insbesondere seit 01.01.2013, keinerlei eigene Rundfunkgeräte, auch keine sogenannten
neuartigen Rundfunkgeräte, in meinem Haushalt bereithalte oder innerhalb oder außerhalb meines Haushaltes nutze.
Datum, Unterschrift



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Wie müsste nun ein solches Schreiben in etwa Aussehen um ein Nichtbereithalten zu beweisen/nachzuweisen?
Ein VG-Richter hat mal verlauten lassen, dass hierfür eine Eidesstattliche Versicherung erforderlich sei.

Ich weiß aber nicht mehr, ob das mal in einer der von mir besuchten Verhandlungen war (VG München, Bayerstraße)
oder ob das mal ein Forist A oder X zitiert hat.

Ein Bekannter von mir hat mal eine EV aufgesetzt, da stand drin:
Eidesstattliche Versicherung
Hiermit erkläre ich, xxx, wohnhaft in xxx, xxx,
dass ich seit vielen Jahren, insbesondere seit 01.01.2013, keinerlei eigene Rundfunkgeräte, auch keine sogenannten
neuartigen Rundfunkgeräte, in meinem Haushalt bereithalte oder innerhalb oder außerhalb meines Haushaltes nutze.
Datum, Unterschrift

Das ist schon mal sehr hilfreich, vielen Dank!
Daraus ergibt sich nun eine weitere Frage für mich, ich habe dies auf Wikipedia unter "Versicherung an Eides statt" gefunden:
Zitat
Dazu kann sich der Beweisführer zum Beweis einer tatsächlichen Behauptung auch auf eine Versicherung an Eides statt (sogar seine eigene) als Mittel der Glaubhaftmachung stützen. Die Versicherung an Eides statt bedarf keiner besonderen Form.


Wäre dies in so einem Fall ausreichend oder gibt es eine Behörde o. Ä. die eine solche Erklärung 'absegnen' müsste?


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  • Beiträge: 207
Habe mit meinem Bekannten B gesprochen, der sich mittlerweile doch ein
onlinefähiges Smartphone und einen PC für zu Hause angeschafft hat.

B bittet den Text zu ergänzen und auf § 156 StGB hinzuweisen.

Text:
Hiermit erkläre ich, xxx, xxx xxx
im Wissen um die Strafbarkeit einer falschen, auch fahrlässig falschen Eidesstattlichen Versicherung,
dass ich seit vielen Jahren...

Hier findet sich § 156 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html


Dennoch: Viel Glück bei dieser Vorgehensweise, du könntest auf einen verständigen VG-Richter stoßen!

P.S.: Das ganze müßte dann über die "Härtefall"-Regelung laufen.


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M
  • Beiträge: 508
Wäre dies in so einem Fall ausreichend oder gibt es eine Behörde o. Ä. die eine solche Erklärung 'absegnen' müsste?
Das Schreiben kann XYZ gleich an ihren/seinen RichterIn senden, die/der sagt ihr/ihm dann, wie es weitergeht.

Das Thema gab's schon ausgiebig hier:
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg113460.html#msg113460
bzw. hier:
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg111819.html#msg111819


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2016, 23:06 von Bürger«

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Und auch genau passend hier:
Zitat
Der Kläger des Verfahrens BVerwG 6 C 6.15 hat nach seinen Angaben weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät, ...

Das Zitat stammt aus einer Vorankündigung des BVerwG zum Verhandlungstermin am 16. und 17. März 2015.
Ankündigung BVerwG: 16 Verhandlungen sowie Sixt & Lebensmittelkette
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17399.msg114488.html#msg114488


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2016, 23:07 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Das Firmenlaptop würde ich, um Irritationen zu vermeiden, am Besichtigungstag woanders deponieren.

Übrigens: Man sollte auch zusehen, dass auf der eigenen Telekommunikationsrechnung nicht ein "Super-XL-Teleguck-Paket" oder Ähnliches auftaucht. Evtl. wird auch danach gefragt.

Bringt aber alles nichts.
1. Beim Autoradio greift der Beitrag (bei jeglichem Radio auch, Handy-Radio)
2. Beim PC, greift der Beitrag vermutlich (DVBT-Antenne kann man nachrüsten)
3. Bei einem funktionierenden Kabelanschluss greift der Beitrag (Nachrüstbarkeit)
4. Der Beitrag wäre trotzdem unabhängig der Gerätschaft zu entrichten (15.RBStV)


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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