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Autor Thema: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid  (Gelesen 8490 mal)

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Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
Autor: 18. Februar 2010, 11:50
Hallo

Habe das Problem, daß bei mir Gebührenbescheide der Landesrundfunkanstalt (wird durch GEZ verschickt) immer zu spät eintreffen.

Als Datum ist beispielsweise der 2. Oktober angegeben, der Bescheid ist dann aber erst am 15. Oktober eingetroffen. Auf dem Briefumschlag selbst ist kein Poststempel vorhanden, so daß die verspätete Zustellung auch nicht nachgewiesen werden kann.

Schwierig ist ja immer, daß nach 14 Tagen die Zwangsvollstreckung droht und nur 4 Wochen Widerspruchszeit bleiben...

Nun meine Frage: Ist das Praxis? Kann das jemand bestätigen, daß ihm das genauso ergangen ist?

Wären natürlich keine statistisch verläßlichen Angaben hier... aber trotzdem.


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Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#1: 18. Februar 2010, 15:29
ja, das ist alt bekannt, die GEZ schickt oft rückdatierte Briefe raus, um Widerspruch/ Einspruch zu erschweren.

Einfach nicht davon abschrecken lassen, auf solche Briefe das Ankunftsdatum schreiben.

Auch wer einen Brief gekriegt hat und nachweisbar im Urlaub war, kann die Einspruchs/ Widerspruchsfrist verlängern.

Zeigt mal wieder, mit welch miesen Tricks die GEZ arbeiten muß, weil ein gerechter Anspruch nicht besteht!


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Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#2: 18. Februar 2010, 16:05
Der Gebührenbescheid wird immer formlos bekannt gegeben, also mit der normalen Post zugesendet. Als Sonderregel gilt hier, dass mit dem dritten Tag nach Aufgabe bei der Post die Zustellung bzw. Bekanntgabe erfolgte.

Aber: Braucht die Bekanntgabe länger als drei Tage, gilt das tatsächliche Datum der Zustellung als Fristbeginn  und die Behörde ist in der Beweispflicht, denn es gilt:


§ 31 VwVfG
Fristen und Termine
   Teil II (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)

(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.

(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.





Beispiel:

Erstelldatum Gebührenbescheid 01.10. / Versanddatum 01.10.
= > +3 Tage = Fristbeginn 05.10. 00:00h


Erstelldatum Gebührenbescheid 01.10. / Versanddatum 15.10.
=> Fristbeginn 16.10. 00:00h


Im Streitfall um den Fristbeginn muss die GEZ LRA beweisen, wann der Gebührenscheid versendet worden ist!

Merksatz: Fristauslösung durch Bekanntgabe und nicht durch Erstelldatum


Gruss
Spock


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2010, 12:59 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

H
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Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#3: 19. November 2018, 17:26
Wäre es nicht schön, wenn mehr Zeitgenossen auf die Idee kämen, sich so etwas - sei es als reine Schikane oder doch mehr - nicht mehr gefallen zu lassen bzw. wortlos einzustecken, sondern stattdessen aktiv etwas dagegen zu tun? Wenn solche Fälle einfach gesammelt und dokumentiert würden, wäre bestimmt auf Dauer einiges gewonnen, und dann dürfte diese Variante der Verarschung des Bürgers irgendwann ein Ende haben.

Ach,
mir ist ein Fall bekannt (vom runden Tisch) da wurde der Widerspruch gegen einen Bescheid gegen PZU zugestellt. Auf der Urkunde (PZU) ist dann das Datum vermerkt... trotzdem behauptet die Rundfunkanstallt, der Widerspruch wäre nicht rechtzeitig eingegangen, und nennt sogar ein abweichendes Datum als das, was auf der Postzustellungsurkunde vermerkt wurde...

Ich nenne so einen Widerspruchsbescheid schlichtweg Urkundenfälschung)...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2018, 18:56 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#4: 19. November 2018, 18:07
Ja, interessant zu hören...

...
Ach,
mir ist ein Fall bekannt (vom runden Tisch) da wurde der Widerspruch gegen einen Bescheid gegen PZU zugestellt. Auf der Urkunde (PZU) ist dann das Datum vermerkt... trotzdem behauptet die Rundfunkanstallt, der Widerspruch wäre nicht rectzeitig eingegangen, und nennt sogar ein abweichendes Datum als das, was auf der Postzustellungsurkunde vermerkt wurde...

Ich nenne so einen Widersporuchsbescheid schlichtweg Urkundenfälschung).....
...

...der berühmte Rechtsstaatsbankrott rückt immer näher, zumal sollten in dem Fall Gerichte "mitspielen" bei derartigen Tricks. Aber bei manchem Richter dürfte dann ja vllt. doch so etwas wie eine "Grenze" erreicht sein.

Alternativ zu alldem (also eingeschrieben [mit oder ohne Rückschwein], oder PZU wie Du berichtest) könnte doch dann noch folgende Option sein, wird der fiktive Besucher nächstens auch so machen, wenn er seiner "Anstalt" schreibt: Nämlich den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen mit dem Auftrag der Zustellung an die "Anstalt" oder das Etablissement. Und das dann ggf. ergänzend & zum Spass noch mit dem Vermerk persönlich (bzw. gem. Briefgestaltung nach DIN 5008/676) an den Intendanten bzw. die Intendöse. Dürfte mit etwa 12.- nicht viel teurer sein als per Postzustellungsurkunde.

Ob denn der GV ernsthaft bei solch' einer "öffentlich-rechtlichen" Tour, also mit einer persönlichen Lüge bzgl. der Zustellung wie v. Dir beschrieben mitmachen würde bzw. ob der sich wohl freut, wenn die "Anstalt" oder das "Etablissement" abweichende Verhältnisse behaupten würde ggü. dem, was der GV notiert hat? Da wäre vmtl. nicht nur ein fiktiver Besucher gespannt, wie lange die Gerichtsvollzieher-Zunft und der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk, dessen "Anstalten" sowie sein gewisses "Etablissement" dann wohl noch Freunde sind :->>>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2018, 18:34 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

b
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Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#5: 19. November 2018, 21:44
trotzdem behauptet die Rundfunkanstallt, der Widerspruch wäre nicht rechtzeitig eingegangen, und nennt sogar ein abweichendes Datum als das, was auf der Postzustellungsurkunde vermerkt wurde...

Es gibt eine preiswerte Alternative als Zustellung mit GV: Beauftragung der Staatskanzlei mit der Weiterleitung des Widerspruchs. Die Staatskanzlei soll auch das Datum mitteilen, wann LRA den Widerspruch bekommen hat. Außerdem (nach Laune) kann man auch die Staatskanzlei beauftragen, dass sie die Bearbeitung des Widerspruchs bei LRA mitverfolgt.

Person P empfiehlt, generell die gesamte Post an LRA über die Staatskanzlei zu leiten, damit Staatskanzlei auch bei jedem Vorgang beteiligt wird. Mal sehen, ob LRA dann behauptet, die Post von Staatskanzlei zu spät zu bekommen  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2018, 11:11 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.239
Re: Verspätete Zustellung Gebührenbescheid
#6: 19. November 2018, 21:53
Erhalt eines "Festsetzungsbescheides"
Dazu sollte man wissen wann der tatsächlich abgeschickt wurde denn man hat ab BEKANNTGABE einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen.
Auslesen des Barcodes auf dem FB-Bescheid - und schon hat man das genau Postaufgabedatum.
Dann ein bisschen rechnen (3 Tage Postlaufzeit + eventuelles Wochenende oder sonstige Ereignisse die eine BEKANNTGABE etwas nach hinten schieben ;-)
Auslesen z. B. mit http://www.bctester.de/de/download.html

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" @alle:
Dieser aufgewärmte Uralt-Thread aus 2010(!!!) wird geschlossen, denn das Thema Fristwahrung für den Widerspruch (Erstelldatum ist irrelevant, Versanddatum ist notfalls aus QR-Code auslesbar, relevant ist und bleibt jedoch Zugangsdatum, Frist von 1 Monat sollte nicht ausgereizt werden, besser ~2 Wo vor Fristablauf, usw.) sollte im Forum seit Jahren mehrfach und hinlänglich genug beschrieben sein - siehe u.a. unter
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Data Matrix Code auf den Briefen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html
Da Mahrfachdiskussionen von bereits ausgiebig behandelten Themen im Forum aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2018, 22:08 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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