Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vorgehen und einige Fragen wegen des ersten Festsetzungsbescheides von Person X  (Gelesen 1306 mal)

M
  • Beiträge: 24
Hallo an alle Personen.   :)


Person X hat ein paar Tage nach dem neuen Jahr einen Festsetzungsbescheid von Organisation Z erhalten (wann genau weiß Person X nicht mehr). Auf dem Wisch steht 03.01.2016, aber Organisation Z datiert ihre Zettelchen mal gerne zurück, wie Person X im Forum Q gelesen hat.

Da Person X schon seit ca. April 2015 mit der netten Organisation Z Kontakt hat da sie Geld von ihr haben wollen, obwohl sie kein TV schaut, findet Person X das ungerechtfertigt und hat die Werbe- und Drohbriefe der Organisation Z bis zum oben erwähnten Festsetzungsbescheid ignoriert, wie es ihm geraten wurde.

Person X wird soviel taktischen Widerstand gegen Organisation Z aufbringen, wie es ihr möglich ist, aber hat nur begrenzte finanzielle Mittel. Da Organisation Z mit dem geraubten Geld deutlich überlegen ist, sind Informationen für Person X von fundamentaler Wichtigkeit.  :D

Nun will Person X allerdings einen Widerspruch mit Aussetzung der Pfändung gegen den Festsetzungsbescheid einlegen und hat, da er nur ein normaler Bürger ist noch ein paar Fragen an schlaue Personen Y, welche sich mit der Thematik auskennen.

Person X würde gerne wissen, ob sie diesen Widerspruch in einer leicht abgeänderten/auf sie zugeschnittene Form verwenden kann http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.0.html
und würde gerne wissen, ob es sinvoll ist, diesen Handschriftlich zu verfassen; da dies in Forum Q stand und zusätzlichen Arbeitsaufwand für Organisation Z wäre?

Person X würde auch gerne wissen, was für Kosten auf sie zukommen werden/können, wenn der Widerspruch, wie sie auch gelesen hat abgelehnt wird?

Was Person X danach passiert und wie sie vorgehen sollte, würde sie auch gerne wissen.
Person X hat seit August 2015 eine Rechtsschutzversicherung und würde gerne wissen, inwieweit die sich beim Rundfunkbeitrag als nützlich erweisen kann, da die Nichtzahlung dieses "Beitrags" ja schon vor dem Abschließen dieser stattfand?

Alles in allem will Person X sich das auf keinen Fall gefallen lassen, sich aus vorausschauender Sicht nicht verheizen lassen, aber soviel Schaden wie möglich am Abzock-System anrichten, da Person X aus moralischen Gründen kein Fernsehen bezahlen will, welches schon lange nicht mehr dem Bildungsauftrag nachkommt, in wichtigen Dingen staatskonform ist und nur scheinkritisch agiert, Menschen ausbeutet, die ohnehin kaum etwas haben, welches geltendes Recht aushebelt und das durch einen Großteil des Staatsapparates trotz dieser eklatanten Fehler gedeckt wird und die Bürger, welche es nicht mitmachen wollen und Unrecht aufzeigen an den Rand gedrängt werden.

Das wäre es erstmal. Person X ist dankbar für alle Antworten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben