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Autor Thema: Rundfunkföderalismus: Die Werbezeitregelungen der ARD-Anstalten  (Gelesen 1701 mal)

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radiowoche.de, 27.01.2016


Rundfunkföderalismus: Die Werbezeitregelungen der ARD-Anstalten

von  Tom Sprenger

Zitat
Der WDR beklagt sich heute, die Gesetzesänderung von Rot-Grün im Düsseldorfer Landtag beschneide von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland allein ihn.

Wie sieht es eigentlich bei den anderen ARD-Anstalten mit der Werbezeitbegrenzung aus? Die Medienpolitik fällt in Deutschland in den Kompetenzbereich der Bundesländer, also kann es auf diese Frage keine einheitliche Antwort geben.

Der Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer miteinander geschlossen haben, setzt bis zu 90 Minuten Werbung werktäglich im Jahresdurchschnitt als Richtschnur. Altregelungen von vor 1987 haben aber Bestand. Das führt dazu, dass die Bundesländer für ihre ARD-Landesrundfunkanstalten alle unterschiedliche Regelungen gefunden haben.

Eine kleine Reise durch den Rundfunkföderalismus.

Am stärksten reglementiert ist der NDR – 60 Minuten werktäglich zwischen 5.50 und 20 Uhr darf ausschließlich auf NDR2 geworben werden. Das „NDR-Modell“ ist die von den privaten Rundfunkanbietern bevorzugte Regelung, da sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Grenzen setzt. Die Verlage und Privatradios würden diese Regelung gerne bundesweit sehen.

Für den WDR gilt dann ab 2019 ebenfalls – nur noch 60 Minuten Werbung werktäglich auf einer Welle sind möglich, statt bisher 90 Minuten auf 1LIVE, WDR2 und WDR4. Als Übergang sind es ab 2017 75 Minuten auf zwei Wellen.

Besser haben es da der SWR und der rbb, denen der Gesetzgeber bis zu 177 bzw. 172 Minuten werktägliche Werbung auf potentiell allen Wellen erlaubt….

Weiterlesen auf:
http://www.radiowoche.de/rundfunkfoederalismus-die-werbezeitregelungen-der-ard-anstalten/



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