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Autor Thema: Zahlungsaufforderung vom Landratsamt §18ff. ThürVwZVG  (Gelesen 19252 mal)

G
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Um allen Beteiligten gerecht zu werden, würde man vielleicht dem Landratsamt mitteilen, daß die Beitragspflicht nicht besteht und vor allem daß die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen und daß sich das Landratsamt schadensersatzpflichtig macht. Nur zur Übung, die unzulässige Vollstreckung ist schmerzhaft genug.


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M
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Um allen Beteiligten gerecht zu werden, würde man vielleicht dem Landratsamt mitteilen, daß die Beitragspflicht nicht besteht und vor allem daß die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen und daß sich das Landratsamt schadensersatzpflichtig macht. Nur zur Übung, die unzulässige Vollstreckung ist schmerzhaft genug.

Und du meinst das interessiert den "angestellten" Beamten vom LRA? Wenn der vor der Tür steht, dann zahlt fast jeder. Das wissen die leider. Und wenn du nicht zahlst steigen deine Kosten.


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