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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung > ohne eigenes Einkommen/ keine Befreiung  (Gelesen 5028 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo,

Person XY, hat eine solche "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Landratsamt Hildburghausen bekommen, mit Aufforderung zu einem genannten, vorgegebenen Termin, Persönlich bei der Vollstreckungsstelle vorzusprechen.
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kurzer Verlauf zu Person XY ...

Person XY ist seit ca 2011 ohne Arbeit.
_ Arbeitgeber (a) 2008-2010 ... Insolvent, noch offen Beträge (ca 120000€) ... ( wird es wohl nicht mehr geben )
- Arbeitgeber (b) 2010 -2011 ... Insolvent, noch offene Beträge (ca. 8000€)... wird auch da nichts mehr zu holen sein.
Durch immer wiederkehrende, nicht vom Arbeitgeber bezahlte Winterpausen ( Bau, LKW), war ein Anspruch von Alg I, schnell verbraucht, ein Alg II Antrag wurde abgelehnt, weil Ehepartner im durchschnitt ca. 1100€ Netto verdient.
Also ohne Einkommen.
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Diverse Zahlungsaufforderungen der GEZ, konnten bislang erfolgreich ignoriert werden, war evtl. falsch! Na ja, das Leben geht weiter, jedenfalls, z.bsp. über facebook ca. 17 Seiten zum Thema GEZ gefunden, auch diese hier. Nun schaue ich schon seit Stunden, alle möglichen Fallbeispiele etc. durch, es wird aber immer komplizierter, statt einfacher.
Nun bin ich mal direkt zur GEZ- Seite und habe "Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen" eingegeben. Daraufhin, wurde man zu diesem gelangte man zu dieser Seite: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/ , diese wurde ausgefüllt und gedruckt, werde diese morgen Absenden.
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Ich denke, das wird erst einmal die bestmögliche Vorgehensweise sein um einen Schritt weiterzukommen, danach noch den Termin beim Vollstrecker wahrnehmen und weitersehen.
Oder kann man noch irgend etwas anderes, als unwissender in solchen sachen vornehmen?

Vorab, vielen Dank ...



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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g

gartieb_weg

Was ist denn mit dem Festsetzungsbescheid?


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