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Autor Thema: SCHLUSS mit dem ARD & ZDF Zwang - eigene Medienwahl lt. Grundrecht aus Art. 5 GG  (Gelesen 33840 mal)

V
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...

Danke Viktor7 für Deinen tatkräftigen Einsatz für unsere Freiheit vom Zwang! :)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
...

Danke MMichael,

das ganze gez-boykott Team und WIR alle tragen zum Erfolg bei.

Viele Grüße
Viktor


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anne-mariechen

ach... und, Kratzmann nicht vergessen: "... Zitat: "Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."

Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte.
Es sind doch nur vereinzelte Berichte von Kleinunternehmen oder bestimmte Unternehmen die es in Ihrer Tätigkeit übermässig trifft (Autovermietung Sixt) bisher wirklich gegen den RF-Beitag in Erscheinung getreten. Der Unternehmer legt die Kosten über das Finanzamt (erhöhte Aufwendung) und sein Produkt (verminderter Ertrag) um, den interessiert nicht das Grundrecht auf freie Medienwahl so wie es den Bürger trifft.


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g

gartieb_weg

Die Richter gehen da nicht dran, denn die Verwaltungsgerichte sind für Verfassungsfragen nicht zuständig und müssten nach Art. 100 (1) Grundgesetz eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen. Sie tun es nicht und wählen scheinbar die Methoden an:

Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen!

Ich denke, dass auch ein unabhängiger Richter, der noch nicht an der gängigen Praxis beteiligt war (ignorieren), dies tun würde - wenn ihm nicht weitere Aufgaben auferlegt werden. Ich denke, es spielt hier auch eine systematische Überforderung der einzelnen Personen mit ein, die so gar nicht zum Zug und Nachdenken kommen können, weil sie sich fürchten und/oder es nicht mehr wollen.


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V
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... Ich denke, es spielt hier auch eine systematische Überforderung der einzelnen Personen mit ein, die so gar nicht zum Zug und Nachdenken kommen können, weil sie sich fürchten und/oder es nicht mehr wollen.

Wenn die Richter überfordert sind, lege es doch nahe, fertige Argumentation aus guten Klagebegründungen oder den Gutachten zu übernehmen.

Wären die Urteile nicht manipuliert, dann müsste es zwangsweise ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten/wissenschaftlichen Arbeiten gehen. Diese gibt es aber nicht. Keines der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Damit überführen sich die verantwortlichen Stellen eindeutig der Willkür/Rechtsbeugung.


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"Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte."

Viele Unternehmen geben die Kosten einfach weiter an den Verbraucher.
Wir Bürger zahlen an den weit über 20 Millinen Euro täglich abgepresster Zwangsabogebühren mehrfach mit: Wohnung, Arbeitgeber, teurere Produkte/Dienstleistungen aufgrund umgelegter "Betriebsstättenabgabe", möglicherweise Zweitwohnung z.B am Arbeitsplatz. Und das bei mittlerweile aufgrund vorhandener Alternativen zum örR Millionen von örR Nichtnutzern... 


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

V
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"Wobei man ganz klar sagen muss, dass ich mir zum Betriebsstättenbeitrag von allen Unternehmen mehr Widerstand und Solidarität erwartet hätte."

Viele Unternehmen geben die Kosten einfach weiter an den Verbraucher.
...

Das wünschten wir uns alle. Wenigstens Sixt, Rossmann, … stehen ihren Mann.


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V
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Wir sollten hier nicht klein beigeben und weiter rechtliche Klarheit verlangen. Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Ansonsten bleibt nur noch Auswandern in ein Land, der seine Verfassung mehr Achtung schenkt. Lass uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass viele Landesjustizminister, Abgeordnete und andere sich mit der folgenden Frage befassen müssen.

Anm.:
Für www.abgeordnetenwatch.de müsste die Anfrage auf 2000 Zeichen gekürzt werden. Direkte Anfragen in voller Länge vermitteln die Verfassungswidrigkeit m.M.n jedoch deutlich besser.


Sehr geehrter Herr Abgeordneter xyz,
Sehr geehrter Herr Landesjustizminister xyz,
Sehr geehrter Herr Intendant xyz,
Sehr geehrter KEF Mitglied,


vielen Dank für Ihre in meinen Augen sehr gute Arbeit als xyz.

Ich hoffe, Sie können ein wenig Licht ins Dunkel bringen und meine einzige konkrete Frage nach Ihrer Einschätzung zum folgenden Sachverhalt beantworten.

Die Staatskanzlei meines Landes (NRW) habe ich mit Absicht nicht angeschrieben. Sie führt zwar die Dienstaufsicht über die jeweilige Rundfunkanstalt. In der Praxis reicht sie jedoch die Antworten einer Rundfunkanstalt weiter. Dies haben wir (gez-boykott.de Forum) in der Vergangenheit erfahren müssen. Damit würde die Auslegung des Grundrechts der ungehinderten Unterrichtung lt. Art. 5 Grundgesetz an die Rundfunkanstalt abgetreten und die Antwort sehr einseitig und vorbei an der Frage ausfallen (Stichwort: ausweichende Textbausteine).

Nun zur meiner Frage:

Das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?

Dazu die folgenden Gedankengänge:

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die ungehinderte Unterrichtung schließt sogar eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

„Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitat
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

Die 52,50 € Zwangsbeiträge pro Quartal für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Option sind neben der Hardware wie die Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und den laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten wegen der Höhe ein objektiver Hindernis diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung in selbstbestimmter Menge zu Nutzen. Ich und Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich.

Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Auch ich und andere Bürger möchten für die eigene Rente etwas zurücklegen können. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die Berliner Zeitung zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html


Über eine schnelle Beantwortung meiner Eingangsfrage würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße
XXX





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2016, 12:48 von Viktor7«

V
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Soeben über das Kontaktformular der Justiz NRW abgeschickt:

https://www.justiz.nrw.de/Service/kontakt/index.php


Zitat
Sehr geehrter Herr Justizminister Kutschaty,

das Grundgesetz sollte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch zur Anwendung kommen. Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?

Bei der Typisierung nach Rundfunkgeräten wurden 10% als vernachlässigbare Menge angesehen.

Damit der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem Alibigesetz ohne Wirkung verkommt, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus einem Meer von Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von Lenkung durch Zahl-Zwang für eine bestimmte Option sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) spricht von der freien Wahl.

Die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programme sinkt unaufhaltsam weiter. Dazu die offiziellen Stellen:

Haupt- und Medienausschuss, 13. Sitzung (öffentlich) vom 7. April 2011, Landtag Nordrhein-Westfalen.
Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-177.pdf
Zitate:
"Horst Röper (Forschungsinstitut Formatt):
Wichtiger erschien mir immer, dass mit der zurückgehenden Gebührenakzeptanz auch das System öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert wurde.
...
Prof. Dr. Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Dass das derzeitige Modell Akzeptanzverluste und auch erhebliche Umsetzungsverluste aufweist, wenn nur 75 % einspielt werden können, liegt auf der Hand.
...
Dass auch das öffentlich-rechtliche System Akzeptanzverluste hat, das sehe ich gerade an der Uni jeden Tag. Die meisten Studenten haben eine ganz andere Mediennutzung als meine Generation.
...
Dr. Thorsten Ricke (Westfälische Wilhelms-Universität Münster):
Die Akzeptanz der gegenwärtigen Gebühr ist bei Studenten sehr gering. Ein Drittel von ihnen nutzt zum Fernsehen mittlerweile den Computer und nicht mehr den Fernseher. Dass man die irgendwie erfassen muss, ist, glaube ich, selbstverständlich.“

Die 52,50 € Zwangsbeiträge pro Quartal für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Option sind neben der Hardware wie die Multifunktionsbildschirme, DVD/Blu-ray Player, PC/Notebook, SAT Receiver, Konsolen, … und den laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky/Netfix/Musik und sonstige Bezahldienste, DVD/Blu-ray Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté und noch weitere nicht genannte Möglichkeiten wegen der Höhe ein objektiver Hindernis diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung in selbstbestimmter Menge zu Nutzen. Ich und Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich.

Die ö.-r. Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte ö.-r. Medienoption in Höhe von 52,50 € pro Quartal schmälert mein knappes Medienbudget, sie schränkt, lenkt und hindert meine eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind Einschränkungen nötig, um die nicht erwünschte ö.-r. Medienoption zu finanzieren. Meine Informations- und Medienbeschaffung wird mit dem Rundfunkbeitrag finanziell gelenkt und führt zum Zwangsverzicht der gewünschten Informationsquellen. Damit ist die Abgabe Verfassungswidrig.

Auch ich möchte für die eigene Rente etwas zurücklegen können. Die Zwangsfinanzierung der üppigen Zusatzrente in Höhe von 1575 € (ARD) und 1750 € (ZDF) aus abgepresstem Geld der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption gleicht einem politisch organisierten Raub.

Die B.Z. zu der Zusatzrente (gesicherter Beitrag)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15528.0.html


Über eine schnelle Beantwortung der Eingangsfrage würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße
...

Nachtrag vom 24.01.2016 (nicht im Schreiben an Justizminister enthalten, bitte in den nachfolgenden Schreiben immer einbauen):

Weiteres Argument:

Die ungehinderte Unterrichtung schließt eine Teilhinderung aus!

Damit können wir nun die Frage:

Ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person bewirkt der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung?

selbst beantworten.

Bereits bei einem Zwangsbeitrag von einem Prozent des Medienbudgets sorgt er für eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung. Eine Teilhinderung ist dem Sinn und der Intention des Art. 5 GG nach jedoch ausgeschlossen. Damit ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig.


Vorlage


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 19:56 von Viktor7«

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zuwider

...gerade an Frau Bremer CDU Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
Sind ja bald Wahlen!

Leider ist die Anzahl der Zeichen begrenzt, so daß ich deutlich kürzen mußte. >:(


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zuwider



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Danke Weißseher für die Adressdaten der Landtagswahlkandidaten.

Diese und noch andere Adressen können wir vor den Landtagswahlen nutzen, um die Politiker zum Thema der finanziell aufgezwungenen ö.-r. Medien-Option und der Verletzung des Grundrechts auf ungehinderte Information - ohne Lenkung, Einschränkungen und Behinderungen lt. Art. 5 Grundgesetz mit dieser Vorlage befragen.

Baden-Württemberg:
CDU: nicht gefunden
Grüne: https://www.gruene-bw.de/wahlen/kandidatinnen/
SPD: https://www.spd-bw.de/index.php?mod=content&menu=102&page_id=22835
FDP: http://www.fdp-bw.de/kandidaten16.php?
Linke: http://www.die-linke-bw.de/wahlen_2016/landtagswahl_2016/landtagswahl_2016/unsere_kandidatinnen_in_den_wahlkreisen_vor_ort/
Tierschutzpartei: https://www.tierschutzpartei.de/landtagswahl-2016-baden-wuerttemberg/
Piraten: nicht gefunden
Afd: http://afd-bw.de/landtagskandidaten/
alfa: http://alfa-bw.de/landtagswahl-2016/kandidaten-ltw2016/



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...zumindest schonmal veröffentlicht:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

KEine richtige Antwort ist auch eine Antwort. Warum beantwortet die Frau nicht die Fragen?
Wieso schreibt Sie fast vollständig verschiedene Presseerklärungen ab, welche mit der Frage keinen Zusammenhang haben.

PersonX denkt, die Frage sollte noch mal allgemein, also ohne Bezug zum Rundfunk gestellt werden, damit in einer Antwort nicht Teile aus Presseerklärungen als Antwort kommen, welche bereits bekannt sind.


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http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

Das schreit nach einer Gegenfrage warum sie auf die einzige einfache Frage ihrer Einschätzung des Prozentsatzes nicht antwortet.

Die einzige Frage lautete:

Zitat
Wenn die ungehinderte Unterrichtung lt. Art. 5 GG kein Alibigesetz sein soll, würde ich von Ihnen gerne erfahren, ab wieviel Prozent des Medienbudgets einer priv. Person der ö.-r. Zwangsbeitrag für eine unerwünschte Quelle eine Lenkung, Einschränkung und Behinderung der selbstgewählten Unterrichtung für Sie zu Folge hat?


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http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78050--f448865.html#q448865

Noch eine Idee für die Gegenfrage:

Die Verletzung des Grundrechts der aktuell gültigen Verfassung (Grundgesetz) dürfte entgegen der Behauptung von Fr. Brehmer doch eine Sache eines jeden Abgeordneten sein.


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die Frau hat doch keine Ahnung. Drei Jahre nach Einführung der Zwangsabgabe für den Rundfunk auf das Menschenrecht Wohnen schreibt Sie zum "...Thema Rundfunk- und Fernsehgebühren..."

Ein medienpolitischer Sprecher der "Gruenen" in Niedersachsen ist der Meinung "... Der Beitrag stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Belastung für diejenigen BürgerInnen dar, die bislang keinen Fernseher oder sogar kein Radio haben – das betrifft aber nur 2 Prozent aller Haushalte. Für alle Weiteren stellt der neue Beitrag eine Vereinfachung dar – es wird nur noch pro Haushalt gezahlt, unabhängig davon wie viele Geräte vorhanden sind und wem sie gehören. .."
Mit den "nur 2 Prozent" (wo immer er diese Zahl hat?) sind über 800 Tausend Haushalte, also ca. 1 Millionen Menschen gemeint... Soweit zur "Sozialstaatsferne" der "FDP für Arme" ...
(auch hier taucht später im Brief vom 18. Januar 2016 zu Erläuterungen der jetzt geltenden Regelungen mehrmals das Wort Gebühren bzw. Rundfunkgebühr auf. - keine Ahnung der Mann!)

DIE LINKE aus Brandenburg bedauert: "... In dem vorliegenden Entwurf des 19. RÄndStV wurde leider nur der kleinste gemeinsame Nenner erreicht. Ich habe in der Sitzung des Hauptausschusses am 7. Oktober 2015 auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere zu § 4 des Entwurfs, der gegen den Grundsatz des Vorranges des Bundesrechts verstößt, aufmerksam gemacht...Leider waren wir in der Minderheit und konnten keine Änderungen bewirken."

Und die FDP in Niedersachsen meint:"... Tatsächlich sehe ich - wie auch meine Parteikollegen - den neuen Rundfunkbeitrag äußerst kritisch. Unter anderem hat die FDP deshalb auch das Modell der personenbezogenen Medienabgabe entwickelt. ... "

All diese Menschen sind nicht betroffen. Sehen den Verfassungsbruch nicht? Sie lassen keinen Raum für eine freie Willensentscheidung des Bürgers als Wohnungsinhaber zur Teilnahme oder Nicht-Teilnahme an der Finanzierung IRGENDEINER unbestimmten, nicht definierten Staatsaufgabe namens Rundfunk!
Die wohlklingenden Floskeln ohne Inhalt sind "Demokratieabgabe", "Versorgungsauftrag", "Grundversorgung", "ein Programm, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (BVerfG vom 22.02.1994, 60/90)", "Vollprogramm", "Filmförderung", "Bildungsauftrag", "Funktionsauftrag zur Meinungs- und Willensbildung" - dies sind Floskeln sind Floskeln! Und diese Worthülsen (ohne Inhalt), die als Argumente gelten sollen, die gilt es zu hinterfragen, zu definieren. Darüber könnte / sollte kommuniziert werden. ?

Und so kann ich als Anfang mal den folgenden Filmtip geben, in dem von einer verantwortlichen  Funktionärin des öff-rechtl. Rundfunks zu hören ist:
 "Wir können uns nicht selber helfen! Man muss uns von Außen dazu zwingen..."
Das ist doch ein Hilferuf aus der Rundfunkhäusern! An uns und an die Landesparlamente, die Reformen in Gang zu bringen und eben die Gesetzesänderungen vorzunehmen!
In dem Film geht es zwar eher um Kunst- bzw. Filmförderung, aber er deutet auf die Einsicht der Insider im örR "Der Bildungsauftrag ist verschwunden... Jetzt gibt es nur noch 'weiter so'..."
Aus diesem Film, der eigentlich ein "Hörfilm" ist, von dem (vielmals vom örR-System profitierenden und abhängigen, weil Fernsehfilme machenden) Regisseur, Drehbuchautor und Produzenten Dominik Graf kann man sehr interessante Wortmeldungen und Formulierungen heraushören!
Also vielleicht schauen und (vorallem) hören Sie mal rein in den Film "Es werde Stadt - Zum Zustand des Fernsehens in Deutschland" von Dominik Graf https://www.youtube.com/watch?v=0SwRn2CBbu4 (obiges Zitat ab 1:36:00 Barbara Buhl)

Menschen, die nicht Fernsehen wollen, zur  Bezahlung des Fernsehens zu zwingen, ist ungerecht und zynisch menschenverachtend - unwürdig und amoralisch.
Die Wohnungssteuer ist unsozial. Es kommt zur Umverteilung von Unten nach Oben!   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 20:09 von Bürger«

 
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