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Autor Thema: Schreiben v. Obergerichtsvollzieher mit Zahlungsaufforderung  (Gelesen 2470 mal)

A
  • Beiträge: 4
Guten Morgen ihr GEZ-Boykottierer :P

Bezüglich dieses hypothetischen Falles habe ich mich während der letzten Tage durch Forum gewühlt, bin aber leider noch sehr unsicher im weiteren Vorgehen, weshalb ich nun auf eure Hilfe hoffe.

Vorab: Person A und B (eine Wohnung!) erhalten beide seit geraumer Zeit (Mitte 2014) "Infopost" vom Beitragsservice mit diversen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Im März 2015 flatterte dann der erste Festsetzungsbescheid (Forderung für den Zeitraum 01/2013 bis 11/2014: 421,54€) vom Beitragsservice ein.  In den kommenden Monaten erhielten Person A und B weiterhin Mahnungen, sowie "kleinere" Festsetzungsbescheide gegen die KEIN Widerspruch eingelegt wurde. Diese Wohnung bewohnte das Paar bis Ende August 2014. Seit September sind Person A und B, weiterhin gemeinsam, in einer neuen Wohnung wohnhaft. Direkt in der ersten Septemberwoche (wie machen die das???) erhielten Person A und B erneute Mahnungen (Gesamtbetrag: 596,96€) vom Beitragsservice. Am 02.10 und 02.12 erhielten beide Personen erneute Bescheide über die jeweiligen Zeiträume über jeweils 60,50€, keine 'Altlasten' vermerkt! Auch hier wurde KEIN Widerspruch eingelegt, was sich im Nachhinein wahrscheinlich als Fehler rausstellt...nunja. Gelten diese denn als nachweislich zugestellt?

Nun haben Person A und Person B vor den Feiertagen jeweils gelbe Post vom Obergerichtsvollzieher mit einer enthaltenen Zahlungsaufforderung (Frist 2 Wochen), sowie der Ladung zur Vermögensauskunft,  bekommen. Für Person A endet diese Frist bereits am 12.01., für Person B am 28.01. Das Schreiben enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung, was ich etwas seltsam finde?! Zusätzlich enthält es verschieden Forderungen bzw. Summen:
- Gerichtsvollzieher fordert jeweils 580,81€
- Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice: 657,46€
- Ausstandsverzeichnis (letzte Seite): 544,46€

Nun würden Person A und B gern auf dieses Schreiben (gilt es überhaupt als Bescheid, ohne Rechtsbehelf bzw. ist nirgends das Wort 'Bescheid' zu finden) Widerspruch einlegen, sowie der jeweiligen Stelle mitteilen, dass es sich hierbei um einen Haushalt handelt. Des weiteren würden Person A und B gern einen aktuelle Auflistung der offenen Forderungen anfordern, da die unterschiedlichen Geldbeträge nicht ganz eindeutig sind. Telefonisch konnte der Obergerichtsvollzieher leider bisher nicht erreicht werden. In den Beitrag: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996 habe ich mich schon etwas eingelesen. Ist dieses Schreiben noch aktuell? Da seit Mitte 2014 ja doch etwas Zeit vergangen ist?

Habt ihr noch Tips und Tricks? Oder ist es inzwischen am sinnvollsten den offenen Betrag zu zahlen und sich anzumelden?

Liebe Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2016, 18:18 von René«

A
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Niemand?


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