Autor Thema: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung  (Gelesen 162049 mal)

Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #75 am: 04. Mai 2017, 19:42 »
Bei der Umzugsmeldetaktik hatten wir ja überwiegend, bis auf eine Ausnahme, positive Rückmeldungen.

Einen Zeitgewinn können diejenigen, bei denen es funktioniert hat, es auf jeden Fall nennen.
( Bei mir selbst, Person u, hat sich seitdem in 1 Jahr & 4 Monaten keine Anstalt mehr gemeldet. )

Ab 2018 soll sich das ja ändern.

Sicher ist den Meisten auch schon die Ankündigung:

Zweiter einmaliger Meldedatenabgleich 2018

bekannt.
( Quelle: http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-unterzeichnen-novelle-zum-rundfunkstaatsvertrag.html )
Zitat
Verankert wurde in der Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird.

Somit müssen wir Umzugsmelder damit rechnen, irgendwann doch mal wieder Post von Beitragss. und/oder Anstalt zu bekommen.

Es ist zwar noch eine kleine Weile hin, aber es kann ja sicher nicht verkehrt sein,  lieber schon mal vorauszuplanen.

Entweder wieder mit der Umzugsmeldetaktik weitermachen ( ? ), wenn möglich, oder Etwas anderes versuchen ( wie bspw. die konsequente Retorentaktik ? ) oder wie auch immer.

Nächstes Jahr geht es voraussichtlich los. Ergo:
Ideen, Anregungen, Hinweise usw. dazu gerne Willkommen!

Markus


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Offline Hannfred

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #76 am: 09. Juni 2017, 01:19 »
Hallo,

mal kurz ein Ablauf zu einer Person X, die ich nicht kenne und nie gesehen habe:

Jan. 2014: Bestätigung der Anmeldung vom BS (haben die ganz alleine gemacht)
Juni 2014: 1. Beitragsbescheid -> Widerspruch -> "zur-Kenntnis-genommen-Schreiben" vom BS erhalten
Sept. 2014: Ankündigung der Zwangsvollstreckung und Festsetzungsbescheid -> Widerspruch -> "zur-Kenntnis-genommen-Schreiben" vom BS erhalten im Mai 2015
Juli 2015: Brief vom GV (Zwangsvollstreckungsauftrag) ca. 300 € über GV abgezahlt (BS wird Kontonummer dieser Person nie erhalten :D )
vermeintliche Ruhe...
März 2016: schon wieder ein Festsetzungsbescheid :( noch kein Widerspruchsbescheid, was ist das nur für ein Verein...

Diese Person erinnerte sich an diesen Thread, las nach, meldete sich online ab und zog von Sachsen nach Bayern :)

....

Stille kehrte ein und diese Person lebt bisher glücklich und zufrieden ;)

Diese Person würde im Falle des Falles das so wieder handhaben. Als "aktuelle Adresse" würde sie ihre tatsächliche angeben, da die Post ja dann zu dieser wieder kommen würde und die Frage würde im Raum stehen: "wer hat diese Person hinterrücks fälschlicherweise abgemeldet?". :o


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« Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 02:26 von Bürger »

Offline drboe

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #77 am: 09. Juni 2017, 08:57 »
@Hannfred: "wer hat diese Person hinterrücks fälschlicher Weise abgemeldet?"

Der BS dürfte erkennen, dass für die Wohnung, obwohl sie offenbar dauerhaft von der gleichen Person bewohnt wurde, nicht gezahlt wurde und eine offene Rechnung mindestens für die Zeit stellen, für die Verjährung nicht eingetreten ist. Das ist im fraglichen Fall die gesamte Zeit seit dem "Umzug" in 2016. Man hat dann rein gar nichts gespart. Die Methode selbst hilft letztlich nur wenigen, da nicht 40 Mio. Zahler "umziehen" werden. Ggf. wird sie nur dazu führen, dass der Abgleich mit den Daten der Meldebehörden jährlich stattfinden wird. Langfristig schafft man m. E. nur Klarheit über den Kampf mit offenem Visier. Man kann ja schlecht 1 Mio. oder mehr Menschen im Jahr für 60 Tage ins Gefängnis werfen, nur weil sie nicht bereit sind für Rundfunk zu zahlen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Offline Hannfred

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #78 am: 09. Juni 2017, 12:58 »
Die Person hat sich selbständig in einem falschen Ort umgemeldet, würde aber im Falle des Falles von nichts wissen" ;)

Der Kampf mit offenem Visier wurde verwehrt, weil der GV Forderungen stellte,  obwohl noch kein Widerspruchsbescheid eingetroffen ist. Der BS erzählte damals, die Widersprüche wären noch in Bearbeitung, die Person solle dem GV sagen, dass dieser den Zwangsvollsteckungsauftrag zurück an den BS geben soll. Der GV meinte, das kann natürlich nur der BS zurück fordern. Auf die Widersprüche kamen trotzdem keine Antworten, mit dem man einen Klageweg gehen könnte. Also hat die Person über den GV gezahlt und nach neuem Bescheid das Bundesland gewechselt, seitdem ist Ruhe eingekehrt.


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Offline drboe

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #79 am: 09. Juni 2017, 16:02 »
@Hannfred: die Frage war ein Zitat aus deinem Beitrag zuvor. Ich habe daher schon verstanden, dass sich der Betreffende selbst abgemeldet hat. Und ich wies daher darauf hin, dass die LRA bzw. der BS die nachträgliche Zahlung der für die Zeit nicht gezahlten Beträge fordern wird. Verjährt sind die Forderungen nicht. Also eher trügerische Ruhe statt einer Lösung.

M. Boettcher


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« Letzte Änderung: 10. Juni 2017, 22:54 von DumbTV »
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Offline Leben-und-Leben-lassen

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #80 am: 19. Juni 2017, 03:10 »
Habe mir jetzt mal eine Stunde lang 6 Seiten durch gelesen und frage mich überhaupt wieso ihr die ganzen Tricks nach wie vor hier offen darlegt, ist doch ein gefundenes fressen für die Vögel in Köln, seit doch schlau, und schafft beispielsweise einen versteckten Bereich im Forum der nur zugewiesenen Nutzern Einsicht gewährt.

Das letzte mal vor etwa 2-3 Jahren hier geschrieben, und tadaa, bisher Ruhe gehabt, und Immernoch keinen Cent gezahlt :P lasst mich kurz rechnen....

Gut 7 Jahre schon.

Bevor ich weiter schreibe ein großes Lob an die Ausdauer und Investitionen die von manchen in Bezug auf Gerichte betrieben werden.

Der Ansatz des threaderstellers ist sehr trollig und brachte mir ein grinsen  ;D ;D find ich gut.

Nun, ich bin kürzlich auch mal wieder umgezogen, selbes Szenario wie auch die vor Jahre, gut 1-2 Wochen später wieder ein a4 Blatt Format Brief, wollte ihn über kochenden Wasser öffnen um ihn anschließend wieder schön verschließen zu können, nur ist er mir beim öffnen mit dem Messer gerissen, somit war er offen, Shit Happens, passiert :D was entdecke ich da, eine Einladung zum anmelden, sprich dieser Wisch der als erstes kommt. Naja, was soll ich noch sagen, innerhalb der oben genannten 7 Jahre gabs auch paar mal solche Momente das diese Briefe kamen, aber nach jedem Umzug (der tatsächlich geschehen ist) kam ein neues willkommensschreiben / begrüßungsschreiben. Ich habe jetzt noch nicht darauf geachtet bzw. geschaut ob die selbe beitragskundennummer drauf steht, bin mir aber sicher es sind unterschiedliche Nummern. Was sagt uns das??? Richtig ! Der Verein ist so dumm, dümmer geht's gar nicht. Ich hoffe an alle die hier fleißig am kämpfen sind, am grübeln "was mach ich nur - was mach ich nur" - ihr seit doch nicht auf den Kopf gefallen oder ? Seit kreativ, bewahrt einen kühlen Kopf und spart euch die Abgaben, Hungrige Kinder in Afrika oder Tiere in Not haben es deutlich mehr verdient als die aßgeier mit ihren glubschaugen.

An den aßgeierhaufen der das sicherlich liest, verschlüsselt eure verdummten Sender einfach und jeder ist glücklich

Schlusswort: klar habe ich mal drüber nach gedacht was wäre wenn. Wenn es mal soweit wäre, würde ich ins Ausland ziehen und da eine saftbar eröffnen, nur würde ich niemals nur einen Cent den Geiern gönnen

Good luck liebe Community


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« Letzte Änderung: 19. Juni 2017, 03:34 von Leben-und-Leben-lassen »

Offline Roggi

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #81 am: 19. Juni 2017, 12:52 »
Erstens: nicht jeder kann ständig umziehen.
Zweitens: dass man vor der Meinungsfreiheit flüchtet, ist absurd, aber wohl eher Nebeneffekt als Hauptgrund. Hauptgrund dürfte eher ein Jobwechsel sein.
Drittens: wenn das Gesetz nicht bekämpft wird, flüchten wir bald wirklich, um dem Zwangsbeitrag zu entgehen. Also kämpfen wir so gut es geht. Damit die Flucht vor den Schergen des BS bald ein Ende hat.


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Offline ulrikeegr

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #82 am: 12. Dezember 2017, 19:57 »
Hallo, ich habe paar Fragen,

ich bin 19 Jahre alt und wohne immer noch in der selben Wohnung, als ich noch 14 Jahre alt war. Aber mein Vater ist vor 1 Jahr ausgezogen. Wir beide hatten Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft.

Aber einen Brief hab ich noch nie erhalten von denen. Wenn der Meldedatenabgleich am 01.01.2018 kommt, werde ich sehr wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten oder?

Andere Frage, müssen auch minderjährige die eine Wohnung haben auch den Runkfunkbeitrag zahlen?
Kriegt die Stelle auch unsere Geburtsdatums?


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Online PersonX

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #83 am: 12. Dezember 2017, 20:26 »
Zitat
Wenn der Meldedatenabgleich am 01.01.2018 kommt, wird Person A sehr wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten oder?

Wahrscheinlich wird ein Brief früher oder später kommen, das hängt von der Verarbeitungsgeschwindigkeit ab und ob die Daten von Person A entsprechend übermittelt werden.
In den einzelnen Gesetzen gibt es Ausnahmen, z.B. werden in Sachsen keine Daten von Personen übermittelt, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. In anderen Bundesländern kann das entsprechend anders sein. Möglicherweise kann eine richtige vollständige Auskunftssperre z.B. wegen Verfolgung (Stalking etc.) dazu führen, dass gar keine Daten übermittelt werden.

Zitat
Andere Frage, müssen auch minderjährige die eine Wohnung haben auch den Runkfunkbeitrag zahlen?
Normaler weise nein, denn eine Zahlung ist erst ab Volljährigkeit vorgesehen
siehe

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 2
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die
Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet,
die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

, jedoch kann trotzdem eine Forderung kommen, weil im Mietvertrag bei minderjährigen vielleicht eine weitere volljährige Person angegeben ist.

Zitat
Kriegt die Stelle auch unsere Geburtsdatums?
ja


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Offline ulrikeegr

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #84 am: 13. Dezember 2017, 14:40 »
Müsste Person A dann ab 18 Jahre alt die Beiträge nachträglich zahlen?

Also kann die Stelle auch wissen, seit wann man an dieser Adresse gelebt hat?

Dann bekäme Person A ein sehr großer Betrag, sagen wir mal Person A ist 18 alt geworden am 01.2016.

Und wenn die am 01.01.2018 den Meldedatenabgleich zum zweiten mal machen. Und sagen wir mal noch im Januar 2018 es bearbeiten und der Brief würde ankommen.

Dann hätte man ja eine riesige Rechnung oder? 420€ (17,50 x 24 Monate)

Oder wie jetzt? Kommt schon die Vollstreckung oder wird man erst zum Zeitpunkt angemeldet und ab 01.2018 gilt es erst? Was könnte passieren gibt es diese Fälle schon?


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Online PersonX

  • Beiträge: 3.997
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #85 am: 13. Dezember 2017, 16:20 »
Zitat
Also kann die Stelle auch wissen, seit wann man an dieser Adresse gelebt hat?
Fall 1
Mit einen weiteren einmaligen Datenabgleich ja, wenn beim EMA das Datum überhaupt bekannt ist und somit entsprechend mit geliefert wird.

Fall 2
Mit einem Umzug und damit vielleicht einer Ummeldung beim EMA werden die Daten durch das EMA unmittelbar weitergegeben. Dabei werden auch Daten zu älteren Wohnorten mit übermittelt, sofern diese dem EMA zu diesem Zeitpunkt bekannt sind.

-> Eine mögliche Lösung ist. Nur eine Neuanmeldung auszuführen als Zweitwohnsitz ohne Angabe des vorherigen Wohnorts. Dann Abmeldung am alten Wohnort ohne Angabe wohin. Dann Umwandlung Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz. Alles zeitlich getrennt voneinander.

Zitat
Und wenn die am 01.01.2018 den Meldedatenabgleich zum zweiten mal machen.
Nein der einmalige zweite Meldedatenabgleich wird erst irgendwas 05 sein. Jedoch werden die Daten wahrscheinlich zeitiger eingefroren.

Zitat
Und sagen wir mal noch im Januar 2018 es bearbeiten und der Brief würde ankommen.
So passiert das nicht.

Zitat
Dann hätte man ja eine riesige Rechnung oder? 420€ (17,50 x 24 Monate)
Es kann passieren, dass ein Lockangebot kommt. Ganz ohne Rechnung, sondern in der Art wir haben festgestellt, dass Sie .... verbunden mit einer Frage ob bereits bezahlt wird. Es kann sein dass dazu 1 bis 3 Briefe kommen. Erst wenn Person A nicht reagiert, z.B. mit Antwort oder der Brief wegen Unzustellbarkeit nicht zurück geht, dann folgt eine Direktanmeldung ohne rechtliche Grundlage für diesen Vorgang.

Erst nach diesem Vorgang kommt ein Bescheid mit Rechtsbelehrung.
So zumindest, wenn das bisherige Verfahren nicht abgeändert wird.

Zitat
Oder wie jetzt? Kommt schon die Vollstreckung oder wird man erst zum Zeitpunkt angemeldet und ab 01.2018 gilt es erst? Was könnte passieren gibt es diese Fälle schon?

Nein, zu einer Vollstreckung kommt es erst, wenn die Gegenseite der Ansicht ist, dass irgendwas rechtskräftig oder nicht mehr anfechtbar sei.

--> Deshalb ist die immer richtige Reaktion ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung auf Vollziehung wenn ein Brief mit Rechtsbelehrung kommt.


PersonX hat einen lesbaren verständlichen Text "Grundlegende Infos und Tipps zum Widerspruch" auf einem externen Angebot gefunden, welcher zur Orientierung geeignet sein kann.

Anbieter
https://www.widerspruch.org/impressum/

Text auf
https://www.widerspruch.org/

ab
Grundlegende Infos und Tipps zum Widerspruch

Das Muster unter
https://www.widerspruch.org/widerspruch-verwaltungsakt/
ist leider nicht vollständig, denn es fehlt der hier wichtige Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

siehe dazu
Schnelleinstieg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

 


 


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« Letzte Änderung: 13. Dezember 2017, 16:26 von PersonX »

Offline ulrikeegr

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #86 am: 13. Dezember 2017, 16:50 »
Zitat
Nein der einmalige zweite Meldedatenabgleich wird erst irgendwas 05 sein. Jedoch werden die Daten wahrscheinlich zeitiger eingefroren
Meinst du damit den Monat Mai (05) im Jahr 2018 oder am bzw gegen 05.01.2018?

Eingefroren wie meinst du das?

Zitat
Fall 1
Mit einen weiteren einmaligen Datenabgleich ja, wenn beim EMA das Datum überhaupt bekannt ist und somit entsprechend mit geliefert wird.

Fall 2
Mit einem Umzug und damit vielleicht einer Ummeldung beim EMA werden die Daten durch das EMA unmittelbar weitergegeben. Dabei werden auch Daten zu älteren Wohnorten mit übermittelt, sofern diese dem EMA zu diesem Zeitpunkt bekannt sind.

-> Eine mögliche Lösung ist. Nur eine Neuanmeldung auszuführen als Zweitwohnsitz ohne Angabe des vorherigen Wohnorts. Dann Abmeldung am alten Wohnort ohne Angabe wohin. Dann Umwandlung Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz. Alles zeitlich getrennt voneinander.
Fall 1:
Wenn die Datum nicht haben, nutzen die aktuelle Datum, wo die abgefragt haben und fordern auch erst ab hier die kosten, richtig?

-> Das klingt ja gut, aber erlaubt das Einwohnermeldeamt diesen Vorgang? Ich meine wenn Person A dort auftaucht und gibt eine zweite Adresse an für den nebenwohnsitz, dann braucht man doch mietvertrag oder? bzw man hat dort wirklich eine wohnung.

sagen wir mal man hat es geschafft, dann kommt man nach 2 wochen wieder und meldet den hauptwohnsitz ab. wird man dann nicht gefragt, was der aktuelle wohnsitz ist oder geben die damit zufrieden dass man ja schon nebenwohnsitz hat?

dann nach 6 monaten oder soll man noch länger warten? dann den nebenwohnsitz zum hauptwohnsitz machen und schon ist dass die aktuelle adresse mit keiner vergangenheit, ja?

sorry für die vielen fragen, mache es zum ersten mal.


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Online PersonX

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #87 am: 13. Dezember 2017, 17:24 »
Zitat
Meinst du damit den Monat Mai (05) im Jahr 2018 oder am bzw gegen 05.01.2018?
Monat Mai

Zitat
Eingefroren wie meinst du das?
Die Datensätze werden zu einem Stichtag gezogen und an einem anderen Datum übermittelt oder abgeholt bzw. abgerufen. Eingefroren meint die Sicherung eines Datensatzes zu einem Stichtag.
Änderungen nach diesem Datum aber vor dem Datum der Übermittlung oder dem Abruf oder der Abholung werden dann nicht mit übertragen.

Zitat
Fall 1:
Wenn die Datum nicht haben, nutzen die aktuelle Datum, wo die abgefragt haben und fordern auch erst ab hier die kosten, richtig?
Das kann ich nicht beantworten, bzw. muss ich es so beantworten, nein -> es wird dann sicherlich das Datum offenbleiben und die LRA wird bei Person A nachfragen.

Zitat
-> Das klingt ja gut, aber erlaubt das Einwohnermeldeamt diesen Vorgang? Ich meine wenn Person A dort auftaucht und gibt eine zweite Adresse an für den nebenwohnsitz, dann braucht man doch mietvertrag oder? bzw man hat dort wirklich eine wohnung.

Nein es wird kein Mietvertrag bei der Anmeldung benötig.
Es reicht ein Nachweis eines Vermieters, dass eine Person A dort wohnt.

Ein Gedanke dazu:
-Jedoch gibt es nach bisherigem Wissensstand keine Prüfung wer überhaupt der Vermieter von einer Wohnung ist. So gesehen kann sich jeder für jeden einen "Zettel"Nachweis ausstellen, auch wenn dieser eine bestimmt Form haben muss, denn dann ist dazu nur ein Muster zu suchen.--

Zitat
sagen wir mal man hat es geschafft, dann kommt man nach 2 wochen wieder und meldet den hauptwohnsitz ab. wird man dann nicht gefragt, was der aktuelle wohnsitz ist oder geben die damit zufrieden dass man ja schon nebenwohnsitz hat?

Ja, wird bestimmt gefragt, aber es reicht z.B. die Angabe EU-Ausland.

Zitat
dann nach 6 monaten oder soll man noch länger warten? dann den nebenwohnsitz zum hauptwohnsitz machen und schon ist dass die aktuelle adresse mit keiner vergangenheit, ja?

Mann kann es auch anders herum machen, gleich bei der Anmeldung den "neuen" Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ohne dabei zu erklären wo der "alte" Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ist.
Beim "alten" Hauptwohnsitz wird nur eine Änderung getätigt, dass dieser nun mehr ein Nebenwohnsitz ist. Wo der "neue" Hauptwohnsitz ist gibt man auch dort nicht an.
Ob es 6 Monate sein müssen ist nicht bekannt.

Wichtig das hilft nicht, dass das EMA keine Daten überträgt, sondern maximal, dass eine Verkettung der Daten beim EMA nicht erfolgt. Somit keine verketteten Daten zu einer LRA übermittelt werden.

Es folgt an den "neuen" Hauptwohnsitz Briefe mit der Bitte zur Zahlung/Anmeldung etc.

Der Abstand in einem fiktiven Fall könnte zwischen Anmeldung eines "neuen" Hauptwohnsitz bis zur Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz in etwa 9 Monate gewesen sein.
Eine Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz könnte dabei zu einem zurückliegenden Datum erfolgt sein.


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Offline ulrikeegr

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #88 am: 13. Dezember 2017, 19:57 »
Ich habe gedacht die machen den Meldedatenabgleich im Januar 2018. Aber wenn es erst Mai 2018 kommt (hast du link, wo es so sein sollte) hat man noch bisschen Zeit zu überlegen.

Hoffe bis dahin ist der Rundfunkbeitrag in der Schweiz abgeschafft, hab mal gelesen März 2018 wird dort abgestimmt. Und das mit der EU Prüfung, ob der deutsche Rundfunkbeitrag hier vereinbar ist.

Zitat
Ja, wird bestimmt gefragt, aber es reicht z.B. die Angabe EU-Ausland.
Das ist ja cool. Mein Hauptwohnsitz ist EU-Ausland und die Einwohnermeldeamt kann nichts machen und erfahren auch keine Adresse, wo es im Ausland sein sollte. Also müsste dann auf dem Formular (Meldeschein) Hauptwohnsitz "EU-Ausland" stehen, also genau dieses Wort.

Der Nebenwohnsitz bleibt ja, also müssen die es so akzeptieren. Dann 6 Monate später oder 9 Monate später, leider kann man es nicht so genau wissen, kommt man wieder zurück und der Nebenwohnsitz wechselt zu Hauptwohnsitz. Das mit dem EU-Ausland würde automatisch verschwinden.

Zitat

Mann kann es auch anders herum machen, gleich bei der Anmeldung den "neuen" Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden ohne dabei zu erklären wo der "alte" Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz ist.
Beim "alten" Hauptwohnsitz wird nur eine Änderung getätigt, dass dieser nun mehr ein Nebenwohnsitz ist. Wo der "neue" Hauptwohnsitz ist gibt man auch dort nicht an.
Ob es 6 Monate sein müssen ist nicht bekannt.

Wichtig das hilft nicht, dass das EMA keine Daten überträgt, sondern maximal, dass eine Verkettung der Daten beim EMA nicht erfolgt. Somit keine verketteten Daten zu einer LRA übermittelt werden.

Es folgt an den "neuen" Hauptwohnsitz Briefe mit der Bitte zur Zahlung/Anmeldung etc.

Der Abstand in einem fiktiven Fall könnte zwischen Anmeldung eines "neuen" Hauptwohnsitz bis zur Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz in etwa 9 Monate gewesen sein.
Eine Abmeldung des "alten" Hauptwohnsitzes verblieben als Nebenwohnsitz könnte dabei zu einem zurückliegenden Datum erfolgt sein.

Ok hier muss ich nochmal nachfragen, irgendwie zu viel Mathematik, also es fühlt sich so an.

Hier meinten sie man kann es auch komplett anders machen.

1. Aktuell wohnt Person A noch in der selben Wohnung schon seit sie 14 Jahre alt war.
Weil Mai.2018 der Abgleich kommt muss man schon heute, was tun.
2. Das heißt man sucht sich irgendeine Adresse in dieser Stadt aus z.b wo viele Menschen leben "Hochhaus"
3. Man geht zur EMA und meldet seinen Hauptwohnsitz an dieser Adresse an:
- man muss natürlich so Vermieter Papier dabei haben, dass diese Wohnung auch mir gehört, deshalb Muster laden findet man meistens auf der Seite der Stadt
- und man kann es selber ausfüllen, einfach fiktiven Vermieter Name ausdenken, z.b Thomas Müller, dann irgendeine Adresse in Deutschland nehmen, also wo der Vermieter wohnt oder man nimmt die selbe Adresse vom "Hochhaus"

Wenn fertig ist, dann explizit Hauptwohnsitz sagen, damit der EMA Mitarbeiter nicht denkt es sei ein Umzug.
Die alte Wohnung, wo Person A mit 14 Jahre alt dort wohnte, wird automatisch zu Nebenwohnsitz umgewandelt.
4. Weil man einen neuen Hauptwohnsitz hat wird automatisch ca 2 Wochen oder 1 Monat später nach dem Punkt 3 Vorgang, ein Willkommen Anmeldung Brief der GEZ Stelle an der neuen Adresse geschickt oder? Aber weil man im Hochhaus nicht wohnt, wird man den Brief nie erhalten. Der Brief wird zurückgeschickt oder liegt irgendwo im Briefkasten vom Hochhaus. Was in der nächsten Zeit hier passieren könnte weiß wohl keiner
5. 6 Monate später bzw 9 Monate später ist vergangen seid Punkt 3 hier. Man geht nochmal zur EMA und meldet den Nebenwohnsitz ab.
6. Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter?


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« Letzte Änderung: 13. Dezember 2017, 20:03 von ulrikeegr »

Online PersonX

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #89 am: 13. Dezember 2017, 22:44 »
Im Prinzip schon.

Leider führt das insgesamt beschriebene Vorgehen noch nicht abschließend zum Ziel, dass habe ich leider erst vor ca. 30 Minuten beiläufig erfahren. Aus irgendeinem Grund wurde an die jetzt fiktiv neue Adresse eine Verbindung zu einer älteren Forderung hergestellt oder aber eine Forderung für einen zurück liegenden Zeitraum in einer Kontoinformation angegeben. Genau kann das aktuell noch nicht beurteilt werden, weil das Schreiben mir nicht vorliegt und die Information nur fernmündlich erfolgte.

Das kann minimal zwei Ursachen haben. Das EMA hat eine Abmeldung zur LRA gemeldet oder aber es gab einige Versuche der Adressermittlung weil Post nicht mehr an der alten Adresse zugestellt werden konnte.

Wahrscheinlich muss zwischen der neuen Hauptadresse noch wohnen auf der Straße dazu kommen.

Gegebenenfalls erfolgte ein manuelles Verfahren zum Abgleich über das Geburtsdatum, Titel und seltenen Namen. Ohne Einblick in irgend eine Akte wird das jedoch nicht in Erfahrung zu bringen sein.
Jedoch wird ausgeschlossen dass es an der Information liegt, dass an der neuen Adresse bereits bezahlt wird.


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