Autor Thema: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung  (Gelesen 162047 mal)

Offline Darwin

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  • Flugoldtimer so lange es noch geht
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #90 am: 10. März 2018, 10:51 »
Das haut insofern nicht hin, da der gesamte Haushalt umzieht, also auch Müll,Wasser/ Abwasser, Post (außer GEZ), Strom und, und, und... da kommt dann ein echtes Paket auf einen zu... ;) ;) ;)


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« Letzte Änderung: 10. März 2018, 15:51 von Bürger »
Ich fühle mich wie DonQuichote.
Kampf gegen Windmühlen sind belebend.
F***CK ÖrR

Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #91 am: 13. März 2018, 20:31 »
Aufgrund des
Zweiten einmaligen Meldedatenabgleiches 2018
wird uns Umzugsmeldern leider wohl wieder Post an die "ehemalige" Adresse gesendet werden.

Die Meldedaten bekommt der "Beitragsservice"
lt. Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
leider schon zw. Mai und Juli dieses Jahr!
Quelle:
( https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip )

Ein paar Monate ist zwar noch Zeit, aber es kann sicher nicht verkehrt sein, schon ein bisschen im Voraus zu planen.
Ergo:
Wichtige Hinweise zur Umzugsmeldetaktik nehme ich ab dem nächsten Beitrag selbstverständlich gerne wieder entgegen.

Markus


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Offline krueger48fg

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #92 am: 15. März 2018, 22:19 »
Kann einer für neue User hier aktuelle Daten schreiben, was man genau vorbereiten soll?

Wo kann man denn erfahren, für welches Bundesland wann genau diesen 2 Meldedatenabgleich durchgeführt wird?


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« Letzte Änderung: 16. März 2018, 14:57 von Bürger »

Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #93 am: 16. März 2018, 08:52 »
Kann einer für neue User hier aktuelle Daten schreiben, was man genau vorbereiten soll?

Die online-Umzugstaktik
"neue" Adresse m. Wechsel Anstaltsbereich
haben wir bisher folgendermaßen gehandhabt:

Es muss, um die jeweilige Anstalt abzuschütteln, so gemacht werden,
dass die "neue" Adresse in einem anderen Anstaltsbereich liegt….

RBB -> außerhalb v. Berl., Brb.
MDR -> außerhalb v. Sa., Thü., S.-Anh.
NDR -> außerhalb v. M-V, S-H, NS, Hamb., Brem.
WDR -> außerhalb v. NRW
HR -> außerhalb v. Hesse
SWR -> außerhalb v. BaWü, SL, RL-P
BR -> außerhalb Bay.

….. Formular ……… :

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/aendern/index_ger.html

Wo kann man denn erfahren, für welches Bundesland wann genau dieser 2. Meldedatenabgleich durchgeführt wird?

Unter
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip
müssten Dateien in .pdf-Format angezeigt werden.
Unter den Bundesländer-Abkürzungen wie BB, BRL, BW, ... usw. stehen dann die regionalen Liefer-Daten.


______
Hinweis:
Persönl. bin ich z. Zt. aber unsicher, wie die Taktik heutzutage funktionieren würde.
Es gibt ja immer wieder Veränderungen seitens der Anstalten, möglichen Tricks entgegenzuwirken.
Bspw. gibt es möglw. eine weitere Neuerung, die die Umzugsmeldetaktik beeinflussen könnte ( ? )

Ein Mitstreiter hat in einer PN etwas dazu geschrieben.
Zitat:
"Der Aufdruck "Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!" fehlt seit 2017 bei den an mich adressierten Schreiben des BS. Eine neue Taktik, Rückläufer zu vermeiden und um die Zugangsfiktion sogar bei falsch adressierten Briefen anwenden zu können?"

Diese und vielleicht auch andere Veränderungen müssen wir natürlich berücksichtigen,
bevor wir die Umzugsmeldetaktik weiter als eine temporäre Alternativlösung ansehen können.

Markus


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Offline ErikHieb87

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #94 am: 05. April 2018, 20:27 »
Gibt es hier schon neue Fälle? Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?


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Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #95 am: 06. April 2018, 10:07 »
Wurde schon jemand wieder gefunden durch den Abgleich?

Nein, das wird wohl noch einige Wochen bis Monate dauern, bevor wir Umzugsmelder wieder Post kriegen.
Die Meldedaten bekommt der Beitragsservice zw. Mai und Juli dieses Jahr.

Markus


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Offline dgmx

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #96 am: 01. Mai 2018, 21:01 »
Was genau droht der Person M durch den erneuten Meldedatenabgleich bzw. müsste hier vorsorglich ein Umzug oder eine Ummeldung stattfinden?

Die Vorgeschichte ist folgende:

Person M ist zum 01.04.2013 von den Eltern in eine eigene Wohnung gezogen und hat sich ordnungsgemäß umgemeldet.
Somit müsste die Person M doch bereits beim allerersten Meldedatenabgleich dabei gewesen sein, oder nicht?

Person M hat dann insgesamt drei freundliche Briefe vom Rundfunkbeitragsservice erhalten die allesamt ignoriert wurden. Danach ist nie wieder etwas gekommen.

Wäre es klug, wenn Person M sich noch diese Woche, sprich vor dem 6.5., wieder zurück zu den Eltern ummelden würde? Oder würde das ganze keinen Unterschied machen? Was würdet ihr Person M raten?


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Offline unGEZahlt

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #97 am: 01. Mai 2018, 23:39 »
Wäre es klug, wenn Person M sich noch diese Woche, sprich vor dem 6.5., wieder zurück zu den Eltern ummelden würde?

Dann kommen die Beitrags-Briefe ja bei M´s Eltern an.
Ob sich M dafür wirklich den Aufwand/Ummeldestress antun will?

Vielleicht gibt es doch noch günstigere Alternativen.

Z. Bsp. die konsequente Retourentaktik
1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.msg47589.html#msg47589

Oder die hier behandelte Umzugsmeldetaktik mit "neuer" Adresse - siehe weiter oben in hiessigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236

Vielleicht gibt es in den Tiefen des Forums ja aber auch noch andere Ideen, die besser passen.

Ein paar Tage ist ja noch Zeit.
Ich weiß, es ist immer so leicht daher gesagt. M sollte sich das ruhig in Ruhe überlegen,
wie es am passendsten hinzubekommen wäre.

Markus


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Online PersonX

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #98 am: 02. Mai 2018, 09:02 »
Bereits die erste Anmeldung beim EMA löst die Post aus. Deshalb ist die Frage nach einer weiteren Ummeldung zweckfrei, weil bereits Daten übertragen wurden. Person A ist damit im System und wird für diese Anschrift "Wohnung" weiter angeschrieben. Bis zum 5.5. bliebe die Möglichkeit der Abmeldung, so dass bei der Übertragung kein Datensatz übermittelt wird, aber das ändert nichts Person A wird dennoch Post an diese Anschrift "Wohnung" bekommen. Das passiert auch, wenn Person A sich zurück zu den Eltern meldet. Bei der Anmeldung zurück zu den Eltern als Hauptwohnsitz, denkt der BS das Person A an der alten Adresse noch eine Wohnung hat und versucht dafür Geld zu erheben. Das bedeutet, dass der BS Briefe senden wird. Wenn diese nicht zurück gehen, dann geht der BS davon aus, dass diese wohl ankommen und sendet dann einen Bescheid, ab dem ist im Forum alles beschrieben. Eine Ummeldung bringt nur Vorteile, wenn keine Hauptwohnung vorhanden ist, sprich, wenn man sich abmeldet oder wenn bereits in allen Wohnungen wo man sich anmeldet bereits bezahlt wird. Als günstig könnte sich daher erweisen am 7.5.18 umzuziehen. Dann sind die Daten vom 6.5.18 bereits wertlos.


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Offline dgmx

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #99 am: 02. Mai 2018, 14:06 »
Danke für euere Antworten.

M wundert sich ja eh das außer den 3. Briefen nie wieder was kam. Eigentlich hätte doch schon damals ein Bescheid erlassen werden können etc pp.....
Könnte das daran liegen das M in einem Haus mit mehreren Wohnungen wohnt?

Wenn M sich nun zu de Eltern ummelden würde, diese Zahlen ja an den Beitragsservice, dann gäbe es das problem das man M unterstellen würde das er dort einen eigene Haushalt unterhält vermute ich? Außerdem müsste M dann immer noch für die Zeit von 2013 bis zu Ummeldung nachträglich zahlen.

Vielleicht ist es am Besten wenn M doch erst mal gar nichts tut und die Füße stillhält.


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Offline Markus KA

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #100 am: 02. Mai 2018, 14:38 »
Wenn M sich nun zu de Eltern ummelden würde, diese Zahlen ja an den Beitragsservice, dann gäbe es das problem das man M unterstellen würde das er dort einen eigene Haushalt unterhält vermute ich?

Wenn Person M in einem fiktiven Fall bei den Eltern oder einer WG wohnt, bei der eine Person X bereits Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt, und ein Schreiben vom Beitragsservice erhält, sollte/kann die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person X angegeben werden.

Solange Person M und die bereits zahlende Person X die selbe Adresse haben, sollten keine weiteren Unterstellungen von Seiten des Beitragsservice oder der öffentlich-rechtlichen Gefängnisrundfunk erfolgen.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Offline dgmx

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #101 am: 02. Mai 2018, 18:47 »
Vielen Dank!

Nun muss sich also überlegen ob er sich vor dem 06.05. noch ummelden und so wieder offiziell bei den Eltern wohnt oder ob er das nicht macht und die Schreiben ggf. ignoriert, zurück sendet etc.

Was wäre eure bevorzugte Wahl?

Angenommen M müsste den Rundfunkbeitrag seit 2013 nachbezahlen, käme M dann mit einem Umzug zumindest um weitere Zahlung herum oder gäbe es dann keine Chance mehr?


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Offline Markus KA

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #102 am: 02. Mai 2018, 19:05 »
Was wäre eure bevorzugte Wahl?
Auf diese Frage gibt es hier im Forum nur eine Antwort - GEZ-BOYKOTT!  8)

Das Forum rät davon ab Bescheide zu ignorieren.
Eine Zahlungsforderung für 2013 ist realtiv unwahrscheinlich, da nach 3 Jahren die Verjährung eintritt.


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Offline dgmx

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #103 am: 02. Mai 2018, 19:47 »
Person M will ja nichts ignorieren aber auch nicht zahlen.

Person M ist aber weiterhin unschlüssig ob eine Ummeldung, noch in dieser Woche, nun Sinnvoll ist oder eben nicht.

Oder soll Person M erstmal den Meldedatenabgleich abwarten und sich erst danach ggf. Ummelden.


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Offline GEZkegel

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Re: Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
« Antwort #104 am: 02. Mai 2018, 21:11 »
Zitat
Person M ist aber weiterhin unschlüssig

Eine Person M sollte sich nicht den Kopf zerbrechen. Post vom BS wird kommen. Aber wohl eher später.

Person M könnte sich zurücklehnen und der Dinge harren.
Bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem eine LRA ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtanmeldung angestrebt hat.

Auf einen Festsetzungsbescheid könnte eine Person M mit Widerspruch reagieren. Bis dahin kommen mindestens 3 InfoSchreiben (inkl der Direktanmeldung).  Diese dürfen ignoriert werden. 

Eine Auskunftssperre nach BMG §51 hilft gegen die Weitergabe der Daten nach einem Umzug.
Gegen den einmaligen (erneuten) Meldedatenabgleich ist sie nicht wirksam.
Ein Umzug (oder mehrere) über mindestens 2 Bundesländer mit verschiedenen LRAs verhindert das Prozedere von ungewollter
Brieffreundschaft um mehrere Monate.

In 2 Wochen finden die Verhandlungen vorm BVerfG statt.
Die Entscheidung dazu sollte bis Spätsommer kommen und Gewissheit bringen, wohin die Reise geht.

Eine Person könnte sich jetzt schon mal überlegen, ob sie überhaupt Rundfunkempfangsgeräte besitzt.


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