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„Quersubventionierung“ - Wenn die Zeitungsreporter mit den Fernsehjournalisten

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Uwe:

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„Quersubventionierung“
Wenn die Zeitungsreporter mit den Fernsehjournalisten

Quelle: OVB-Online 22.12.2015

Der Rechercheverbund von NDR, WDR und „SZ“ und der Vorwurf der Wettbewerbsverzerung – Subventioniert hier der Rundfunk eine Zeitung? Von Tatjana Kerschbaumer.

Eines der Hauptprobleme lautet „Quersubventionierung“. Es ist unklar, ob durch den Verbund Gebührengelder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch der „SZ“ zugute kommen. Sie ist ein privates Unternehmen.
Mit dem Rundfunkbeitrag Recherchen einer Zeitung zu finanzieren, wäre nicht Sinn der Sache. Der Verbund dementiert diesen Vorwurf. Von dort heißt es: „Der ,Süddeutschen Zeitung‘ fließen keine Gelder von NDR und/oder WDR zu.“ Jeder Partner trage seine Kosten selbst.

Das Resümee des VPRT lautet daher: NDR, WDR und SZ würden mit ihrem Verbund gegen das Rundfunk-, das Vergabe- und das EU-Beihilferecht verstoßen. Die Aktivitäten der ARD-Anstalten seien vom öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht gedeckt.

weiterlesen auf:
http://www.ovb-online.de/kultur-tv/wenn-zeitungsreporter-fernsehjournalisten-5980070.html

907:

--- Zitat ---Das Resümee des VPRT lautet daher: NDR, WDR und SZ würden mit ihrem Verbund gegen das Rundfunk-, das Vergabe- und das EU-Beihilferecht verstoßen. Die Aktivitäten der ARD-Anstalten seien vom öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht gedeckt.
--- Ende Zitat ---

Das stinkt doch zum Himmel.
Der ÖRR ist unantastbar und steht über dem Gesetz, quasi der Staat im Staat.
Mehr Zusatzrente? Kein Problem. Mehr Gehalt? kein Problem. Sparen? Nein, Danke. Die machen doch was die wollen.

Ergänzen statt Ersetzen

Frei:
Moin.

Hier dazu 3 weitere Artikel:

Spiegel, 13.3.15

--- Zitat von: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/ndr-wdr-sueddeutsche-zeitung-beschwerde-gegen-rechercheverbund-a-1023367.html ---Der Beitragszahler müsse dafür aufkommen, dass die "SZ" Rechercheleistungen der Sender erhalte. Neben den Ersparnissen entstünden Vorteile durch Werbeeffekte - in beide Richtungen: Die Sender profitierten von der "SZ" und umgekehrt. Am Ende sei das ein "Kostensparmodell mit konkreten Auswirkungen auf den Wettbewerb". In der "Tagesschau" würde der Rechercheverbund hervorgehoben, ohne dass dies zum Sendungsinhalt beitrage.
Das Handeln von WDR und NDR sei als kommerzielle Tätigkeit zu bewerten. Der VPRT sieht die Leistungen zwischen den Partnern nicht ausgeglichen: WDR und NDR hätten ein "weitaus größeres Korrespondentennetzwerk" als die "SZ", die Nennung etwa in der "Tagesschau" sei ein geldwerter Werbeeffekt für die "Süddeutsche".
Auch würden mit der Konstruktion das Vergaberecht umgangen sowie rundfunkrechtliche Werbevorschriften verletzt.
--- Ende Zitat ---

Die Welt, 9.9.15

--- Zitat von: http://www.welt.de/kultur/article146199160/Potenziell-vielfaltsverengend.html ---Der Verband nannte den Rechercheverbund in seiner Beschwerde eine "intransparente, unzulässige Quersubventionierung". Von der Zusammenarbeit profitierten alle Beteiligten, aber vor allem die "Süddeutsche Zeitung", die indirekt mit Geldern des Rundfunkbeitrags querfinanziert werde. Die Zeitung erhalte gar, mutmaßte der VPRT, einen "geldwerten Werbeeffekt".
--- Ende Zitat ---

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.3.15

--- Zitat von: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-an-ndr-wdr-und-sz-drei-in-einem-boot-13482745.html ---Privatsenderverband VPRT ... hat ... bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Rechercheverbund eingelegt, den der Norddeutsche Rundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und die „Süddeutsche Zeitung“ vor einem Jahr geschlossen haben. Dieser Verbund, so der VPRT, verzerre den Wettbewerb und entspreche nicht dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Er lasse die von allen Beitragszahlern entrichtete Gebühr auch der SZ zugutekommen, stelle mithin eine kommerzielle Tätigkeit dar, verschaffe der Zeitung unbezahlbare crossmediale Vorteile und verstoße gegen das Rundfunk-, das Vergabe- und das EU-Beihilferecht.
--- Ende Zitat ---

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F, die z.Zt. eine Klagebegründung schreiben würde, das in den Punkten "Fehlende Unabhängigkeit von der Zeitungspresse" und "Verstoß gegen das EU-Beihilferecht" in der (natürlich fiktiven) Klagebegründung mit einbauen würde.

Frei 8)

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