"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Zwangsvollstreckung obwohl Person A bei den Eltern wohnt?
Schniebs09:
Folgender Fall:
Person A (25 Jahre alt) wohnt bei den Eltern in der Wohnung. Vor einigen Jahren heiratete die Mutter von Person A, folgend als Person B betitelt. Person A nahm den neuen Familiennamen von Person B aber nicht an. Nach einigen Monaten folgten für Person A Aufforderungen der Gebührenzentrale sich anzumelden. Person A reagierte per Brief darauf und schilderte, das KEINE EIGENE WOHNUNG vorhanden ist, sondern der Haushalt in dem Person A lebt über Person B angemeldet sei. Es kam keinerlei Reaktion auf diese Schreiben. Es folgten Zahlungsaufforderungen und nun die Zwangsvollstreckung. Person A reagierte auf jeden Brief und beteuerte weiterhin in KEINEM EIGENEN HAUSHALT zu leben. Die Zwangsvollstreckung wurde nun in Form einer Kontopfändung ausgeführt. Es kam aber keine Mitteilung bei Person A an, das dass Konto gesperrt wird. Die Rede ist bei Person A bei knapp 700€ Schulden. Person A kontaktierte den GV und beteuerte wieder keinen eigenen Haushalt zu haben. Dieser gab Person A recht, sagte aber er könne nichts machen, das liegt in der Hand der Gebührenzentrale. Nach dem Person A wiederholt versuchte die Gebührenzentrale telefonisch zu erreichen, ist der Sachverhalt noch nicht geklärt. Angeblich kann die Gebührenzentrale keine Auskunft geben, da sie keinen Zugriff auf das Beitragskonto haben, die zuständige Abteilung ist aber auch nach mehrmaligen versuchen nicht erreichbar.
Wie kann Person A nun vorgehen um zum einen das Konto wieder frei zu bekommen und zum anderen um den Beitrag drumherum zu kommen, da Person A ja nicht in der zahlungspflicht steht, da der Haushalt über Person B angemeldet ist.
Bürger:
...auch wenn ich zu dieser Stunde keine "zündende" Idee habe, wie am besten konkret dagegen vorgegangen werden könnte, aber so, wie ich den Fall auf die Schnelle verstehe, "stinkt" er ganz gewaltig - und sollte wohl (unabhängig von der Vorgehensweise dagegen) in jedem Falle mit einer saftigen (aber sachlichen!) Beschwerde an den mitverantwortlichen Landtag begleitet werden.
Das sind die Auswüchse dieses untragbaren neuen Modells...
...und die dafür Verantwortlichen im Landtag und in der Staatskanzlei gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert.
Wurde denn irgend eines der mehrfachen Schreiben an ARD-ZDF-GEZ auch mal *nachweislich* versendet?
...z.B. per Einschreiben, Fax o.ä.?
Vielleicht könnte es eine Möglichkeit sein, eine saftige (aber sachliche!) Beschwerde *direkt* an die Intendantin zu adressieren sowie o.g. Beschwerde an den Landtag jeweils dem anderen Adressaten auch mit zur Kenntnis zu geben...
Schniebs09:
Zur Antwort auf die Schreiben, wurde zuerst das Kontaktformular der Website genutzt und dann wurden die Briefe normal über die Post (ohne Einschreiben) verschickt. Von daher kann Person A dies wahrscheinlich nicht nachweisen.
LeckGEZ:
--- Zitat von: Schniebs09 am 14. November 2015, 15:03 ---Person A kontaktierte den GV und beteuerte wieder keinen eigenen Haushalt zu haben. Dieser gab Person A recht, sagte aber er könne nichts machen, das liegt in der Hand der Gebührenzentrale.
--- Ende Zitat ---
Der GV ist offensichtlich nicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Es muss für die Kontopfändung ein rechtskräftiger Titel vorliegen. Person A sollte schleunigst zur Bank gehen und sich die Sachlage erklären lassen. Warum ist das Konto gepfändet? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Verlange die Kopie des Kontopfändungsersuchens. Person A sollte sich nicht abwimmeln lassen, als Betroffene(r) hat Person A einen Auskunftsanspruch!
Person A: Schreibe eine Chronologie der Ereignisse. Dokumentiere den ganzen Ablauf. Gehe zum Anwalt schildere deinen wasserdichten Fall und lege die Kopie der Kontopfändung/-ersuchens der Bank bei. Er weiss wo er was eintütet. Für Dich nach geschilderter Sachlage rechtssicher und somit kostenfrei (nach Rückerstattung Prozessende). Ggf. sollte der Anwalt auch gegen den GV vorgehen, denn dieser hat offensichtlich bei seiner besonderen Sorgfaltspflicht versagt! Der GV ist verpflichtet die Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung/Pfändung zu prüfen um sie im Interesse des Beschuldigten zurückweisen zu können!!! Hier hat der GV kläglich versagt!
Ganz wichtig, im Forum publizieren und andere Betroffene davon lernen lassen. Und wie Bürger zuvor schon schrieb, Person A's leidvolle Geschichte als Beschwerde an die Intendantin, der Dienststelle des GV, den Landtag, den Volksvertretern vor Ort und allen Adressaten die Person A noch in diesem Beitrag genannt werden. Stellt Person A konkreten Fragen im Forum wird die Gemeinschaft die nötigen Informationen liefern.
GEiZ ist geil:
Diese Sachlage ist so eindeutig, hier haben sich wahrscheinlich mehrere strafbar gemacht. Schon die Bescheide, so es sie überhaupt gibt, sind rechtwidrig ergangen und können daher nie vollstreckbar sein. Dem GV ist das mitgeteilt worden(hoffentlich beweisbar) und er hat dennoch vollstreckt.
Ich würde mir sofort einen guten Anwalt nehmen und massiv gegen das ganze Pack vorgehen. Nachdem die Sache so klar ist, wird der Anwalt wahrscheinlich nicht einmal einen Vorschuss wollen.
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