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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung, Zahlungsaufforderung mit Pfändungsandrohung erhalten  (Gelesen 2709 mal)

T
  • Beiträge: 1
Hallo,

die fiktive Person A bekam ein „Vollstreckungsankündigung, Zahlungsaufforderung mit Pfändungsandrohung, da Person A nicht zu Hause war,

nach Erkundigung direkt bei Person B, legte Person B Person A nahe zu bezahlen,
da Person B in letzter Zeit schon dutzend Fälle bearbeitet habe, die mit Gericht, Wohnungsöffnung, Kontopfändung oder ähnlichem Ausgingen (Person B’s Meinung nach zu Recht)?

Person B selber sagte, dass hier nichts gegen getan werden könne (Person B’s Meinung nach zu Recht)?, aber Person B am liebsten selbst nicht zahlen würde


Person A’s Meinung nach ist dieses „Zettelchen“ (DIN A5, Butterpapier) ohne jegliche Beglaubigung und Recht? (nur Unterschrieben und nachname in Druckbuchstaben)
Person A erkenne hier keinen Zeitraum und Grund der Forderung, es ist auch kein Roter/ Gelber o. Ä. Forderungsschreiben

Person B hat auch keinen weiteren Besuch angekündigt
  • Was soll Person A eurer Meinung nach tun?
  • Was kann Person A als nächstes wiederfahren?

Wären wie o.G. Fälle wie „Gericht, Wohnungsöffnung, Kontopfändung oder ähnlichem“ ohne Vorankündigung einfach so möglich?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2015, 11:29 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.427
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier fehlen ein paar entscheidende Details zum fiktiven Fall:
Soll vollstreckt werden, obwohl Widerspruch gegen einen FestsetzugnsBESCHEID eingelegt wurde?
Oder wurde nicht gegen einen der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheid Widerspruch eingelegt, weil diese Bescheid möglicherweise gar nicht vorhanden ist?

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung ohne Bescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen erörtern sondern allenfalls spezielle Fragen dieser fiktiven Fallkonstellation.


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