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Autor Thema: Einschätzung erwünscht > Sind Bescheidkopien rechtsgültig?  (Gelesen 6852 mal)

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Aber wo sind die Belege dafür, dass ein ordentlicher Bescheid jemals zugegangen ist ?
Eben das konnte die LRA im genannten Klageverfahren bzw. der vom Bürger beantragten Einstweiligen Anordnung nicht beweisen und deshalb gewann der Bürger sowohl die EA als auch das Beschwerdeverfahren, das die LAR anstrebte, vor dem OVG. Der Bürger hat doch deshalb die Vermutung, daß die LRA hier nun Beweise schaffen will, um das Klageverfahren gegen die Vollstreckung der Vollstreckungsbehörde nicht zu verlieren!

Nein, ein Bescheid muss immer im Voraus ergehen. Erst dann entsteht eine Zahlungsverpflichtung.
Hast Du dafür eine Gesetzesgrundlage? Die Meinung der Gerichte ist in Bezug auf Rundfunkbeiträge, daß diese vom Gesetz her fällig sind und der Bescheid nur erforderlich ist, wenn vollstreckt werden soll.

Wann kommen denn Bescheide von Behörden, der Stadt, Gemeinde, dem Finanzamt ? Immer vor dem jeweiligen Zeitraum.
Z.B. Grundsteuer: meist so Anfang/Mitte Dez. für das kommende Jahr.
Oder kennst du es anders ?
Ja, kenne ich anders. Grundsteuerbescheide kommen hier z.B. gar nicht, wenn sich in Bezug auf die Vorjahre nichts ändert. Beim Einkommensteuerbescheid bezieht sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben auch immer auf zurückliegende Zeiträume. Aber alle diese Bescheide kommen im Original und nicht von einer nicht rechtsfähigen Inkassobude.

Die : " unter Telefon 0185XXX  " ist ein call-center. Da gibt es Ausschreibungen vom Beitragsservice, dass die dazu Aufträge an call-center vergeben haben.
Der Bürger hat niemals vor, sich telefonisch dagegen zu wehren, schon allein deshalb, weil ihm ständig empfohlen wird, wegen der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit sowas immer schriftlich zu machen, wenn er überhaupt mit solchen "Behörden" Kontakt aufnehmen will.


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