Hallo zusammen,
über die Suche wurde ich nicht schlauer...
Es geht hier um Personen die vor dem 01.01.2013 mit GEZ bzw. BS nichts zu tun hatten.
Diese Personen wissen nichts von dem Glück dass sie sich lt. irgendwelchen Satzungen irgendwo anmelden sollen; sie wissen nichts von Staatsverträgen/Gesetzen; sie wissen nicht dass irgendjemand irgenwo festschreibt dass sie irgendwem gegenüber Beitragsschuldner werden sobald sie eine Wohnung inne haben.
Diese Personen bekommen dann irgendwann - lange nach dem 01.01.2013 - von irgendjemand Infopost > sogenannte Mailings.
Person X hat auf Infopost und dergleichen nicht reagiert.
Im
*Februar 2014 kommt dann die ominöse "Bestätigung der Anmeldung":
"Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten... blabla...Daher wurde
nun* die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen."
In der Folge kommen die bekannten Bettelbriefe wie Zahlungsauforderungen, Mahnungen usw. ...
Dann Festsetzungsbescheid usw. ...
Die Zahlungsaufforderungen bzw. die eingeforderten "Beiträge" beziehen sich dann immer auf/ab dem
01.01.2013Nun: steht Person X auf der berühmten "Leitung"?
Kann (oder will?) nicht finden auf was denn eine
Zahlungspflicht ab dem 01.01.2013 begründen solle:
der einmalige Meldedatenabgleich (Bestandsdatenabzug vom 03.03.2013, 00:00 Uhr) fand ja bekanntermaßen zeitversetzt über mehrere Monate in mehreren Tranchen statt.
Ab Innehaben dieser Daten (das ob und wie jetzt mal außen vorgelassen) konnten die LRA ja erst feststellen wer denn beitragspflichtiger Wohnungsinhaber ist.
Eine Zahlungspflicht dürfte doch dann aber erst ab Bekanntwerden einsetzen und nicht rückwirkend!?
Person X sieht das dann so:
Beitragspflichtig da Wohnungsinhaber: ja
Zahlungspflichtig ab Bekanntwerden verifizierter Meldedaten: ja - also frühestens ab Innehaben der Meldedaten bei der jeweils zuständigen LRA
§ 7
Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
(1) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat.
Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.
Wer kann zur Aufklärung
beitragen?
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."